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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0195  

Betreff: Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG samt Verwaltungs-GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.03.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.03.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat beschließt:

 

I.

Der Rat der Stadt stimmt der mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Herne AG über die Trianel GmbH an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG und der Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs-GmbH zu.

 

II.

Der Rat der Stadt stimmt der Kapitalherabsetzung durch die Trianel GmbH als Kommanditistin an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG in Höhe von 6.075.000,00 € zu.        


Sachverhalt:
 

Vorbemerkung:

 

Die Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen, (TEET), heute: Trianel GmbH, wurde im Sommer 1999 als grenzüberschreitende Energiehandelsgesellschaft gegründet. Für die mittelbare Beteiligung der Städte Aachen und Viersen an der TEET erteilte die Bezirksregierung Köln mit Erlassen vom 17.11.2000 und 16.01.2001 die Genehmigung gemäß § 107 Abs. 4 GO NRW. Diese Genehmigung war erforderlich wegen der beabsichtigten Betätigung der Trianel-Gesellschaften auf ausländischen Märkten. Im Jahre 2001 hat sich die ewmr an der TEET beteiligt und hält z.Zt. 24,69 % der Anteile. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung gem. §§ 107 Abs. 4 und 115 GO NRW wurde am 06.08.2001 erteilt.

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 (Vorlage 2016/0247) der Veräußerung und Abtretung der Beteiligung an der Trianel GmbH von der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) an die Stadtwerke Herne AG (StwH) zugestimmt.

 

 

Zu I:

 

Die Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH hat am 12.12.2012 den Vorratsbeschluss gefasst, dass sich die Trianel GmbH unmittelbar an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG und mittelbar an der Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs-GmbH sowie mittelbar an weiteren Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG beteiligt. Bei der Abstimmung hat die ewmr ihre Zustimmung unter Gremienvorbehalt erteilt.

 

Der Aufsichtsrat der ewmr hat am 25.01.2013 die entsprechenden Beteiligungen zur Kenntnis genommen.

 

Eine Beschlussfassung unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Städte Bochum, Herne und Witten im Rahmen der Gesellschafterversammlung der ewmr erfolgte nicht, da seitens der Rechtsabteilung der Stadtwerke Bochum die Rechtsansicht vertreten wurde, dass für die Gründung von „Enkelgesellschaften“ bei Tochtergesellschaften eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ewmr nicht erforderlich sei, sodass – mangels Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung - konsequenterweise nur eine Kenntnisnahme des Aufsichtsrats erfolgen müsse.

 

Sowohl die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (HRA 8277) als auch die Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs-GmbH (HRB 18419) sind zwischenzeitlich gegründet worden.

 

 

Zu II:

 

Die Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH hat am 05.10.2016 beschlossen, dass die Trianel GmbH ihre Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG reduziert. Die Trianel GmbH führt ihre Kapitaleinlage im Wege einer Kapitalherabsetzung als Kommanditistin an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG in Höhe von 6.075.000,00 € zurück und bleibt mit einer verbleibenden Kapitaleinlage in Höhe von 2.925.000,00 € investiert. Dies entspricht einer Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke i.H.v. 5,35 %.

 

Mit der Kapitalherabsetzung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (wirtschaftlicher Stichtag: 31.12.2016) geht zwingend eine entsprechende prozentuale Beteiligungsherabsetzung an der persönlich haftenden Gesellschafterin Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs-GmbH der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (Einheits-KG) sowie an den mittelbar gehaltenen Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG einher.

 

Auf Ebene der ewmr, welche bis zum 31.12.2016 24,69 % der Anteile an der Trianel GmbH hielt, ist – mangels expliziter Regelung im Gesellschaftsvertrag - kein Beschluss über die Kapitalherabsetzung der Trianel GmbH bei der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co KG gefasst worden. Entsprechend ist auch keine Ratsbefassung erfolgt.

 

 

 

Für beide Sachverhalte hat nun aber die Bezirksregierung Köln zur Anzeige aufgefordert. Die Anzeigen sind erfolgt, eine Rückäußerung steht bei Vorlagenerstellung jedoch noch aus.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine