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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bebauungsplan Nr. 247 - Courrièresstraße - Stadtbezirk Sodingen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2016/0416  
Ö 2  
Schulorganisatorische Maßnahmen an den Förderschulen • Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) – Stadtbezirk Sodingen • Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) – Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2016/0367  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

a)   Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.

 

b)   Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.

 

c)   Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am  Standort Grüner Weg 14.

 

d)   Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018  (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.

 

 

   
    24.05.2016 - Schulausschuss
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

a)   Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.

 

b)   Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.

 

c)   Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am  Standort Grüner Weg 14.

 

d)   Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018  (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

dagegen:

-

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.06.2016 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 2 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

a)   Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.

 

b)   Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.

 

c)   Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am  Standort Grüner Weg 14.

 

d)   Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018  (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Lütjens

DIE LINKE

dafür:

14

6

4

2

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

 

 

 

   
    28.06.2016 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 4 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

a)   Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.

 

b)   Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.

 

c)   Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am  Standort Grüner Weg 14.

 

d)   Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018  (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

   
    05.07.2016 - Rat der Stadt
    Ö 6 - beschlossen
   

Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

a)   Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.

 

b)   Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.

 

c)   Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am  Standort Grüner Weg 14.

 

d)   Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018  (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

55

25

14

6

4

3

 

2

 

1

dagegen:

3

 

 

 

 

 

2

 

1

 

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 3  
Ausbau von Wegen auf dem Holthauser Friedhof
Enthält Anlagen
2016/0338  
Ö 4  
Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne Stadtbezirk Sodingen Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Enthält Anlagen
2016/0348  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 241 "Siedlung Teutoburgia", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2016/0352  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorschlag: Sachstandsbericht Aktueller Stand WEP-Fläche Uhlandstraße
Enthält Anlagen
2016/0427  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Vorschlag: Sachstandsbericht Grubengasbohrungen an der Akademie Mont-Cenis
Enthält Anlagen
2016/0428  
Ö 8  
Erneuerung der Verkehrsfläche Platz am Denkmal - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2016/0376  
Ö 9  
Anfrage: Fußgängerüberweg Horsthauser Straße
Enthält Anlagen
2016/0424  
Ö 10  
Anfrage: Verkehrssituation Diedrichstraße
Enthält Anlagen
2016/0426  
Ö 11  
Anfrage: Kontrollgänge des KOD im Umfeld der Akademie Mont-Cenis
Enthält Anlagen
2016/0418  
Ö 12  
Anfrage: Kontrolle der Verkehrssituation in der Blücherstraße
Enthält Anlagen
2016/0419  
Ö 13  
Antrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Straße "Im Uhlenbruch"
Enthält Anlagen
2016/0425  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Vorschlag: Sachstandsbericht Parkplätze Fußballzentrum Horsthausen
Enthält Anlagen
2016/0429  
Ö 15  
Antrag: Resolution "Müllsünder konsequent ermitteln"
Enthält Anlagen
2016/0430  
Ö 16  
Anfrage: Standortentwicklung "Jürgens Hof"
Enthält Anlagen
2016/0420  
Ö 17  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Vergabeverfahren Jürgens Hof Stadtbezirk Sodingen      
N 2     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung