|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan
(konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
Ertrag/Aufwand (-) |
Zurzeit
wird geklärt, ob die Ab-schreibungen beim FB 51 oder beim FB
53 verbucht werden. |
Nr.:
2 Bez.:
Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
2.440 € / Jahr ab Fertigstellung (voraussichtlich 2010) |
Nr.:
14 Bez.:
Bilanzielle Abschreibungen |
- 5.120 € / Jahr ab Fertigstellung (voraussichtlich 2010) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme |
Kontengruppe |
Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: I 51.04 M 00004 Bez.: Stadterneuerung Bickern / Unser Fritz |
Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen |
122.000 |
|
Nr.: 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen |
- 256.000 |
Nr.: I.54.01.S.00006 Bez: Sonstiges |
Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten |
114.000 |
Nr.: I.54.02. S.00006 Bez: Sonstiges |
Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten |
6.000 |
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Wanne beschließt den Aus- und Umbau der Hüller Straße
zwischen der Bickernstraße und der Königsberger Straße / Moßkampweg im Zuge der
Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung im Haushalt der Stadt und vorbehaltlich der Zustimmung der
Bezirksregierung und der Bewilligung der notwendigen Zuwendungsmittel
entsprechend den Planunterlagen der Verwaltung – Planungsstand 27.03.2009 sowie
der dazu gehörigen Baubeschreibung (gepl. Ausführung im Jahre 2010).
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Das
Gebiet Bickern/Unser Fritz ist seit dem 1.1.2002 in das Landesprogramm
„Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ aufgenommen.
Im
Rahmen dieses Stadtteilprojekts soll auch der Bauabschnitt der Hüller Straße
zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg umgestaltet werden.
Auf Grund ihrer ursprünglichen Bedeutung als Landstraße weist die Hüller Straße
überdimensionierte Fahrbahnflächen mit sehr engen unattraktiv gestalteten
Gehwegflächen auf. Die Straße soll ihrer heutigen Bedeutung entsprechend umgestaltet
werden. Der Beschluss des Behindertenbeirates vom 15.5.2008 zum Gehweg Hüller
Straße 1 – 11 wird dabei Berücksichtigung finden.
Der Bauabschnitt zwischen Bickernstraße und
Königsberger Straße / Moßkampweg soll
nach Gewährung einer Zuwendung im Jahr 2010 ausgebaut werden. Voraussetzung für
die Bewilligung der Fördermittel aus dem Stadterneuerungsprogramm ist der
Beschluss der Bezirksvertretung Wanne sowie die Vorlage der Unterlagen bei der
Bezirksregierung Arnsberg bis Ende Juni 2009.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die
Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts zwischen der Bickernstraße und Moßkampweg
hat zur Folge, dass das Dachprofil symmetrisch verschoben wird und dadurch ein
Ausgleich des Fahrbahnoberbaus und eine Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtungen
erforderlich werden.
Die
Entwurfsplanung sieht auf der nördlichen Seite den Ausbau des Gehwegs von der
Bickernstraße bis zur Königsberger Straße vor. Der Gehweg wird auf eine
qualitativ notwendige Breite von 2,0 m bzw 2,50 m behindertengerecht ausgebaut.
Taktile Leiteinrichtungen sind vorgesehen. Die auf der südlichen Fahrbahnseite
geplante Aufpflasterung der Einmündungsbereiche ergänzt das Konzept zur
barrierefreien Fußgängernutzung deutlich. Der Moßkampweg stellt die westliche
Grenze des Bauabschnitts für den Gehwegausbau dar.
Künftig
gliedert sich die Fläche in einen breiten, mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen,
eine befestigte Gehwegfläche mit einzelnen Baumscheiben und einen schmalen
befestigten Streifen als Hauszuwegung zu den Häusern Hüller Straße 10 – 16. Der
Gehweg wird entlang des Straßenabschnitts mit Rundborden abgeschlossen.
Durch
die Teilentsiegelung bzw. Schaffung von Grünflächen wird der Straßenquerschnitt
auf 5,5 m reduziert. Dabei ist für den Begegnungsverkehr Bus/PKW ausreichend
Platz vorhanden. Die Fahrbahn wird in Bauklasse IV (gem. RSto 01) ausgebaut
(wegen des Busverkehrs). Das bedeutet, dass über eine ca. 36 cm
Frostschutzschicht, eine 15 cm
Schottertragschicht, eine 10 cm Asphalttragschicht und als Abschluss eine 4 cm
starke Asphaltbetonschicht eingebaut werden.
Die
Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtungen ist erforderlich. Dazu werden 4
Sinkkästen umgesetzt und 9 neue Sinkkästen gesetzt.
