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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung des Lenkungskreises klimafreundliche Gesamtmobilität (LK Mobilität).
Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus dem in der Anlage dargestellten Kreis. Weitere Personen werden in beratender Funktion je nach Themenstellung hinzugezogen. Die Leitung des Lenkungskreises obliegt dem Baudezernenten bzw. in seiner Abwesenheit der Leitung des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr. Die Geschäftsführung übernimmt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr.
Die Mitglieder der Fraktionen sowie deren Vertretung werden wie folgt benannt:
Partei | Name | Stellvertretung |
SPD |
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CDU |
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GRÜNE |
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DIE LINKE |
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PIRATEN-AL |
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Die Mitglieder der bürgerschaftlichen Gremien und Bezirksvertretungen sowie deren Vertretung werden wie folgt benannt:
Gremium | Name | Stellvertretung |
Ausschuss für Umweltschutz |
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie |
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Schulausschuss |
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BV Herne-Mitte |
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BV Eickel |
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BV Wanne |
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BV Sodingen |
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Sachverhalt:
1. Veranlassung
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 die „Integrierte Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität“ als Grundlage der städtischen Aktivitäten für eine klimafreundliche Mobilität in Herne beschlossen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines begleitenden „Lenkungskreises klimafreundliche Gesamtmobilität“ auszuarbeiten und diese in einen der nächsten Gremienläufe zur Beratung und Beschlussfassung einzustellen. Gemäß Ratsbeschluss sind sowohl die Bezirksvertretungen als auch der Fachbereich Kinder, Jugend, Familie in den Lenkungskreis einzubeziehen (Vorlage Nr. 2018/0727).
2. Funktionen und Aufgaben des Lenkungskreises
Für die dauerhafte Verankerung einer nachhaltigen Mobilitätspolitik in Herne ist ein begleitender Diskussions- und Steuerungsprozess in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit unerlässlich. Die Verwaltung hat daher den hier vorliegenden Vorschlag für einen „Lenkungskreis klimafreundliche Gesamtmobilität“ (kurz „LK Mobilität“) erarbeitet.
Der Lenkungskreis begleitet und steuert die Umsetzung der Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität auf strategischer Ebene. Er dient als Plattform für den offenen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit und sorgt so für die notwendige Transparenz und Kommunikationskultur, um die Mobilitätswende auf lokaler Ebene in Herne anzustoßen.
Bei dem LK Mobilität handelt es sich nicht um einen Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung NRW (GO NW). Als Bindeglied zwischen einzelnen themenbezogenen Arbeits- und Projektgruppen (operative Ebene) und den bürgerschaftlichen Gremien (politische Entscheidungsebene) spricht der Lenkungskreis Empfehlungen an Politik und Verwaltung aus. Die Ergebnisse aus den Lenkungskreissitzungen fließen in die Abwägung und Arbeit der untergeordneten Arbeits- und Projektgruppen ein und werden in den Beschlussvorlagen zu Einzelmaßnahmen und Projekten dargestellt.
Der LK Mobilität erfüllt zusammenfassend folgende Funktionen und Aufgaben:
Dieser neue Lenkungskreis klimafreundliche Gesamtmobilität (LK Mobilität) ersetzt den Lenkungskreis, der begleitend zur Aufstellung des Masterplans klimafreundliche Mobilität (LK MkM) eingerichtet wurde und ergänzt diesen durch einen erweiterten Teilnehmerkreis.
3. Zusammensetzung des Lenkungskreises
Der Lenkungskreis besteht aus einem Kern mit Vertretern/Vertreterinnen der Politik (Fraktionen, Bezirksvertretungen und weiteren bürgerschaftlichen Gremien) sowie der Verwaltung. Es ist eine externe Moderation und fachliche Begleitung des Lenkungskreises durch die Hochschule Bochum vorgesehen. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden. Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Lenkungskreises kann der Anlage entnommen werden. Nachfolgend werden die dem Vorschlag zugrundeliegenden Überlegungen dargestellt.
3.1 Politik
Analog zur Regelung des seinerzeit eingerichteten Lenkungskreises Masterplan klimafreundliche Mobilität (LK MkM) wird aus den Parteien mit Fraktionsstatus im Rat der Stadt Herne jeweils eine Person als ständiges Mitglied in den Lenkungskreis entsandt. Für jedes ständige Mitglied wird eine Person für den Vertretungsfall benannt.
Dem Ratsbeschluss zur Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität folgend soll zusätzlich zu den Fraktionen je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bezirksvertretungen als ständiges Mitglied in den Lenkungskreis entsandt werden.
Sowohl im Schulausschuss als auch im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde bei der Diskussion zur Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität der Wunsch geäußert, diese beiden Gremien ebenfalls im Lenkungskreis zu beteiligen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung insofern sinnvoll, da die Themenbereiche eigenständige Mobilität und schulisches Mobilitätsmanagement hohe Schnittmengen zu allen Handlungsfeldern der Gesamtstrategie aufweisen. Gleiches gilt darüber hinaus für den Ausschuss für Umweltschutz hinsichtlich des Themenbereichs Klima- und Umweltschutz.
Die Verwaltung schlägt daher vor, aus diesen drei Gremien ebenfalls jeweils eine Person als ständiges Mitglied in den Lenkungskreis zu entsenden. Auch hier soll jeweils eine Person für den Vertretungsfall benannt werden.
Es ergeben sich somit insgesamt 12 Mitglieder aus der Politik.
3.2 Verwaltung
Aus der Verwaltung werden die Fachbereiche Schule und Weiterbildung, Kinder-Jugend-Familie, (Schnittstellen zur eigenständigen Mobilität / schulisches Mobilitätsmanagement), Umwelt und Stadtplanung (Schnittstelle zu fast allen Handlungsfeldern) und Tiefbau und Verkehr (Geschäftsführung) auf Ebene der Fachbereichsleitungen sowie die Stabsstelle Digitalisierung (Schnittstelle Büro Oberbürgermeister / Themenbereich Mobilität 4.0) als ständige Mitglieder in den Lenkungskreis berufen. Darüber hinaus nimmt die Mobilitätsmanagerin in koordinierender Funktion und als Bindeglied zu den untergeordneten Arbeits- und Projektgruppen an den Sitzungen teil. Der Vorsitz des Lenkungskreises obliegt dem Baudezernenten.
Es ergeben sich insgesamt 7 Mitglieder aus der Verwaltung.
3.3 Weitere Akteure
Um einen offenen und transparenten Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit anzustoßen und die Interessen aller Verkehrsteilnehmer angemessen zu berücksichtigen, werden weitere mobilitätspolitische Akteure und Fachleute nach Bedarf und themenbezogen in beratender Funktion zu den Sitzungen hinzugezogen. Nachfolgend aufgeführte weitere Akteure außerhalb von Politik und Verwaltung wurden in Orientierung an die acht Handlungsfelder der Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität identifiziert.
4. Organisatorischer Ablauf
Der Vorsitz des Lenkungskreises obliegt dem Baudezernenten bzw. in dessen Abwesenheit der Leitung des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr.
Die Moderation und fachliche Begleitung des Lenkungskreises soll durch die Hochschule Bochum, Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwesen, erfolgen. Erste Abstimmungen sind bereits angelaufen. Durch die externe Moderation sollen sowohl die Transparenz als auch Neutralität des Prozesses gewährleistet werden.
Geschäftsführende Stelle ist der Fachbereich Tiefbau und Verkehr. In dieser Funktion übernimmt er die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, den Versand der Einladung und Tagesordnung sowie Protokollführung und -versand. Vorschläge zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern des Lenkungskreises eingereicht werden. Die Sitzungsunterlagen können gegebenenfalls über das Ratsinformationssystem bereitgestellt werden. Dies wird zurzeit geprüft.
Die Mobilitätsmanagerin wird unter einem festen Tagesordnungspunkt „Bericht aus den Arbeits- und Projektgruppen“ über die jeweiligen Sachstände berichten.
Die personelle Kontinuität ist für eine effektive Zusammenarbeit wichtig. Jede Stelle / Institution benennt daher feste Mitglieder für den Lenkungskreis. Sollten die festen Mitglieder des Lenkungskreises nicht an den Sitzungen teilnehmen können, wird die zuvor benannte Abwesenheitsvertretung entsandt.
Es wird vorgeschlagen, dass der Lenkungskreis quartalsweise viermal im Jahr in nicht-öffentlichen Sitzungen tagt.
Die konstituierende Sitzung des Lenkungskreises ist für das III. Quartal 2019 (nach den Sommerferien) vorgesehen. Weitere Festlegungen, wie beispielsweise der Sitzungsturnus, die Notwendigkeit einer Geschäftsordnung bzw. Formulierung von Regeln der Zusammenarbeit, usw. werden in der konstituierenden Sitzung diskutiert und gemeinsam festgelegt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage LK Mobilität (27 KB) | ![]() |