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Auszug - Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne Stadtbezirk Sodingen Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0348 Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne
Stadtbezirk Sodingen
Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Weberink erklärt sich bei dem Tagesordnungspunkt 4 für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Lütjens

DIE LINKE

dafür:

13

5

4

2

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-