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Vorlage - 2009/0371  

Betreff: Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg

Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Arfaee, Reza
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
04.06.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
16.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

 

Zurzeit wird geklärt, ob die Ab-schreibungen beim FB 51 oder beim

FB 53 verbucht werden.

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

2.440 € / Jahr

ab Fertigstellung

(voraussichtlich 2010)

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

- 5.120 € / Jahr

ab Fertigstellung

(voraussichtlich 2010)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: I 51.04 M 00004

Bez.: Stadterneuerung Bickern / Unser Fritz

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

122.000

 

Nr.: 8

Auszahlungen für Baumaßnahmen

- 256.000

Nr.: I.54.01.S.00006

Bez: Sonstiges

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten

114.000

 

Nr.: I.54.02. S.00006

Bez: Sonstiges

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten

6.000

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt den Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen der Bickernstraße und der Königsberger Straße / Moßkampweg im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt der Stadt und vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung und der Bewilligung der notwendigen Zuwendungsmittel entsprechend den Planunterlagen der Verwaltung – Planungsstand 27.03.2009 sowie der dazu gehörigen Baubeschreibung (gepl. Ausführung im Jahre 2010).

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Veranlassung

 

Das Gebiet Bickern/Unser Fritz ist seit dem 1.1.2002 in das Landesprogramm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ aufgenommen.

Im Rahmen dieses Stadtteilprojekts soll auch der Bauabschnitt der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg umgestaltet werden. Auf Grund ihrer ursprünglichen Bedeutung als Landstraße weist die Hüller Straße überdimensionierte Fahrbahnflächen mit sehr engen unattraktiv gestalteten Gehwegflächen auf. Die Straße soll ihrer heutigen Bedeutung entsprechend umgestaltet werden. Der Beschluss des Behindertenbeirates vom 15.5.2008 zum Gehweg Hüller Straße 1 – 11 wird dabei Berücksichtigung finden.

 

Der Bauabschnitt zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg soll nach Gewährung einer Zuwendung im Jahr 2010 ausgebaut werden. Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel aus dem Stadterneuerungsprogramm ist der Beschluss der Bezirksvertretung Wanne sowie die Vorlage der Unterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg bis Ende Juni 2009.

2. Beschreibung der Baumaßnahme

 

Die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts zwischen der Bickernstraße und Moßkampweg hat zur Folge, dass das Dachprofil symmetrisch verschoben wird und dadurch ein Ausgleich des Fahrbahnoberbaus und eine Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtungen erforderlich werden.

Die Entwurfsplanung sieht auf der nördlichen Seite den Ausbau des Gehwegs von der Bickernstraße bis zur Königsberger Straße vor. Der Gehweg wird auf eine qualitativ notwendige Breite von 2,0 m bzw 2,50 m behindertengerecht ausgebaut. Taktile Leiteinrichtungen sind vorgesehen. Die auf der südlichen Fahrbahnseite geplante Aufpflasterung der Einmündungsbereiche ergänzt das Konzept zur barrierefreien Fußgängernutzung deutlich. Der Moßkampweg stellt die westliche Grenze des Bauabschnitts für den Gehwegausbau dar.

Künftig gliedert sich die Fläche in einen breiten, mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen, eine befestigte Gehwegfläche mit einzelnen Baumscheiben und einen schmalen befestigten Streifen als Hauszuwegung zu den Häusern Hüller Straße 10 – 16. Der Gehweg wird entlang des Straßenabschnitts mit Rundborden abgeschlossen.

Durch die Teilentsiegelung bzw. Schaffung von Grünflächen wird der Straßenquerschnitt auf 5,5 m reduziert. Dabei ist für den Begegnungsverkehr Bus/PKW ausreichend Platz vorhanden. Die Fahrbahn wird in Bauklasse IV (gem. RSto 01) ausgebaut (wegen des Busverkehrs). Das bedeutet, dass über eine ca. 36 cm Frostschutzschicht,  eine 15 cm Schottertragschicht, eine 10 cm Asphalttragschicht und als Abschluss eine 4 cm starke Asphaltbetonschicht eingebaut werden.

Die Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtungen ist erforderlich. Dazu werden 4 Sinkkästen umgesetzt und 9 neue Sinkkästen gesetzt.

