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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0207  

Betreff: Gebührenbedarfsberechnung "Herner Wochenmärkte"
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zywietz, TiboAktenzeichen:44/2-Zy.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
28.03.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                          


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt

 

-         nimmt anliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.und

 

-         beschließt, dass die Gebührensätze 2016 im Haushaltsjahr 2017 fortgeführt werden und die daraus resultierenden Mindererträge in Höhe von rund 60.000,00 € jeweils zur Hälfte aus dem laufenden Budget des Dezernats IV und aus Mitteln von entsorgung herne kompensiert werden.

    


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne ist Veranstalterin von elf Wochenmärkten an zurzeit acht Standorten.

 

Die für den Betrieb von Wochenmärkten entstehenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den innerhalb der Verwaltung anfallenden Personalkosten, den internen Verrechnungen (z. B. für Grundstücke, Energiekosten, kalkulatorische Overheadkosten etc.) sowie den Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung.

 

Diese Aufwendungen werden über die Marktstandsgebührensatzung auf die Nutzer/-innen verlagert.

 

Zur Kalkulation der Gebühren werden alle im Haushalt abgebildeten Kosten sowie die Kosten aus dem Wirtschaftsplan der entsorgung herne, die sich auf das Marktgeschehen ergeben, zusammengeführt und ergeben für das Haushaltsjahr 2017 eine Gesamtsumme von 412.709,81 Euro (siehe Gebührenbedarfsberechnung).

 

Hierdurch entsteht eine moderate Steigerung in Bezug auf das erwartete Ergebnis 2016 (394.070,09 Euro) von etwa 20.000 Euro.

 

Gleichzeitig ging in den vergangenen Jahren aber die Beschickerzahl (und somit die der Gesamtkostensumme entgegengestellten Quadratmeter Marktfläche) auf den Wochenmärkten deutlich zurück.

 

Da die moderat gestiegenen Kosten durch eine geringere Zahl von Nutzer/-innen geteilt werden ergibt sich in der Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2017 im Ergebnis eine Gebührensteigerung um 16,66 % bei den Dauerverkaufsständen und um 12,00 % im Bereich der Tagesstände.

 

Da eine politische Akzeptanz dieser gestiegenen Gebühren nicht zu erreichen war, verzichtete die Verwaltung auf die eigentlich geplante Einbringung der Gebührensatzung für 2017 in der letzten Ratssitzung des Jahres 2016 und sucht in Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen nach Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der städtische Haushalt und die entsorgung herne gemeinsam den benötigten Konsolidierungsbeitrag von ca. 60.000 Euro erbringen.

 

In den zwischenzeitlich stattgefunden Gesprächen wurde vereinbart, dass die aufgrund der unveränderten Fortschreibung der Gebührensätze 2016 notwendige Kompensation der Mindererträge in Höhe von rund 60.000,00 €, jeweils zur Hälfte aus dem laufenden Budget des Dezernats IV und aus Mitteln von entsorgung herne erfolgt.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt eine separate Berechnung der Gebührensätze.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor     


Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung – HHJ 2017

    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung - HHJ 2017 (746 KB)