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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0174 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beuing, 4513
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.12.2016 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und Herr Stadtverordneter Markus Schlüter beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage Fonds Dt. Einheit, Produkt 6101 – Steuern, in Höhe von 333.000 €.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

57

25

14

5

4

3

2

2

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0