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Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 247 umfasst einen Blockinnenbereich, der durch die Wohnbaugrundstücke der Hauerstraße im Norden und Nordosten, die Wohnbaugrundstücke der Hügelstraße im Osten, die Wohnbaugrundstücke der Courrièresstraße im Süden und Südwesten und die Wohnbaugrundstücke der Mühlhauser Straße im Westen begrenzt wird.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Die Fläche liegt bisher brach. Sie wurde von der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne (SEG) erworben und soll einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel ist eine aufgelockerte Bebauung der Fläche mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern geringer Höhe. Die innere Erschließung soll über eine neu zu bauende Stichstraße erfolgen, die über das bisher noch bebaute Grundstück Courrièresstraße 19 in das Wohnquartier geführt wird.
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die Aufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt eine „Innenentwicklung“ nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer städtebaulichen Nachverdichtung in einem bestehenden Siedlungsbereich. Bei einer Größe des Plangebiets von rund 6.000 m² kann die im künftigen Bebauungsplan festgesetzte zulässige Grundfläche den in § 13a Abs. 1 Nr.1 definierten Schwellenwert von 20.000 m² nicht erreichen. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt, da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen
der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen werden. Vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an diesem
Vorhaben soll jedoch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan wird ein „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 BauNVO festsetzen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden eine nur geringe bauliche Dichte verbunden mit geringen Gebäudehöhen ermöglichen. Darüber hinaus wird zur Gewährleistung der inneren Erschließung eine Verkehrsfläche festgesetzt.
F. Weitere Vorgehensweise
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Daher sind vor der Weiterführung des Planverfahrens in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Sodingen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung öffentlich darzulegen. Hier werden Planalternativen vorgestellt und den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (A4, Stadtplan, ohne Maßstab)
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ALK, ohne Maßstab)
3. Kurzbeschreibung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (552 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Geltungsbereich (503 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage3_Kurzbeschreibung (21 KB) |