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Vorlage - 2009/0362  

Betreff: Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße
Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Behrens, Stefan
2. Scheitler, Evelyn
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
04.06.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
16.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

 

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

 

Zurzeit wird geklärt, ob die Ab-schreibungen beim FB 51 oder beim

FB 53 verbucht werden.

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

5.150 € / Jahr

ab Fertigstellung

(voraussichtlich 2011)

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

- 8.400 € / Jahr

ab Fertigstellung

(voraussichtlich 2011)

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: I 51.04 M 00006

Bez.: Stadtumbau West – Wanne-Mitte

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

257.600 €

Nr.: 8

Auszahlungen für Baumaßnahmen

- 420.000 €

Nr.: I.54.01.S.00006

Bez: Sonstiges

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten

64.600 €

 

Nr.: I.54.02. S.00006

Bez: Sonstiges

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten

3.400 €

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt die Umgestaltung der Gerichtsstraße zwischen der Stöckstraße und der Hauptstraße vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung der Maßnahme gemäß den Planunterlagen der Verwaltung - Planungsstand 04.05.2009 - sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.                   Allgemeines

        

Die Gerichtsstraße liegt im Stadtteil Herne-Wanne am südlichen Ende der Fußgängerzone. Sie verbindet die Fußgängerzone mit der Stöckstraße und beherbergt neben verschiedenen gewerblichen Nutzungen (Bank, Gaststätte, div. Einzelhandel) ein Gymnasium und ein Ärztehaus. Weiterhin ist die Gerichtsstraße eine wichtige ÖPNV-Trasse, die von sieben Buslinien durchfahren wird. Neben den starken Fußgänger- und Radverkehrsströmen wird die Gerichtsstraße demnach durch den ÖPNV stark frequentiert. Der motorisierte Individualverkehr beschränkt sich im Wesentlichen auf Besucher- und Anliegerverkehr.

 

 

2.                   Begründung

 

Die Gerichtsstraße hat für den Benutzer eine Tor- und Eingangsfunktion zum Zentrum von Herne-Wanne. Jedoch spiegelt sich diese Funktion nicht im Erscheinungsbild des Straßenraums wieder. Durch fehlende Raumkanten ist eine Eingangssituation nicht erkennbar. Der Straßenbaumbestand ist nicht kontinuierlich gesetzt, die Pflasteroberfläche ist nicht einheitlich. Die Stellplätze sind nicht durchgängig geordnet, die Gehwege zum Teil zu schmal. Es ist lediglich eine funktionale Beleuchtung mit unterschiedlichen Leuchtentypen vorhandenen. Es wird deutlich, dass das Erscheinungsbild der Gerichtsstraße nicht ihrer bedeutsamen Funktion im Zentrum von Wanne entspricht. Zudem sind der städtebauliche Zusammenhang und die direkte Verbindung zum Platz und der Haltestelle Am Buschmannshof zu berücksichtigen. Dieser Bereich wird im Anschluss an die Baumaßnahme Gerichtsstraße als zentraler Punkt in Herne-Wanne gestaltet und aufgewertet.

 

Im Bereich der Gerichtsstraße zwischen Hauptstraße und Stöckstraße werden im Zuge einer Kanalbaumaßnahme der Emschergenossenschaft zur Renaturierung des Dorneburger Mühlenbachs umfangreiche Tiefbauarbeiten vorgenommen. Die Wiederherstellung dieses Teilabschnitts soll unter städtebaulichen Gesichtspunkten erfolgen und eine entsprechende Umgestaltung des Straßenraums zum Ergebnis haben. Ziel soll eine wesentliche Verbesserung der Nebenanlagen und somit eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie eine Attraktivitätssteigerung des gesamten Straßenraums sein. Hierzu gehört auch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs.

 

Die Bauarbeiten der Emschergenossenschaft im Bereich der Gerichtsstraße werden in der zweiten Jahreshälfte 2009 beginnen und voraussichtlich Ende 2010 abgeschlossen sein. Die städtischen Umbaumaßnahmen für die Gerichtsstraße sowie für den angrenzenden Buschmannshof können im Anschluss durchgeführt werden.

