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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0194  

Betreff: Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne - Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.03.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.03.2017 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten geänderten Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Stadt Herne.

           


Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 (Vorlage 2013/0086) den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Stadt Herne beschlossen.

 

Die Vorgaben des Kodex sind erstmals ab dem Geschäftsjahr 2013 umgesetzt worden. Zuvor waren unmittelbare Beschlussfassungen in den Gesellschaftsorganen der städtischen Unternehmen erforderlich.

 

Der Kodex für die Stadt Herne sollte nicht als statisches, sondern als anpassungsfähiges Instrument vor dem Hintergrund internationaler und kommunaler Entwicklungen zu verstehen und bei Bedarf anzupassen sein.

 

 

Auf Basis einer parlamentarischen Initiative hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 07. Juni 2016 beschlossen, einen interfraktionellen Ratsarbeitskreis Public Corporate Governance Kodex (PCGK) einzurichten.

Der Arbeitskreis hat im November einmalig getagt und die Verwaltung nach intensiver Diskussion aufgefordert, die im Arbeitskreis vorgeschlagenen Kodexänderungen in den PCGK einzuarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Die Änderungen im Einzelnen:

 

Transparenz bei Spenden und Sponsoring

 

3.2.13 neu

 

Die Geschäftsführung berichtet jährlich mündlich im Aufsichtsrat über die getätigten Aufwendungen für geleistete Spenden, Sponsoring, bezahlte Werbung oder vergleichbare Zuwendungen bzw. Dienstleistungen.

 

Regelungen zum Jahresabschluss  

 

4. neu

 

Die mit der Abschlussprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll grundsätzlich alle fünf Jahre gewechselt werden.

 

 

Zudem sind redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden (s. Punkte 3.2.7, 3.2.8), die auf Erfahrungen aus der gelebten Praxis zurück zu führen sind und bisher zurückgestellt bzw. bilateral geregelt worden waren, um eine aufwändige Überarbeitung des Kodex zu vermeiden.

Diese Änderungen sind im Arbeitskreis aber bereits mit dem Hinweis, dass es sich nicht um Änderungen von wesentlicher Bedeutung handelt, avisiert worden.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 2017-0194- PCGK, 29.02.2017 (93 KB)