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Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.12.2016 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und Herr Stadtverordneter Markus Schlüter beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage, Produkt 6101 – Steuern, in Höhe von 343.600 €.“
28.03.2017 - Rat der Stadt
Ö 6 - beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.12.2016 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und Herr Stadtverordneter Markus Schlüter beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage, Produkt 6101 – Steuern, in Höhe von 343.600 €.“
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