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Auszug - Bebauungsplan Nr. 247 - Courrièresstraße - Stadtbezirk Sodingen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0416 Bebauungsplan Nr. 247
- Courrièresstraße -
Stadtbezirk Sodingen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss


Herr Wirbals erklärt das Verfahren bei einer Bürgerbeteiligung.

 

Die anwesenden Bürger und Mitglieder der Bezirksvertretung werden darauf hingewiesen,

dass heute nur die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung gegeben

wird.

 

Es erfolgt keine Beratung oder gar Beschlussfassung.

 

Die Bürger haben noch bis zum 22. Juni 2016 Zeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern.

Danach stellt Herr Wirbals die Planung vor.

 

 

Herr Gießmann (Bürger) kritisiert die „Verniedlichung“ der viel zu klein eingezeichneten Erschließungsstraße in den Plänen.

Des Weiteren fragt er nach, inwieweit die Politik der Verwaltung Vorgaben gibt für die Planerstellungen.

 

Die Politik weist diese Unterstellung einhellig zurück.

 

Herr Wirbals erklärt bzgl. der „Verniedlichung“, dass die Verwaltung sich in einem frühen Stadium der Planung befindet und die Einzeichnung der Erschließungsstraße nichts mit der

endgültigen Breite zu tun hat. Bislang geht man von einer Breite in der Größenordnung von 5,50 m aus. Die gezeigten Planvarianten sind nicht maßstabsgetreu.

 

Herr Weberink (Bezirksverordneter) merkt an, dass gegenüber den ersten Planungen eine geringere Verdichtung der Bebauung vorgesehen ist. Er möchte wissen, ob man im Bebauungsplan gewisse Vorgaben für die Häusergestaltung festsetzen kann.

 

Herr Wirbals antwortet, dass diese Möglichkeit durchaus besteht. Die Festsetzung etwaiger Baugrenzen ermöglicht hierbei die Platzierung der Gebäudekörper auf dem Baugrundstück.

 

Herr Pietas (Bezirksverordneter) teilt mit, dass es von den Anwohnern der Hügelstraße Fragen bzgl. des Ankaufs von Teilgrundstücken gibt. Sie befürchten, dass ihre Häuser aufgrund der geplanten Bebauung immer im Schatten stehen.

Auch möchte er wissen, ob eine Dachbegrünung möglich ist.

 

Herr Wirbals kennt die Bitten der Anwohner der Hauerstraße; die Ergebnisse der Vorgespräche mit den Anwohnern sind in den Varianten bereits berücksichtigt.

Eine Dachbegrünung ist vorstellbar; momentan kann in diesem frühen Stadium der Planung aber nicht mehr dazu gesagt werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, in wieweit eine Festsetzung diesbezüglich umgesetzt werden kann.

 

Herr Dirks (Bezirksverordneter) fragt, ob es bei den Plänen zu Überschneidungen der Gebäudeeinzeichnungen gekommen ist.

 

Herr Wirbals antwortet, dass zunächst 8 Gebäudekörper vorgesehen waren; mittlerweile wurde die Anzahl reduziert auf 7 Gebäude. Die angesprochene Überschneidung resultiert nur aus der Verschiebung der Planung.