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Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und die Bezirksvertretung Herne-Mitte nehmen den Sachstandbericht zur Baumaßahme Fahrbahnerneuerung Rottbruchstraße (zwischen Juliastraße und Autobahnbrücke A 43) im Zuge der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes-Programms zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte hat am 03.11.2015 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt die Durchführung der Maßnahmen Rottbruchstraße im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) beschlossen.
Bei der Rottbruchstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße. Die Fahrbahn der Rottbruchstraße zwischen der Juliastraße und der Autobahnbrücke A 43 ist stark erneuerungsbedürftig. Das Schadensbild weist auf der gesamten Länge Risse, Schlaglöcher, Aufbrüche und Spurrillen sowie eine von der Verkehrsbelastung ausgemergelte Fahrbahnoberfläche auf.
Durch den Zustand der Fahrbahnoberfläche und die Verkehrsbelastung kommt es zu einer hohen Lärmbelästigung der Anwohner.
Die Maßnahme wurde im Förderprogramm KInvFG aufgenommen. Der Ratsbeschluss ist vom 17.11.2015.
Die Fahrbahnerneuerung soll durch einen Vollausbau in Asphaltbauweise hergestellt werden. Nach der Fertigstellung wird sich der Fahrbahnaufbau gemäß RStO 12 Bk10 wie folgt darstellen:
3 cm Asphaltdeckschicht (SMA 5 S)
9 cm Asphaltbinderschicht (AC 16 B S SG)
10 cm Asphalttragschicht (AC 32 T N)
15 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)
38 cm Frostschutzschicht (RCL 0/45)
75 cm Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus
Die Rottbruchstraße wird mit einem neu entwickelten Asphaltgranulat abgestreut. Der neue Betonsplitt besitzt eine photokatalytische Wirkung durch die Stickoxide aus der Luft umgewandelt werden und die NOx-Belastung reduziert wird.
Weiterhin hat das Material den Vorteil der Aufhellung der Asphaltdecke, wodurch die Aufheizung der Deckschicht im Sommer vermindert wird. Diese Eigenschaft reduziert die Verformungsanfälligkeit und trägt vorbildlich zur notwendigen Klimaanpassung bei.
Die Asphaltoberfläche führt zu einer Verminderung der Lärmemission um mehr als 2 dB(A).
Wesentliche Bestandteile der Baumaßnahme sind:
- ca. 7.500 m² Fahrbahnerneuerung im Vollausbau
- ca. 2.000 m zweizeilige Rinne
In Höhe der Haltestelle Buschkampstraße entfallen zur Lärmreduzierung und zur Reduzierung der Unterhaltungskosten vier Aufpflasterungen („Berliner Kissen“). Anstelle der Aufpflasterungen wird eine Tempo 30 Strecke eingerichtet.
Im Bereich der Haltestelle An der Ziegelei werden im Bereich der Mittelinsel die Aufpflasterungen zur baulichen Geschwindigkeitsreduzierung und zur sicheren Querung an der Querungsstelle erhalten.
Die Fahrbahnmarkierung wird nach Abstimmung mit und auf Anordnung der Verkehrsbehörde (FB 44/4) erneuert.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde im Vorfeld mit der Verkehrsbehörde der Stadt Herne, der Feuerwehr, der Polizei, der BOESTRA und HCR sowie dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne abgestimmt.
Dieses Verkehrssicherungskonzept beinhaltet die nachfolgenden vier Bauabschnitte:
Für die gesamte Bauzeit wird für den motorisierten Verkehr eine großräumige Umleitung über die Juliastraße, Cranger Straße, Westring und Brunnenstraße eingerichtet. Für Radfahrer wird geprüft, ob eine separate ortsnahe Umleitung eingerichtet werden kann. Die einzelnen Bauabschnitte werden unter einer Vollsperrung für den Durchgangsverkehr gebaut. Anlieger dürfen die Straße befahren. Ausgenommen sind die Tage, an denen asphaltiert wird. Für Rettungs- und Krankenfahrzeuge wird die Befahrbarkeit zu jederzeit gewährleistet.
Im Bereich zwischen der Max-Planck-Straße und der Autobahnbrücke A 43 wird derzeit der Kanal in offener Bauweise erneuert. Die Straßenbauarbeiten werden im Anschluss an die Kanalerneuerung durchgeführt.
Bestehende Straße – Planungsrecht ist vorhanden.
Längs- und Querneigungen sind ausreichend vorhanden und werden durch die Baumaßnahme nicht verändert.
Die Straßenbeleuchtung ist kein Bestandteil der Baumaßnahme.
Im Zuge dieser Maßnahme werden die beschädigten Entwässerungsleitungen saniert und alle Sinkkästen im Ausbaubereich gegen Längsrekordeinläufe ersetzt.
Die derzeitige Entwässerungsrinne wechselt zwischen einer einzeiligen und zweizeiligen Rinne, die z.T. aus Naturstein und z.T. aus Betonstein besteht. Die bestehende Rinne wird durch eine neue zweizeilige Betonsteinrinnen ersetzt.
Die vorhandenen Asphaltschichten sind größtenteils PAK-haltig. Die darunterliegenden Aufschüttungen sind bis LAGA >Z2 belastet.
Nicht erforderlich.
Die Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. 1.457.022,08 € und werden mit 90 % aus Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert.
Der Ausbau der Fahrbahn der Rottbruchstraße ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Es handelt sich hierbei um eine Haupterschließungsstraße. Der Anteil der Beitragspflichten beträgt nach der zurzeit gültigen Ortsfassung für die Fahrbahn 40%.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.457.022,08 €. Die Kosten für den Bereich des Kanalgrabens in Höhe von ca. 90.000 € werden der Stadtentwässerung Herne (SEH) in Rechnung gestellt. Der beitragsfähige Aufwand beträgt demnach für die Fahrbahn 560.000,00 €.
Die Bauzeit für die Fahrbahnerneuerung wird voraussichtlich acht Monate andauern. Die Arbeiten beginnen im Anschluss an die Kanalerneuerung durch die SEH im Sommer 2019.
Es ist geplant, eine Informationsveranstaltung über den Bauablauf, die Bauweise und die KAG Beteiligung für die Bürger durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Übersichtsplan
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1 | öffentlich | Übersichtsplan_Rottbruchstr (911 KB) |