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Beschlussvorschlag:
1.Der Rat der Stadt beschließt, die Organe des städtischen Teilkonzerns VVH zu beauftragen, bis zum Auszahlungszeitpunkt der Konsolidierungshilfe im Oktober 2017 Beschlüsse herbeizuführen, die zu zusätzlichen Vermögenstransaktionen mit einem ergebniswirksamen Volumen in Höhe von 9,1 Mio. € zugunsten der Stadt Herne führen, welche planmäßig zur Erfüllung der Haushaltssanierungsmaßnahme 8 „Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen“ in 2018 c.p. beitragen würden.
2. Der Rat der Stadt beschließt des Weiteren zur Klarstellung seiner Erklärung vom 01.07.2014, in 2017 eine Erhöhung der Grundsteuer B um bis zu 80 weitere Hebesatzpunkte ab dem Jahr 2018 ff. zu beschließen, sofern die wirtschaftliche Situation keine anderen Möglichkeiten zur Erreichung des Haushaltsausgleichs bietet.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.12.2016 hat die Stadt Herne die vom Rat der Stadt am 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0761) beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) für das Jahr 2017 gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) bei der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt und deren Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz beantragt.
Im Wege des Anzeigeverfahrens hat die Kommunalaufsicht nunmehr nach abschließender Prüfung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen des Herner Haushalts bei gleichzeitig bestehender Verpflichtung zum Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2018 eine Genehmigung an zwei weitere ergänzende Beschlüsse des Rates gekoppelt.
Demnach wird vom Rat einerseits erwartet, dass durch entsprechende eigene Beschlüsse und Hinwirkungen auf die zuständigen Organe die im Jahr 2018 unterstellte Ausschüttung aus dem energiewirtschaftlichen Beteiligungsportfolio in Höhe von erstmalig 9,1 Mio. € zur Erreichung des Konsolidierungsziels der HSP-Maßnahme 8 „Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen“ bis Oktober 2017 (Auszahlungszeitpunkt der Konsolidierungshilfen in Höhe von rund 17,5 Mio. € gemäß § 5 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz) c.p. gesichert wird.
Zum anderen soll der Rat deutlich machen, dass er an seinem Beschluss vom 01.07.2014 unabhängig von der Bundesentlastung bei der Eingliederungshilfe festhält. Er würde unverändert in 2017 eine Grundsteuer B-Erhöhung um bis zu 80 Hebesatzpunkte (auf dann 775 Hebesatzpunkte) mit Wirkung ab 2018 beschließen, sofern die wirtschaftliche Situation keine alternativen Ausgleichsperspektiven bietet.
Bei entsprechendem Ratsbeschluss ist mit einer Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2017 zu rechnen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
Keine