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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0364  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 256 - Schaeferstraße -,
Stadtbezirk Herne-Mitte
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lüken, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte
13.06.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

  1. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 256 - Schaeferstraße - befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst die Sportplatzfläche an der Schaeferstraße. Im Norden grenzen die Schaeferstraße, im Osten der Stadtgarten sowie im Süden und im Westen die Straße Am Stadtgarten an das Plangebiet an.

 

Der in der Anlage 2 dargestellte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17 und 121, Flur 16 in der Gemarkung Herne. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig vergrößert. Das Flurstück 17 das zuvor lediglich im nördlichen Abschnitt einbezogen wurde  wurde nunmehr vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen.

 

  1. Planungsanlass und -erfordernis

Der Rat der Stadt Herne hat am 30.05.2017 die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) beschlossen. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen.

 

Die Entwicklungsfläche an der Schaeferstraße wird derzeit noch zu Sportzwecken genutzt. Im Zuge der Reduzierung von Fußballplätzen soll der Sportplatz voraussichtlich in diesem Jahr aufgegeben werden. Um auf der Entwicklungsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer wohnbaulichen Folgenutzung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

  1. Städtebaulicher Wettbewerb

Für die Sportplatzfläche an der Schaeferstraße wurde von der Stadt Herne ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt, um eine Bandbreite an unterschiedlichen möglichen Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten und für die wohnbauliche Folgenutzung eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität zu sichern.

Die Wettbewerbsergebnisse dienen als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes und der weiteren Umsetzungsinstrumente, wie z.B. eines Gestaltungshandbuchs und einer Gestaltungssatzung.

 

  1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die mit der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen – insbesondere in Bezug auf eine funktionierende und nachhaltige Erschließung sowie aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange – werden im Bebauungsplanverfahren untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt. Für das Plangebiet ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohnquartiers mit frei stehenden Einfamilienhäusern, die über großzügige Grundstücke verfügen, vorgesehen.

 

  1. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a und    13b BauGB

Seit dem 29.05.2017 enthält das Baugesetzbuch den Paragrafen 13b, der die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglicht. Die Anwendung des § 13b BauGB unterliegt einer zeitlichen Befristung. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

Das Verfahren nach § 13b BauGB kann angewendet werden für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit  von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

 

Für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 256 - Schaeferstraße - sind die in §§ 13a und 13b BauGB genannten Rahmenbedingungen zutreffend, so dass das beschleunigte Verfahren - vorbehaltlich des Ergebnisses einer noch durchzuführenden Umweltvorprüfung - angewendet werden könnte.

 

  1. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Der Bebauungsplan wird voraussichtlich ein „Reines Wohngebiet“ (WR) gemäß § 3 BauNVO festsetzen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden eine nur geringe bauliche Dichte ermöglichen. Darüber hinaus wird zur Gewährleistung der inneren Erschließung eine „Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ mit dem Nutzungszweck „Mischverkehrsfläche“ festgesetzt.

 

  1. Weitere Vorgehensweise

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

 

Daher sind vor der Weiterführung des Planverfahrens in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung öffentlich darzulegen. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

                             

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

1.  Übersichtsplan des Bebauungsplanes Nr. 256 - Schaeferstraße - Lage im Stadtgebiet

2.  Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256 - Schaeferstraße -

 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

                             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (2119 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Räumlicher Geltungsbereich (656 KB)