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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0173  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beuing, 4513
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
28.03.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:6101

Bez.:Steuern

Nr.:15

Bez.:Transferaufwendungen

-          343.600 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:--

Bez.:--

Nr.:--

Bez.:--

--

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.12.2016  gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und Herr Stadtverordneter Markus Schlüter beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage, Produkt 6101 – Steuern, in Höhe von 343.600 €.“

       


Sachverhalt:
Für das Geschäftsjahr 2016 wurde im Bereich der Gemeindesteuern für die Gewerbesteuerumlage ein Aufwand von 3.135.000 € eingeplant.

 

Im Jahr 2016 wurden bisher für das 1., 2. und 3. Quartal 2.578.511,62 € geleistet. Zum 22.12.2016 ist für das 4. Quartal 2016 ein Betrag in Höhe von (rd) 869.000 € zu leisten. Für die Endabrechnung 2016 sind zum 30.01.2017 voraussichtlich 31.000 € abzuführen. Es stehen noch 556.488,38 € zur Verfügung, so dass (rd) 343.600 € überplanmäßig benötigt werden. (312.511,32 € für das 4. Quartal 2016 plus 31.000 € für die Endabrechnung 2016).

 

 

 

 

Nach § 5 EStGemAntV[1] melden und leisten die Gemeinden nach festgesetzten Terminen dem Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) zunächst für die ersten drei Quartale Abschlagszahlungen für die anfallende Gewerbesteuerumlage. Dieser Meldung liegt das jeweilige Ist-Gewerbesteueraufkommen des jeweiligen Quartals zugrunde. Die Meldung für das vierte Quartal ist in Höhe der Abschlagszahlung des dritten Quartals zu leisten. Bis zum 09.01.2017 ist für die Schlussabrechnung die anfallende Gewerbesteuerumlage für das gesamte Kalenderjahr 2016 zu melden. Die Schlussabrechnung erfolgt am letzten Banktag in Frankfurt a. M. vor Ultimo im Januar (30.01.2017) des folgenden Haushaltsjahres.

 

Die Budgetüberschreitung resultiert daraus, dass für 2016 höhere Gewerbesteuererträge eingenommen wurden als geplant waren. Für diese höhere Gewerbesteuer muss entsprechend eine höhere Gewerbesteuerumlage abgeführt werden. Ein Teil der höheren Gewerbesteuererträge werden erst zum 19.12.2016 und 27.12.2016 fällig, so dass das Ist-Gewerbesteueraufkommen zum jetzigen Zeitpunkt sich lediglich auf Grundlage der zu erwartenden Zahlungseingänge berechnen lässt.

 

Berechnung der Gewerbesteuerumlage 2016

(Ist-Aufkommen / 480 % Hebesatz * 35%)

 

Daraus ergibt sich der nachfolgende überplanmäßige Mittelbedarf für die Gewerbesteuerumlage 2016:

 

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen können Mittel in vollem Umfang wie folgt durch Minderaufwendungen bereitgestellt werden:

 

Bezeichnung:Mieten/Pachten/Erbbauzinsen

Kontierung.1111030000

Sachkonto.54220000

 

343.600  €

Aus den vorgenannten Gründen wird um die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel gebeten.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage

Dringlichkeitsentscheidung

 


[1] Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV)

 


     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Dringlichkeitsentscheidung (241 KB)