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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Umbesetzung von Ausschüssen | 2017/0209 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne - Änderung | 2017/0194 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Ergänzender Beschluss zum Haushaltssanierungsplan 2017 | 2017/0225 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Eigenbetrieb Bäder Herne: Wirtschaftsplan 2017 | 2017/0198 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG samt Verwaltungs-GmbH | 2017/0195 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern | 2017/0173 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern | 2017/0174 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Maßnahmenverschiebung KInvFG 1 zu KInvFG 2 | 2017/0126 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bauliche Schutzmaßnahme und Erweiterung für das Shoah Mahnmal | 2017/0208 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ hier: Maßnahmenplanung für das Jahr 2017 | 2017/0125 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen | 2017/0140 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.
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02.03.2017 - Schulausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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14.03.2017 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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15.03.2017 - Integrationsrat | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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21.03.2017 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.
b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.
2. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.
3. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.
5. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
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28.03.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Gebührenbedarfsberechnung "Herner Wochenmärkte" | 2017/0207 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Beitritt zum h2-netzwerk-ruhr | 2017/0117 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Antrag: Prüfantrag zur Transparenz der Flüchtlingskosten in Herne | 2017/0212 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Verkauf des Schulgrundstücks Langforthstraße / Jürgens Hof | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2017-0225_ergBeschl HSanPlan 2017_Vorlage (75 KB) |