 

Die geplante Kanalbaumaßnahme der Emschergenossenschaft stellt einen wesentlichen Eingriff in den vorhandenen Straßenkörper dar. In diesem Zusammenhang muss neben der kompletten Fahrbahnfläche der alte Baumbestand auf der Gerichtsstraße gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 13.03.2009 entfernt werden. Nach Abschluss der Maßnahme ist eine umfangreiche Wiederherstellung der betroffenen Oberflächen erforderlich.

 

2.1. Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die Gerichtsstraße ist baulich in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche ist sowohl durch Busverkehr sowie durch Aufwerfungen bedingt durch das Wurzelwerk der Straßenbäume erheblich beschädigt. Die Gehwege sind in uneinheitlicher Breite und teilweise zu schmal ausgebaut. Die Breiten variieren von nur 1,20 m bis hin zu 2,95 m. Die Oberfläche der Gehwege weist in weiten Teilen einen sanierungsbedürftigen unregelmäßigen Plattenbelag auf.

 

Die Stellplätze sind nicht durchgängig geordnet, auf der Straßenseite vor dem Ärztehaus sind unzureichend gesicherte Behindertenstellplätze vorhanden.

 

Die Straßenfläche ist in einer Breite von bis zu 8,10 m so großzügig dimensioniert, dass ein Parken in zweiter Reihe bzw. Aufschulternd auf dem Gehweg häufig zu beobachten ist.

 

Die sehr groß gewachsenen Straßenbäume ragen in das Lichtraumprofil der Straße und verdunkeln den gesamten Straßenraum.

 

 

 

2.2. Bürgerbeteiligung

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung hat die Planungsgruppe „Stadtbüro“ mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung und -information beauftragt. Während der Planungs- und Bauphase ist die Planungsgruppe als Ansprechpartner im Stadtumbaubüro Wanne präsent.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wird sichergestellt, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie ansässige Gewerbetreibende in den Planungsprozess einbezogen und umfassend informiert sind. Die folgenden Beteiligungs- und Informationsveranstaltungen wurden bis dato durchgeführt:

 

§     Präsentation des Stadtumbaubuchs, Darstellung der Planung zum Buschmannshof im Gesamtüberblick der Stadtumbau-Maßnahmen - erstellt im Rahmen der Aktion "Ab in die Mitte", verteilt an Bewohner, Eigentümer und Gewerbetreibende

§     Diverse Informationsveranstaltungen über das Projekt Dorneburger Mühlenbach der EG im Juni 2008

§     Information in der BV Wanne über das Projekt Dorneburger Mühlenbach durch die EG am 03.02.2009

§     Informationsveranstaltung für Anwohner, Eigentümer und Gewerbetreibende am 09.03.2009

§     Informationsstand zur Planung Buschmannshof / Gerichtsstraße auf dem Buschmannshof am 18.03.2009

§     Ortstermin mit Anliegern der Gerichtsstraße und der Stadtverwaltung am 23.04.2009

 

Während dieser Veranstaltungen und auch durch direkte Eingaben wurden zahlreiche Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge an die Verwaltung herangetragen. Maßgeblich dabei waren Beschwerden über eine Beeinträchtigung der Behindertenstellplätze durch Missachten der Markierungen vor dem Ärztehaus sowie eine insgesamt ungeordnete Parksituation mit teilweise zweireihigem Parken. Häufig wurde der desolate Zustand der Fahrbahn beanstandet. Ebenso gaben die Aufwerfungen durch das Wurzelwerk der alten Bäume und deren Schattenwurf Anlass zu Kritik. Auch wurde gefordert, den Straßenquerschnitt insgesamt nicht einzuengen, um so ein Kurzzeitparken in zweiter Reihe ohne Behinderung des fließenden Verkehrs zu ermöglichen. Weiterhin sollte vor dem Haus des Handwerks und vor dem Ärztehaus eine Ladezone anstatt der zurzeit bewirtschafteten Kurzzeitstellplätze bzw. anstatt des VZ 286-50 (Eingeschränktes Halteverbot) eingerichtet werden.

 

Bei der neuen Planung der Gerichtsstraße wurde diesen Einwendungen mit Ausnahme der Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts weitestgehend Rechnung getragen (siehe 2.3. Beschreibung der Baumaßnahme).

