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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0447  

Betreff: Sachstandsbericht der Baumaßnahme Fahrbahnerneuerung Rottbruchstraße
(zwischen Juliastraße und Autobahnbrücke A 43)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Zinn, Stephanie
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
29.05.2019 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
13.06.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und die Bezirksvertretung Herne-Mitte nehmen den Sachstandbericht zur Baumaßahme Fahrbahnerneuerung Rottbruchstraße (zwischen Juliastraße und Autobahnbrücke A 43) im Zuge der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes-Programms zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

  1. Maßnahmenbeschluss

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte hat am 03.11.2015 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt die Durchführung der Maßnahmen Rottbruchstraße im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) beschlossen.

 

  1. Beschreibung vorhandene Situation

Bei der Rottbruchstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße. Die Fahrbahn der Rottbruchstraße zwischen der Juliastraße und der Autobahnbrücke A 43 ist stark erneuerungsbedürftig. Das Schadensbild weist auf der gesamten Länge Risse, Schlaglöcher, Aufbrüche und Spurrillen sowie eine von der Verkehrsbelastung ausgemergelte Fahrbahnoberfläche auf.

Durch den Zustand der Fahrbahnoberfläche und die Verkehrsbelastung kommt es zu einer hohen Lärmbelästigung der Anwohner.

Die Maßnahme wurde im Förderprogramm KInvFG aufgenommen. Der Ratsbeschluss ist vom 17.11.2015.

 

 

 

  1. Beschreibung geplante Maßnahme

Die Fahrbahnerneuerung soll durch einen Vollausbau in Asphaltbauweise hergestellt werden.  Nach der Fertigstellung wird sich der Fahrbahnaufbau gemäß RStO 12 Bk10 wie folgt darstellen:

 

   3 cm Asphaltdeckschicht (SMA 5 S)

   9 cm Asphaltbinderschicht (AC 16 B S SG)

 10 cm Asphalttragschicht (AC 32 T N)

 15 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)

 38 cm Frostschutzschicht (RCL 0/45)          

 75 cm Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus  

 

Die Rottbruchstraße wird mit einem neu entwickelten Asphaltgranulat abgestreut. Der neue Betonsplitt besitzt eine photokatalytische Wirkung durch die Stickoxide aus der Luft umgewandelt werden und die NOx-Belastung reduziert wird.

Weiterhin hat das Material den Vorteil der Aufhellung der Asphaltdecke, wodurch die Aufheizung der Deckschicht im Sommer vermindert wird. Diese Eigenschaft reduziert die Verformungsanfälligkeit und trägt vorbildlich zur notwendigen Klimaanpassung bei.

Die Asphaltoberfläche führt zu einer Verminderung der Lärmemission um mehr als 2 dB(A).

 

Wesentliche Bestandteile der Baumaßnahme sind:

-          ca. 7.500 m² Fahrbahnerneuerung im Vollausbau

-          ca. 2.000 m zweizeilige Rinne

 

In Höhe der Haltestelle Buschkampstraße entfallen zur Lärmreduzierung und zur Reduzierung der Unterhaltungskosten vier Aufpflasterungen („Berliner Kissen“). Anstelle der Aufpflasterungen wird eine Tempo 30 Strecke eingerichtet.

Im Bereich der Haltestelle An der Ziegelei werden im Bereich der Mittelinsel die Aufpflasterungen zur baulichen Geschwindigkeitsreduzierung und zur sicheren Querung an der Querungsstelle erhalten.

 

Die Fahrbahnmarkierung wird nach Abstimmung mit und auf Anordnung der Verkehrsbehörde (FB 44/4) erneuert.

 

  1. Bauablauf / Verkehrsführung / Umleitung

Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde im Vorfeld mit der Verkehrsbehörde der Stadt Herne, der Feuerwehr, der Polizei, der BOESTRA und HCR sowie dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne abgestimmt.

 

Dieses Verkehrssicherungskonzept beinhaltet die nachfolgenden vier Bauabschnitte:

  1. BA Juliastraße bis Bielefelder Straße
  2. BA Bielefelder Straße bis Max-Planck-Straße
  3. BA Max-Planck-Straße bis Rottbruchstraße Hausnr. 102
  4. BA Rottbruchstraße Hausnr. 102 bis Autobahnbrücke A43

 

Für die gesamte Bauzeit wird für den motorisierten Verkehr eine großräumige Umleitung über die Juliastraße, Cranger Straße, Westring und Brunnenstraße eingerichtet. Für Radfahrer wird geprüft, ob eine separate ortsnahe Umleitung eingerichtet werden kann. Die einzelnen Bauabschnitte werden unter einer Vollsperrung für den Durchgangsverkehr gebaut. Anlieger dürfen die Straße befahren. Ausgenommen sind die Tage, an denen asphaltiert wird. Für Rettungs- und Krankenfahrzeuge wird die Befahrbarkeit zu jederzeit gewährleistet.

 

Im Bereich zwischen der Max-Planck-Straße und der Autobahnbrücke A 43 wird derzeit der Kanal in offener Bauweise erneuert. Die Straßenbauarbeiten werden im Anschluss an die Kanalerneuerung durchgeführt.

 

  1. Planungsrecht

Bestehende Straße – Planungsrecht ist vorhanden.

 

  1. Längs- und Querneigungen

Längs- und Querneigungen sind ausreichend vorhanden und werden durch die Baumaßnahme nicht verändert.

 

  1. Beleuchtung

Die Straßenbeleuchtung ist kein Bestandteil der Baumaßnahme.

 

  1. Entwässerung

Im Zuge dieser Maßnahme werden die beschädigten Entwässerungsleitungen saniert und alle Sinkkästen im Ausbaubereich gegen Längsrekordeinläufe ersetzt.

Die derzeitige Entwässerungsrinne wechselt zwischen einer einzeiligen und zweizeiligen Rinne, die z.T. aus Naturstein und z.T. aus Betonstein besteht. Die bestehende Rinne wird durch eine neue zweizeilige Betonsteinrinnen ersetzt.

 

  1. Belastete Schichten

Die vorhandenen Asphaltschichten sind größtenteils PAK-haltig. Die darunterliegenden Aufschüttungen sind bis LAGA >Z2 belastet.

 

  1. Grunderwerb

Nicht erforderlich.

 

  1. Kosten / Zuwendungen

Die Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. 1.457.022,08 € und werden mit 90 % aus Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert.

 

  1. KAG/Beiträge Dritter

Der Ausbau der Fahrbahn der Rottbruchstraße ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Es handelt sich hierbei um eine Haupterschließungsstraße. Der Anteil der Beitragspflichten beträgt nach der zurzeit gültigen Ortsfassung für die Fahrbahn 40%.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.457.022,08 €. Die Kosten für den Bereich des Kanalgrabens in Höhe von ca. 90.000 € werden der Stadtentwässerung Herne (SEH) in Rechnung gestellt. Der beitragsfähige Aufwand beträgt demnach für die Fahrbahn 560.000,00 €.

 

  1. Bauzeit / Baubeginn

Die Bauzeit für die Fahrbahnerneuerung wird voraussichtlich acht Monate andauern. Die Arbeiten beginnen im Anschluss an die Kanalerneuerung durch die SEH im Sommer 2019.

 

  1. Bürgerbeteiligung

Es ist geplant, eine  Informationsveranstaltung über den Bauablauf, die Bauweise und die KAG Beteiligung für die Bürger durchzuführen.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

 

 

          

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Übersichtsplan          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Rottbruchstr (911 KB)