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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Kontrollgänge des KOD im Umfeld der Akademie Mont-Cenis  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0418 Anfrage: Kontrollgänge des KOD im Umfeld der Akademie Mont-Cenis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina
 
Beschluss


Bei der Informationsveranstaltung zum Thema Polizei und Sicherheit im Stadtbezirk Sodingen am 18.05.2016 teilten Bürger mit, dass insbesondere im Umfeld der Akademie häufig Drogen konsumiert würden. Insbesondere im Bereich des Aussichtspunktes –aber auch im vorderen Bereich- seien vor allem in den Abendstunden mutmaßliche Konsumenten anzutreffen. Der Polizei sei dieser Umstand weitgehend nicht bekannt.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 08.06.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie oft führt der KOD in diesem Bereich Kontrollgänge durch?
  2. Wurden von Seiten des KOD Verstöße gegen das BtMG festgestellt?
  3. Welche Befugnisse hat der KOD bei entsprechenden Verdachtsmomenten einzuschreiten?
  4. Inwieweit wird die Polizei –insbesondere im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft- im Wege der Amtshilfe außerhalb der Dienstzeiten des KOD in die Kontrollen eingebunden?

 

Frau Mertens antwortet:

 

zu Frage 1:

 

Der KOD kontrolliert das Umfeld der Akademie Mont-Cenis ganzjährig, mehrfach in der Woche.

 

zu Frage 2:

 

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung. BTM-Verstöße konnten von den Mitarbeiter/innen/n des KOD nicht festgestellt werden.

 

zu Frage 3:

 

Keine. Die Verfolgung und Ahndung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Polizei

 

zu Frage 4:

 

Im Rahmen der sehr gut funktionierenden Ordnungspartnerschaft mit der Polizei werden bei jedem Verdachtsfall unmittelbar Informationen an die Polizei weitergeleitet. Die wird dann in eigener Zuständigkeit tätig.

Es gibt Bereiche im Stadtgebiet, wo auf Bitten der Polizei wegen laufender Ermittlungen, Präsenzdienste reduziert oder im Bedarfsfall erhöht werden.

Aber auch hier wird der KOD immer nur im eigenen Zuständigkeitsbereich tätig.

 

 

Herr Hagedorn möchte wissen, zu welchen Uhrzeiten die Kontrollen stattfinden.

 

Frau Mertens antwortet, dass ihr keine festgelegten Zeiten für die Kontrollen bekannt sind.

 

Herr Weberink fragt nach den Hinweisen aus der Bevölkerung bzgl. BtMG-Verstößen (Konsum bis Handel, weiche oder harte Drogen).

 

Frau Mertens antwortet, dass die Hinweise sehr allgemein gehalten sind.

Der Ordnungsdienst kümmert sich im Bedarfsfall um alles.

 

Herr Pietas fragt nach der Zusammenarbeit mit der Polizei.

 

Frau Mertens erklärt, dass die Zusammenarbeit mit der Polizei gut funktioniert. Die Polizei entscheidet aber selber in welchem Umfang sie tätig wird.

Im Gegensatz zum KOD ist die Polizei oftmals nicht erkennbar, da es sich um Zivilstreifen handelt.