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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW | 2009/0366 | |||||||||
Ö 2 | Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz | 2009/0371 | |||||||||
Ö 3 | Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach | 2009/0362 | |||||||||
Ö 4 | Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne - Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße | 2009/0358 | |||||||||
Ö 5 | Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße | 2009/0376 | |||||||||
Ö 6 | Anhaltende Lärm- und Schmutzbelästigung an der Unser-Fritz-Straße, Gahlenstraße und im Bereich des Wanit-Geländes - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 04.06.2009 - | 2009/0419 | |||||||||
Ö 7 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 8 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro) |
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04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Für die
SPD-Fraktion stellt Herr Lehmann diesen Änderungsantrag: Die
SPD-Fraktion stellt den Antrag auf Streichung folgender Textpassagen im
drittletzten Absatz auf Seite 32 des Zentrenkonzept-Entwurfs 2009 (Stand:
13.05.2009): Dazu dürfen
die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht
nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den
bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen
Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße
gerichtet sein müssen. Der
Änderungsantrag wird mit 9 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen angenommen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Textpassagenstreichung, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt
2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Abstimmungsergebnis: einstimmig
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10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro). Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der Entwurf des Zentrenkonzeptes 2009 (Einzelhandel in Herne) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Abstimmungsergebnis:
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17.06.2009 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Herr Riedl
beantragt das Zentrenkonzept 2009 dahingehend zu ändern, dass auf Seite 59 von
dem letzten Satz der 2. Halbsatz „um ggfs. eine Verbesserung der Versorgungssituation für die ca. 3000
Einwohner im Bereich der Horsthauser Straße zu ermöglichen.“ gestrichen
wird. Der Antrag
wir mit 12 gegen 1 Stimme bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt. Danach stellt
Frau Marquardt den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung. Beschluss: Die Bezirksvertretung
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro). Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der Entwurf des Zentrenkonzeptes 2009 (Einzelhandel in Herne) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Sitzung wird auf Vorschlag von Frau Marquardt einvernehmlich von 18:35 -18:50 Uhr unterbrochen. |
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18.06.2009 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||
Ö 1 - geändert beschlossen | |||||||||||
Frau Majchrzak-Frensel stellt für die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die
Grünen folgenden Änderungsantrag: Auf Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen
Versorgungsbereichs“ der letzte Satz wie folgt zu ändern: Gegenüber
der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der Bereich
des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei ebenso
mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und Fressnapf
Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des Discounters
Norma. Auf Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende
Satz zu streichen: Die
fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten Geschäftslage
zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen, würde
absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen Versorgungsbereichs
führen und scheidet als Handlungsoption aus. Auf Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern: Das
leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den zentralen
Versorgungsbereich mit einbezogen. Der
Änderungsantrag wird einstimmig so
beschlossen. Beschluss: Die
Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl.
der o. g. Änderungen zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro). Abstimmungsergebnis:
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Herr Oberbürgermeister
Schiereck lässt zuerst über die Änderungen des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung und der Bezirksvertretung Eickel abstimmen: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der Stadt, Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen Textpassagenstreichung auf Seite
32, drittletzter Abschnitt: Dazu dürfen
die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht
nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den
bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen
Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße
gerichtet sein müssen. folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt
2.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Bezirksvertretung Eickel Auf
Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der
letzte Satz wie folgt zu ändern: Gegenüber
der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der Bereich
des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei ebenso
mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und Fressnapf
Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des Discounters
Norma. Auf
Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu
streichen: Die
fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten Geschäftslage
zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen, würde
absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen Versorgungsbereichs
führen und scheidet als Handlungsoption aus. Auf
Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern: Das
leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den zentralen
Versorgungsbereich mit einbezogen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Eickel
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen
zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt 1.
das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen
für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung
zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf
zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche
gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro). Die Änderungen werden einstimmig beschlossen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschließlich der o. g. Änderungen zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 mit den zuvor beschlossenen Änderungen als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Abstimmungsergebnis:
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30.06.2009 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||
geänderter Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept einschließlich der im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen Änderungen aus den vorberatenden Gremien (s. unten). Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro) Änderungen: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, Unter Berücksichtigung der vom
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen
Textpassagenstreichung auf Seite 32, drittletzter Abschnitt: Dazu dürfen die Anstrengungen nach
Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht nachlassen. Das Augenmerk wird
auf der möglichst guten Anbindung an den bisherigen Hauptgeschäftsbereich und
die Stabilisierung des nördlichen Abschnitts der Fußgängerzone zwischen
Christuskirchplatz und Wilhelmstraße gerichtet sein müssen. folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt
4.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) 5.
Bezirksvertretung Eickel Auf
Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der
letzte Satz wie folgt zu ändern: Gegenüber
der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der Bereich
des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei ebenso
mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und Fressnapf
Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des Discounters
Norma. Auf
Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu
streichen: Die
fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten Geschäftslage
zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen, würde
absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen Versorgungsbereichs
führen und scheidet als Handlungsoption aus. Auf Seite
53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern: Das
leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den zentralen
Versorgungsbereich mit einbezogen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Eickel
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen
zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt 6.
das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen
für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung
zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf
zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 7.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche
gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro). Die Änderungen werden
einstimmig beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Sachstandsbericht Konjunkturpaket II | ||||||||||
Ö 10 | Hoher Leerstand Königsberger Straße 78, 80, 82 - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 04.06.2009 - | 2009/0420 | |||||||||
Ö 11 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne | 2009/0143 | |||||||||
Ö 12 | Toilettenwagenvergabe auf der Cranger Kirmes - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 02.06.2009 - | 2009/0418 | |||||||||
Ö 13 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 15 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
Ö 16 | Programm Stadtumbau West 1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Wanne-Mitte | 2009/0367 | |||||||||
Ö 17 | Parkpflegewerk Stadtgarten Wanne -mündlicher Bericht- | 2009/0276 | |||||||||
Ö 18 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Vergabe eines Auftrages für landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Umgestaltung des Postparkes, Teil 1, im Stadtbezirk Wanne | ||||||||||
N 2 | Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||