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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen
| 9.010 € p.a.
-14.500 € p.a . |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541049 Bez.: Ern. verkehrswichtiger Straßen | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen | 270.300 € |
| Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | -435.000 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt und vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers zur Förderung, die Asphaltschichten der Fahrbahn der Bahnhofstraße zwischen dem Westring und der Bahnhofstraße nach RStO 2012 in der Belastungsklasse 32 zu erneuern.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die Fahrbahn der Bahnhofstraße (L551) zwischen Westring und der Recklinghauser Stadtgrenze ist stark erneuerungsbedürftig. Das Schadensbild weist eine ausgemergelte Fahrbahndecke sowie Risse, Flickstellen und starke Spurrinnen auf.
Der Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und muss nicht erneuert werden.
Der vorhandene Oberbau ist für die derzeitige Verkehrsbelastung nicht ausreichend dimensioniert, sodass die Asphaltdecke (Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht) sowie auch Asphalttragschicht auf einer Fläche von 3400 qm erneuert werden soll.
Die Asphaltdecke soll nach RStO 2012 in der Belastungsklasse 32 mit einer 4 cm starke, lärmmindernde Splittmastixasphaltdecke und einer 8 cm starke Asphaltbinderschicht hergestellt werden. Die neue Asphalttragschicht wird 14 cm betragen.
Zusätzlich soll auf südlicher Seite des Brückenbauwerkes die Fahrbahnübergangskonstruktion ausgetauscht werden. Hier soll eine lärmmindernde Übergangskonstruktion eingesetzt werden.
Nach der zuvor beschriebenen Erneuerung des asphaltierten Oberbaus wird die Fahrbahnmarkierung gemäß des beigefügten Markierungs-/Beschilderungsplans auf ganzer Länge erneuert. Dabei wird in Anbetracht der zwischen den Bordanlagen zur Verfügung stehenden Breiten der heute bereits vorhandene Radfahrstreifen breiter und die Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr mit einer reduzierten, aber nach wie vor komfortablen und regelwerkskonformen Breite angelegt.
Außerdem wird der von Recklinghausen kommende Radverkehr zu Lasten zweiter Längsparkstände bereits kurz nach der Stadtgrenze auf den Radfahrstreifen geführt. Auf dem Brückenbauwerk sowie auf kurzen Abschnitten davor und dahinter wird der Radfahrstreifen zusätzlich zur Vermeidung von Falschparkern (bspw. während des Hafenfestes) durch einen breiten, mit bspw. Flexipfosten versehenen Trennstreifen vom Fahrstreifen des motorisierten Verkehrs getrennt.
Im Knotenpunktbereich Bahnhofstraße/Westring erfolgt die Optimierung der Markierung unter Berücksichtigung der vorhandenen Abbiegebeziehungen des Radverkehrs auf die im weiteren Verlauf der Bahnhofstraße vorhandenen Radverkehrsanlagen.
Die Höhenlage der Fahrbahn wird nicht verändert.
Die Beleuchtung befindet sich in einem guten Zustand und muss nicht erneuert werden.
Die Entwässerungsrinne wird nicht erneuert, da keine Schäden oder Unebenheiten zu erkennen sind. Die Straßenabläufe werden z.T. erneuert. Die beschädigten Leitungen können mittels Inlinerverfahren größtenteils saniert werden; eine Leitung muss in offener Bauweise erneuert werden.
Die im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen zeigen in den Asphaltschichten keine PAK-Belastungen an.
Die Baukosten betragen ca 435.000 €.
Die Baumaßnahme ist zur Förderung nach der Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) gefördert. Die nicht zuwendungsfähigen Positionen werden in den Haushalt mit eingeplant.
Anliegerbeiträge nach § 8 KAG werden nicht erhoben, da es sich bei der Straße Bahnhofstraße um eine klassifizierte Straße (Landesstraße) handelt.
Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen. Baubeginn soll im Herbst 2019 sein.
Für die Dauer der Baumaßnahme wird die Straße abschnittsweise gesperrt. Hier wird es zwei große Bauabschnitte geben. Diese werden halbseitig ausgeführt, um den Verkehrsfluss nur geringfügig zu beeinflussen. Die Einfahrt in Bahnhofstraße wird über den gesamten Zeitraum gesperrt sein. Wenn die Fahrbahnübergangskonstruktion ausgetauscht wird, muss eine Vollsperrung der Brücke erfolgen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Regelausbau Belastungsklasse 32 (1:10)
- Markierungs-/Beschliderungsplan zur Fahrbahnerneuerungsmaßnahme (1:500)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage_1_Übersichtsplan (295 KB) | |||
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2 | öffentlich | 2019_05_14 Bahnhofstraße -M 500 (mit Schnitt) (1070 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage_3_QP (85 KB) |