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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verkehrssituation Diedrichstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0426 Anfrage: Verkehrssituation Diedrichstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Weberink, Michael
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina  FB 55 - Stadtgrün
 
Beschluss


Nach der Einrichtung des Einzelhandelsstandortes an der Horsthauser Straße hat sich gezeigt, dass vom Parkplatz abfließender Verkehr auch über die Diedrichstraße in Richtung Gneisenaustraße fließt. Damit wird der Verkehr u. a. im Umfeld des dortigen Standorts des Familienzentrums Horsthausen sowie im weiteren Verlauf an einem Spielplatz vorbeigeführt.

 

Diese Verkehrsflüsse dürften während der Planung in dieser Form nicht vorgesehen gewesen sein. Die SPD-Fraktion sieht insbesondere eine erhöhte Gefährdung für die auf dem Spielplatz spielenden Kinder. Hier besteht die Gefahr, dass spielende Kinder unvermittelt den Fahrbahnbereich betreten und es zu gefährlichen Situationen kommt

 

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

 

Welche Möglichkeiten bestehen, um hier die Verkehrssicherheit am Spielplatz zu verbessern?

 

Denkbar wäre eine bessere Einzäunung des Spielplatzgeländes oder aber eine Verlangsamung des vorbei geführten Verkehrs, z. B. durch Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße - Verkehrszeichen 325.1).

 

 

 

Frau Darnieder gibt folgende Antwort:

 

Nach Einschätzung der Verwaltung sowie der Polizei besteht aus Sicht der allgemeinen Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

 

Gleichwohl gibt die entsprechende Norm für die Planung und den Betrieb von Kinderspielplätzen den Hinweis, gegenüber angrenzenden Straßen auf das gegenseitige Sichtfeld für Verkehrsteilnehmer und Kinder Rücksicht zu nehmen. Beide müssen sich rechtzeitig wahrnehmen und entsprechend handeln können.

Da dies aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht unbedingt gewährleistet werden kann, wird die Verwaltung den vorhandenen Zaun entsprechend verlängern, so dass der Spielplatz komplett gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt ist.