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Auszug - a) Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen b) Konkretisierung weiterer Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die Herner Schulmodernisierungs- gesellschaft mbH (HSM)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2019/0453 a) Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen
b) Konkretisierung weiterer Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die Herner Schulmodernisierungs- gesellschaft mbH (HSM)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Reschke, Peter - Tel.: 3301
2. Schulz, Michael - Tel.: 2795
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Beteiligt:FB 22 - Immobilien und Wahlen
Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr stellv. Bezirksbürgermeister Lewburg lässt über die Punkte 1 und 2 getrennt abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

12

5

3

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

12

5

3

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: