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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: ÖPNV-Anbindung Holsterhausen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2019/0483 Anfrage: ÖPNV-Anbindung Holsterhausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nötzel, Detlef
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Aufgrund von Kanalarbeiten auf der Rottbruchstraße, verbunden mit einer Vollsperrung der Fahrbahn zwischen der Bielefelder Straße und An der Ziegelei, wurden ab November 2018 für ca. 8 Monate die Linien 390 und NE33 in beiden Fahrtrichtungen großzügig umgeleitet, wobei für die Dauer der Umleitung die Haltestellen Buschkampstraße, An der Ziegelei, Shamrockring und Getrudenplatz aufgehoben wurden.

Durch den Wegfall dieser Haltestellen war ein Großteil der Anwohnerinnen de facto vom ÖPNV-Netz der Stadt Herne abgeschnitten.

 

Im Rahmen der Fahrbahnerneuerung Rottbruchstraße (zwischen Juliastraße und Autobahnbrücke A 43) soll direkt im Anschluss an die o.g. Baumaßnahme für weitere 8 Monate die Rottbruchstraße vollgesperrt werden mit dem Ergebnis, dass die ÖPNV-Linien 390 und NE 33 weiterhin die genannten Haltestellen nicht anfahren können.

 

Von Anfang 2021 bis Ende 2024 sollen zusätzlich die beiden Brücken an der Rottbruchstraße erneuert werden, so dass davon auszugehen ist, dass auch während dieser Bauzeit eine Vollsperrung der Rottbruchstraße stattfinden wird.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wurde seitens Stadt, HCR und Bogestra geprüft, durch welche Alternativen zum regulären Busverkehr die Anbindung der Anwohner Rottbruchstraße an das ÖPNV-Netz gesichert werden kann?
  2. Wie hoch wären die Kosten für die Einrichtung von Anrufbussen, Anrufsammeltaxen u.ä.?
  3. Wurde geprüft, ob die Kosten für die Einrichtung von Anrufbussen, Anrufsammeltaxen u.ä.
  • förderfähig im Sinne des Kommunalinvestitionsgesetz (für die Fahrbahnerneuerung)
  • rückerstattungsfähig durch Straßen.NRW (für die Erneuerung der Brücken)

sind?

 

 

Herr Becker beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Vor der Einrichtung der Baumaßnahme in der Rottbruchstraße hat die Verwaltung der Stadt Herne gemeinsam mit dem Bauträger und dem beauftragten Verkehrsunternehmen geprüft, wie eine alternative Streckenführung der Linie 390 mit geringstmöglichem Qualitätsverlust für die Nutzenden eingerichtet werden kann. Bedingt durch die insgesamt für einen Linienbus ungünstigen örtlichen Gegebenheiten (u.a. zu enge Straßenquerschnitte in den umliegenden Straßen, fehlende Wendemöglichkeiten, eingeschränkte Querungsmöglichkeiten der Autobahn 43 im Osten und der Gleisanlagen im Norden) erfolgt die Umleitung über die Cranger Straße und den Grenzweg. Hierdurch waren die Haltestellen Shamrockring und Gertrudenplatz nach wie vor erreichbar. Zusätzlich wurden alternative Ergänzungsangebote durch die Verwaltung geprüft. Im Ergebnis zeigte sich jedoch, dass keine sinnvollen und wirtschaftlich abbildbaren Zusatzangebote möglich waren.

 

Durch eine unplanmäßige und nicht aufschiebbare Baustelle auf dem Grenzweg wurden die Quali-tätsverluste im ÖPNV zusätzlich potenziert. In Folge dieser Baumaßnahme musste die Bedienung der Haltestellen Shamrockring und Gertrudenplatz entfallen. Diese Entwicklung war im Vorfeld der Baustellenkonzeptplanung für die Rottbruchstraße weder absehbar noch zu verhindern.

 

Zu Frage 2:

Eine Kostenkalkulation für dieses Beförderungsangebot ist nicht erfolgt, da mit der Umleitung über die Cranger Straße und über den Grenzweg ein, wenn auch eingeschränktes, ÖPNV Angebot auf-rechterhalten werden konnte.

 

Zu Frage 3:

Nein, die Antwort ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 2.