Die
vorhandenen Bäume (Baumhasel, Linde und Ahorn) auf der südlichen Straßenseite
sind bei der letzten Regelkontrolle durch Stadtgrün geprüft worden. Es wurden
keine Schäden oder Gefährdungen festgestellt, die eine Baumentfernung
rechtfertigen. Da sie nach Baumschutzsatzung geschützte Bäume sind, sollen sie
bestehen bleiben und erhalten durch die Baumaßnahme größere Baumscheiben.
Dadurch werden die Stolperstellen durch Bodenaufwölbungen beseitigt. Der Abwurf
von Laub und Früchten stellt eine Naturgegebenheit dar und ist kein Grund,
Bäume zu entfernen.
Auf
der gegenüberliegenden Straßenseite sollen im Grünstreifen 7 neue Bäume und
entlang der Straße 9 Bäume gepflanzt werden. Wegen der zweireihigen Anordnung
im Bereich der Häuser 10 – 16 soll die Bepflanzung durch kleinkronige
Zierkirschen erfolgen. Die übrigen Bäume auf dieser Straßenseite sollen, analog
zur Planung von Straßen NRW, Zierkirschen oder Säuleneichen werden. Für die
Grünflächen ist Rasen und für die Baumscheiben sind zusätzlich Bodendecker als
Bepflanzung vorgesehen. Die Pflege der Grünflächen wird durch die Stadt vorgenommen.
An
der Ecke Bickernstraße / Hüller Straße werden in die Grünfläche 5 Bäume als
Ausgleich für die Verlegung der L 639 gepflanzt (Zierkirschen oder
Winterlinden).
Die
Straßenbeleuchtung erfüllt gemäß einem Gutachten die jetzigen Voraussetzungen
nach DIN 13201 nicht mehr und muss erneuert werden. Zur Ausführung kommen soll
die Leuchte der Fa. Siemens SR 100 mit Leuchtmittel 150 W.
3. Bürgerbeteiligung
Am
27.3.2009 fand eine Vor-Ort-Beteiligung der Bürger von 14 – 17 Uhr statt. 33 Bürger
besuchten den Infostand.
Am
30.3.2009 fand von 18 – 19:30 Uhr eine Bürgerversammlung statt, an der 37
Besucher teilnahmen. Die häufigsten Fragen waren allgemeiner Art zur
Baumaßnahme.
Es
kristallisierte sich heraus, dass Bäume vor den eigenen Grundstücken teilweise
wegen Beschattung oder wegen Mehrarbeit durch Laubfall nicht erwünscht waren.
Mit Entsorgung Herne ist bereits abgestimmt, dass zum Herbst, wie auch in
anderen Straßen, Körbe zum Sammeln des Laubs aufgestellt werden. Die Fahrbahn-
und Gehwegbereiche entlang der städtischen Grundstücke werden von den
Entsorgungsbetrieben gereinigt. Die Alleeplanung aus der Planung von Straßen
NRW sollte aus städtebaulicher Sicht übernommen werden. Weiterhin wurden die
Baumaßnahmen wegen der auf die Eigentümer anfallenden Kosten kritisiert. Die
die Arbeiten sollen so kostengünstig wie möglich ausgeführt werden.
Dazu
wurden z.B. die Aufpflasterungen in den Einmündungen Anliegerstraße und
Moßkampweg bemängelt und als nicht erforderlich erachtet. Durch die Aufpflasterungen
wird aus den Straßeneinmündungen eine Einfahrt und der ausfahrende Verkehr ist
wartepflichtig. Durch das geplante Einbeziehen der Hüller Straße in die
angrenzende Tempo-30-Zone erhält der ÖPNV Vorfahrt und wird dadurch merklich
beschleunigt. Die Aufpflasterungen berücksichtigen im Übrigen die Belange der
Behinderten im Straßenraum. Zum Thema Kostenerhöhung durch Aufpflasterung der
Einmündungsbereiche hat eine vorliegende Kostenschätzung belegt, dass die
Ausbaukosten für beide Varianten (Asphalt oder Pflaster) gleich anzusetzen
sind. Grund hierfür ist, dass der Unterbau in jedem Fall erneuert werden muss.
Die
in der Bickernstraße bemängelten „Bürgersteig-Zungen“ sind in der Hüller Straße
nicht geplant.
Die
Verwaltung ist der Meinung, dass durch Aufpflasterung der Einmündung und
Einbeziehung in die Tempo-30-Zone die gefahrene Geschwindigkeit reduziert wird
und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
4. Sonstiges (Bauzeit und Finanzierung)
Die
Bauzeit der Maßnahme beträgt sechs Monate.
Die
Baukosten für die Maßnahme betragen 256.000 €. Beiträge nach § 8 KAG müssen
laut Satzung in Höhe von ca. 120.000 € erhoben werden. Damit verbleiben 136.000
€ zuwendungsfähige Ausgaben, die zu 90 % aus Mitteln der Stadterneuerung
finanziert werden sollen (Förderung: 122.000 €).
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat