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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stellt den Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Bäder Herne fest.
Sachverhalt:
Mit Wirkung ab 1.4.2003 hat der Eigenbetrieb Bäder Herne sein Anlagevermögen (Bäder) an die Herner Bädergesellschaft Herne mbH (HBG) verpachtet und die Betriebsführung auf die HBG übertragen.
Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist insoweit nur ein Verpachtungsbetrieb. Steuerlich wird der Eigenbetrieb Bäder Herne als Betrieb gewerblicher Art "Bäder" geführt. Im Wege des steuerlichen Querverbundes hält dieser Betrieb gewerblicher Art in seinem Betriebs-vermögen die städtischen Anteile an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Die Umsatzerlöse beinhalten eine Pachtzahlung für das Wananas sowie eine anteilige Pachtzahlung für das Hallenbad Eickel (bis Februar 2017) sowie den Erbbauzins für das Grundstück "Südpool" (66.596,00 Euro). Aus der ewmr-Beteiligung sind lt. aktueller Wirtschaftsplanung der ewmr erst wieder zum Geschäftsjahr 2018 Erträge zu erwarten.
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Die Aufwendungen enthalten die anteiligen Fremdfinanzierungszinsen aus dem „Altdarlehen“ (72.741 Euro) und den neuen Darlehen für das Wananas (88.125 Euro) und sonstige Aufwendungen (95.000 Euro).
Der voraussichtliche Jahresüberschuss 2017 beträgt 1.129 Euro.
Die Betriebsleitung hat den Wirtschaftsplan grundsätzlich so zeitig aufzustellen, dass der Rat vor Beginn des Geschäftsjahres die Zustimmung erteilen kann. Für den diesjährigen Wirtschaftsplan sollten zunächst soweit als möglich die Schlussrechnungen für den Neubau des Bades eingebucht werden, um exakte Abschreibungen abbilden zu können. Zudem hat auch die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) den Wirtschaftsplan 2017, aus dem die Ausschüttungen an den Eigenbetrieb Bäder hervorgehen, erst im Januar vorgelegt.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Festsetzung des Wirtschaftsplans.
Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Hauptausschuss bzw. Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Der Wirtschaftsplan ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine