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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von
Die Baumpflanzung erfolgt am Ort der Baumentfernung nach Beendigung der Bauarbeiten in einer neu erstellten Baumscheibe.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Kanalerneuerung in der Gerichtsstraße werden alle anderen vorhandenen Straßenbäume in der Gerichtsstraße entfernt. Nach Beendigung dieser Baumaßnahme wird die Gerichtsstraße komplett neu aufgebaut. Aus städtebaulicher Sicht ist auch der verbleibende Straßenbaum im Bereich Gerichtsstraße / Einmündung Stöckstraße zu entfernen.
Bei der Platane handelt es sich um einen augenscheinlich gesunden und vitalen Baum. Der Baum ist im Bestand mit den anderen Platanen straff aufrecht gewachsen. Der Stamm ragt jedoch ins Lichtraumprofil der Straße, so dass auch aus Gründen der Verkehrssicherung eine Entfernung notwenig scheint.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage
Baumentnahme Gerichtsstraße
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Baumentnahme-Anlage (400 KB) |