Die vorhandenen Bäume (Baumhasel, Linde und Ahorn) auf der südlichen Straßenseite sind bei der letzten Regelkontrolle durch Stadtgrün geprüft worden. Es wurden keine Schäden oder Gefährdungen festgestellt, die eine Baumentfernung rechtfertigen. Da sie nach Baumschutzsatzung geschützte Bäume sind, sollen sie bestehen bleiben und erhalten durch die Baumaßnahme größere Baumscheiben. Dadurch werden die Stolperstellen durch Bodenaufwölbungen beseitigt. Der Abwurf von Laub und Früchten stellt eine Naturgegebenheit dar und ist kein Grund, Bäume zu entfernen.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sollen im Grünstreifen 7 neue Bäume und entlang der Straße 9 Bäume gepflanzt werden. Wegen der zweireihigen Anordnung im Bereich der Häuser 10 – 16 soll die Bepflanzung durch kleinkronige Zierkirschen erfolgen. Die übrigen Bäume auf dieser Straßenseite sollen, analog zur Planung von Straßen NRW, Zierkirschen oder Säuleneichen werden. Für die Grünflächen ist Rasen und für die Baumscheiben sind zusätzlich Bodendecker als Bepflanzung vorgesehen. Die Pflege der Grünflächen wird durch die Stadt vorgenommen.

An der Ecke Bickernstraße / Hüller Straße werden in die Grünfläche 5 Bäume als Ausgleich für die Verlegung der L 639 gepflanzt (Zierkirschen oder Winterlinden).

Die Straßenbeleuchtung erfüllt gemäß einem Gutachten die jetzigen Voraussetzungen nach DIN 13201 nicht mehr und muss erneuert werden. Zur Ausführung kommen soll die Leuchte der Fa. Siemens SR 100 mit Leuchtmittel 150 W.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Bürgerbeteiligung

 

Am 27.3.2009 fand eine Vor-Ort-Beteiligung der Bürger von 14 – 17 Uhr statt. 33 Bürger besuchten den Infostand.

Am 30.3.2009 fand von 18 – 19:30 Uhr eine Bürgerversammlung statt, an der 37 Besucher teilnahmen. Die häufigsten Fragen waren allgemeiner Art zur Baumaßnahme.

Es kristallisierte sich heraus, dass Bäume vor den eigenen Grundstücken teilweise wegen Beschattung oder wegen Mehrarbeit durch Laubfall nicht erwünscht waren. Mit Entsorgung Herne ist bereits abgestimmt, dass zum Herbst, wie auch in anderen Straßen, Körbe zum Sammeln des Laubs aufgestellt werden. Die Fahrbahn- und Gehwegbereiche entlang der städtischen Grundstücke werden von den Entsorgungsbetrieben gereinigt. Die Alleeplanung aus der Planung von Straßen NRW sollte aus städtebaulicher Sicht übernommen werden. Weiterhin wurden die Baumaßnahmen wegen der auf die Eigentümer anfallenden Kosten kritisiert. Die die Arbeiten sollen so kostengünstig wie möglich ausgeführt werden.

Dazu wurden z.B. die Aufpflasterungen in den Einmündungen Anliegerstraße und Moßkampweg bemängelt und als nicht erforderlich erachtet. Durch die Aufpflasterungen wird aus den Straßeneinmündungen eine Einfahrt und der ausfahrende Verkehr ist wartepflichtig. Durch das geplante Einbeziehen der Hüller Straße in die angrenzende Tempo-30-Zone erhält der ÖPNV Vorfahrt und wird dadurch merklich beschleunigt. Die Aufpflasterungen berücksichtigen im Übrigen die Belange der Behinderten im Straßenraum. Zum Thema Kostenerhöhung durch Aufpflasterung der Einmündungsbereiche hat eine vorliegende Kostenschätzung belegt, dass die Ausbaukosten für beide Varianten (Asphalt oder Pflaster) gleich anzusetzen sind. Grund hierfür ist, dass der Unterbau in jedem Fall erneuert werden muss.

Die in der Bickernstraße bemängelten „Bürgersteig-Zungen“ sind in der Hüller Straße nicht geplant.

Die Verwaltung ist der Meinung, dass durch Aufpflasterung der Einmündung und Einbeziehung in die Tempo-30-Zone die gefahrene Geschwindigkeit reduziert wird und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

 

 

4. Sonstiges (Bauzeit und Finanzierung)

 

Die Bauzeit der Maßnahme beträgt sechs Monate.

Die Baukosten für die Maßnahme betragen 256.000 €. Beiträge nach § 8 KAG müssen laut Satzung in Höhe von ca. 120.000 € erhoben werden. Damit verbleiben 136.000 € zuwendungsfähige Ausgaben, die zu 90 % aus Mitteln der Stadterneuerung finanziert werden sollen (Förderung: 122.000 €).

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat