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Vorlage - 2009/0358  

Betreff: Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne
- Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau ScheitlerAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
04.06.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
16.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

 

1 Platane, StU 220 cm an der Ecke Gerichtsstraße / Stöckstraße vor Schulgebäude

 

Die Baumpflanzung erfolgt am Ort der Baumentfernung nach Beendigung der Bauarbeiten in einer neu erstellten Baumscheibe.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Kanalerneuerung in der Gerichtsstraße werden alle anderen vorhandenen Straßenbäume in der Gerichtsstraße entfernt. Nach Beendigung dieser Baumaßnahme wird die Gerichtsstraße komplett neu aufgebaut. Aus städtebaulicher Sicht ist auch der verbleibende Straßenbaum im Bereich Gerichtsstraße / Einmündung Stöckstraße zu entfernen.

 

Bei der Platane handelt es sich um einen augenscheinlich gesunden und vitalen Baum. Der Baum ist im Bestand mit den anderen Platanen straff aufrecht gewachsen. Der Stamm ragt jedoch ins Lichtraumprofil der Straße, so dass auch aus Gründen der Verkehrssicherung eine Entfernung notwenig scheint.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

 

Anlage

Anlage

Baumentnahme Gerichtsstraße

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Baumentnahme-Anlage (400 KB)