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Vorlage - 2017/0126  

Betreff: Maßnahmenverschiebung KInvFG 1 zu KInvFG 2
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Beiersdorf
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Tuttas, Claudia
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
02.03.2017 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
08.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
09.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.03.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
21.03.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.03.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

                                 


Beschlussvorschlag:
 

1. Der Schulausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Sodingen Punkt 2 und dem Rat der Stadt Punkt 6 zu beschließen.

 

2. Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Verschiebung der Maßnahme GS Vellwigstraße in das Förderprogramm KInvFG II und empfiehlt dem Rat der Stadt die Verschiebung der Maßnahme Gym Otto-Hahn in die Erweiterung des Förderprogramms KInvFG zu beschließen.

 

3. Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt die Verschiebung der Maßnahme Fös Dorneburg in die Erweiterung des Förderprogramms KInvFG zu beschließen.

 

4. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt den Punkt 6 zu beschließen.

 

5. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Punkt 6 zu beschließen.

 

6. Der Rat der Stadt beschließt die bisher im KInvFG beinhalteten Maßnahmen Gym Otto-Hahn und Fös Dorneburg in die Erweiterung des Förderprogramms KInvFG, welches voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2017 – ausschließlich für die Ertüchtigung von Schulen - beschlossen werden wird, zu verschieben. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt zur Ertüchtigung der „Alten Sparkasse“ weitere 1,7 Mio €  aus dem Förderprogramm KInvFG, in 2018, anstelle der Maßnahmen Fös Dorneburg, Gym Otto-Hahn und GS Vellwigstraße, bereitzustellen.

 

 

              


Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.11.2015 auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i.H.v. 2.417.386,65 €) beschlossen.

Der Anteil des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr (FB 53) an dem KInvFG-Fördervolumen beträgt 8,34 Mio. € (siehe Ratsbeschluss der Stadt Herne vom 17.11.2015 und Änderungsantrag vom 03.11.2015). Das Zuwendungsvolumen für das GMH für Baumaßnahmen aus dem Hochbau beträgt rd. 11,2 Mio. €, der Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport (FB 44) wird mit einem Anteil i.H.v. rd. 1,73 Mio. € berücksichtigt.

 

Am 14. Oktober 2016 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern auf eine bessere Förderungsmöglichkeit seitens des Bundes für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen geeinigt. Eine Grundgesetzänderung wird ermöglichen, dass der Bund künftig die Sanierung von Schulen, den Ganztagsschulausbau, die Stärkung der Berufsschulen und die digitale Ausstattung an Schulen unterstützen kann. Dies soll zunächst über ein Investitionsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro erfolgen, das schwerpunktmäßig finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen und möglichst schon 2017 starten soll. Dieses Programm ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Förderprogramms KInvFG und wird im Frühjahr dieses Jahres in Aussicht gestellt.

 

Die größte Einzelmaßnahme im Förderprogram KInvFG ist die Sanierung des „BG Friedrich-Ebert-Platz“ mit einem Bauvolumen in Höhe von 5.040.000 €. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Kosten sind die zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich.

 

Baubeschreibung

Das 7-geschossige Gebäude „Alte Sparkasse“ wurde 1928 – 1930 als Sparkassengebäude mit Kundenhalle errichtet und beherbergt derzeit unterschiedliche Fachbereiche sowie den Fachbereich Bürgerdienste. Das Gebäude wurde 1988 unter Denkmalschutz gestellt. Die wesentlichen planerischen Eingriffe sind:

-Einbau eines Aufzuges mit barrierefreier Anbindung an den platzseitigen, südlichen   Eingang

- Einbau eines Sanitärkernes parallel zum südlichen Treppenkern

- Umgestaltung des Fachbereich Bürgerdienste unter Bezug auf die historische Kassenhalle

- Funktionale Reorganisation der sonstigen Geschosse

- Nutzung des 2. Untergeschosses als reines Technikgeschoss

- Denkmalgerechte Sanierung der Fassaden und weitestgehender Erhalt und Sanierung der Kastenfenster

- Ergänzung der einfach verglasten Fenster zum Innenhof zu Kastenfenstern.

- Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung.

 

Defizite im Tragwerk und im Brandschutz

Im Planungsprozess sind frühzeitig umfangreiche Bauteilöffnungen vorgenommen worden, um Planungssicherheit in der Bewertung des Bestandes zu erlangen. Die Untersuchungen haben gravierende Mängel des Tragwerks und damit verbunden des Brandschutzes des Gebäudes zu Tage gefördert. Zentraler Punkt des Schadensbildes sind freiliegende Bewehrungsstähle, die sowohl die Tragfähigkeit als auch die Brandschutzqualität der Decken beeinträchtigen. Darüber hinaus sind die Decken mit äußerst geringen Ansätzen für die Nutzlasten und die Lasten aus Putz und Belag berechnet worden, so dass nur leichte Konstruktionen eingesetzt werden können. Die Decke über dem 3. Obergeschoss (unterhalb Dachgeschoss) weist als Besonderheit eine unzulässig niedrige Verkehrslast auf, so dass das Dachgeschoss unmittelbar geräumt werden musste. Nach Abwägung unterschiedlicher Sanierungskonzepte kommt im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Denkmalgerechtigkeit nur eine Sanierung der Decken mittels eines Spritzbetons in Frage, der die freiliegenden Stähle ummantelt und sowohl Tragwerk als auch Brandschutz in ausreichendem Maße ertüchtigt. Zwingend verbunden mit dieser Sanierungsmaßnahme ist ein weitgehender Rückbau der nichttragenden Innenwände, der Putzunterdecken sowie des Fußbodenaufbaus; ohne diesen Rückbau sind die Schadstellen nicht erreichbar.

Die Decke oberhalb des 3. Obergeschosses ist allein mittels dieser Methode hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit nicht zu heilen. Aufgrund der zu geringen Lastannahme für die Nutzlasten ist hier die Ertüchtigung der Decke mittels Stahlträgern erforderlich. Die Stahlträger sind in jedem Deckenfeld der Rippendecke in einem Achsraster von ca. 70 cm anzuordnen. Aufgrund dieser Erkenntnisse, die in der Machbarkeitsstudie von 2015 noch nicht erfasst sind, wird sich der Umfang der Baumaßnahmen zur Umsetzung der benannten Ziele und damit einhergehend die Kosten erhöhen.

Eingangshalle/ Fachbereich Bürgerdienste

Die Eingangshalle im Erdgeschoss bildet von je her das Herz des Gebäudes. Ehemals als Schalter- oder Kassenhalle der Sparkasse genutzt, dient die Halle seit der Umnutzung des Hauses zum Sitz der Stadtverwaltung in den 1970er Jahren als Fachbereich Bürgerdienste. Historisch war die Halle mit einer Lichtdecke ausgestattet, die ein gewisses Maß an natürlichem Licht durch einen Dachaufbau, der mit Glassteinen gedeckt war, erhielt und darüber hinaus künstlich hinterleuchtet war. Mit der Renovierung Anfang der 1990er Jahre wurde die Lichtdecke entfernt und der Aufbau durch eine weitgehend transparente Aluminium/Glas-Konstruktion ersetzt. Die prägnante Rhythmisierung der Decke durch die querenden Betonbalken blieb erhalten. Die Decke weist heute zwei gravierende Mängel auf: Das Tragwerk, bestehend aus einem komplexen Stahlbeton-Balkenrost, lässt sich nicht nachweisen und weist in mehreren Baugliedern Überspannungen auf. Es muss und kann durch parallel anzuordnende Stahlträger mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden. Gleichzeitig muss die Decke um nachträglich aufgebrachte Lasten des Dachaufbaus entlastet werden.

Der Brandüberschlag vom Erdgeschoss in die darüber liegenden Geschosse ist nicht ausreichend beschränkt. Nach Abwägung unterschiedlicher Ansätze wird die historische Lichtdecke in vereinfachter Ausführung wiederhergestellt; die Hinterleuchtung erfolgt über eine zeitgemäße LED-Technik. Auf den Tageslichteinfall, der ohnehin nur eine bescheidene Lichtausbeute bewirkte, wird verzichtet. Der Dachaufbau mit seiner charakteristischen Staffelung in Grundriss und Aufriss wird wiederhergestellt; damit erhält die Decke über der Eingangshalle die erforderliche Brandschutzqualität.

 

Unter ökonomischen und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten wurden verschiedene (Sanierungs-) Alternativen von dem Verzicht auf eine Sanierung mit entsprechendem Leerstand bis hin zu einer Komplettsanierung berechnet und bewertet. Unter Abwägung aller Belange hat der Verwaltungsvorstand am 11.01.2017 die Alternative „Sanierung vom 2.UG bis zum 3.OG“ (d.h. ohne Dachgeschoss-Nutzung) empfohlen.

Auf der Basis dieser neuen vorgenannten Begutachtung belaufen sich die Kosten für die vorgenannte Sanierung in Summe auf 7,7 Mio. €. inkl. eines 20%igen Risikozuschlages. Somit entsteht eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,7 Mio. € für das Projekt der Generalsanierung der „Alten Sparkasse“. Diese Finanzierungslücke gilt es nun zu schließen.

(Ausgangssituation: 5,04 Mio. €, die über das Kommunalinvestitionsförderprogramm zur Verfügung stehen und 1 Mio. €, welche im Haushalt veranschlagt sind). Es wird vorgeschlagen, die fehlenden Mittel aus Maßnahmen zu decken, welche ebenfalls im Maßnahmenportfolio des KInvFG zu finden sind. Es werden die folgenden Maßnahmen empfohlen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittel

Schule

Planausführung über KIF I

Sollausführung über KIF II

Bemerkung

910.000 €

Gym Otto-Hahn

2017/2018

2018

energetische Sanierung von Fenster und Regeltechnik; Die Fenstersanierung startet plangemäß in 2017 da  300.000 € aus dem  Fördertopf Gute Schule 2020 einfließen. Nur die Restmittel werden dann über die Erweiterung des Förderprogramms KInvFG bereitgestellt.

 

630.000 €

FöS Dorneburg

2017

2018

energetische Sanierung von Dach und Fassade

320.000 €

GS Vellwigstraße

2018

2018

energetische Sanierung der Fassade u. Erneuerung des Heizkessels

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)