 

2.3. Beschreibung der Baumaßnahme

 

Um der starken Belastung durch den ÖPNV (sieben Buslinien pro Fahrtrichtung) Rechnung zu tragen, wird die Gerichtsstraße in Bauklasse II ausgebaut. Die Emschergenossenschaft muss nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme ihrer Wiederherstellungspflicht nachkommen. Im Vorfeld der städtischen Baumaßnahme wird deshalb durch die EG die Fahrbahn in der höherwertigen Bauklasse II bis zur Tragschicht hergestellt.

 

Der Straßenquerschnitt wird auf eine ausreichende Begegnungsbreite für den ÖPNV auf 7 m eingeengt. Um eine optische Gliederung des Straßenraums zu erreichen, wird der gesamte Straßenzug außerhalb der Zufahrten und Stellplätze mit einem Hochbord trassiert. Diese Einengung ist als Anpassung des Straßenraumquerschnitts an den Status quo zu begreifen, der zurzeit durch halb auf der Fahrbahn bzw. in zweiter Reihe parkende Fahrzeuge faktisch auf eine ungefähre Breite von 6,30 m eingeengt wird. Dieses halbseitige Parken findet sich momentan besonders in Richtung Hauptstraße am rechten Fahrbahnrand nach den geordneten Senkrechtstellplätzen.

 

Da die bisherigen Bäume während der Baumaßnahme der Emschergenossenschaft weitestgehend entfallen müssen, werden neue Baumstandorte torartig in regelmäßigen Abständen angeordnet und mit überfahrbaren bzw. begehbaren Baumrosten versehen.

 

 

 

 

 

 

Die Gehwege werden verbreitert und durch ein neues, einheitliches Betonsteinpflaster in hellgrauer Farbe im Format 20/20 gestaltet. Im Bereich der Grundstückszufahrten werden Einfahrtschwellen angelegt, um das Gehwegniveau im Zufahrtsbereich zu erhalten und nicht wie sonst üblich konstruktiv abzusenken. So wird mobilitätseingeschränkten Bürgern das Passieren erleichtert. Die Zufahrten werden mit einer Bänderung quer zum Gehweg in dunklem Pflaster abgesetzt.

 

Die Stellplatzflächen vor dem Gymnasium werden zwischen den neuen Baumstandorten angeordnet, in standardmäßiger Breite und mit Verbundpflaster in der Farbe anthrazit ausgebildet. Die an die Stellplätze angrenzenden Baumroste werden mit einem Hochbord ausgebildet und so auf Gehwegniveau hergestellt. Die Behindertenstellplätze werden im Gegensatz zu den anderen Stellplätzen zum Gehweg hin mit einem Tiefbord eingefasst und sind durch Baumstandorte abgetrennt, so dass ein Überparken der Markierungen nicht mehr möglich ist. Vor dem Ärztehaus wird zwischen den Behindertenstellplätzen eine Ladezone eingerichtet. Vor dem Haus des Handwerks wird eine Ladezone beschildert und mit einem Tiefbord versehen. Außerhalb dieser Flächen ist ein Halten und Parken auf der Gerichtstraße nicht vorgesehen. Die Anordnung des VZ 283 (Halteverbot) ist denkbar. Diese Maßnahmen verhindern, dass zukünftig außerhalb der Stellplatzflächen und der Ladezonen geparkt werden kann und schaffen so eine Ordnung des ruhenden Verkehrs.

 

Im Gehwegbereich vor dem Ärztehaus werden Sitzgelegenheiten sowie Fahrradständer platziert um so eine Stärkung der Aufenthaltsfunktion sowie eine Aufwertung des Straßenraums zu erreichen.

 

Um im Kreuzungsbereich Gerichtsstraße/Stöckstraße ein barrierefreies Queren zu ermöglichen, werden die vorhandenen Überwege umgebaut. Die Querungsstellen werden abgesenkt und erhalten ein taktiles Richtungsfeld sowie einen taktilen Hinweisstreifen aus Rillenplatten.

 

Ein neues Beleuchtungskonzept komplettiert durch regelmäßige und einheitliche Lichtpunkte die neue städtebauliche Qualität. Der zum Einsatz kommende Leuchtentyp orientiert sich an den Leuchten, die bereits am Hauptbahnhof Wanne zu finden sind und auch in der Wanner Straße und im Postpark eingebaut werden. Insgesamt soll die Leuchtqualität verbessert und energieeffizient ausgerichtet werden.

 

2.4. Verkehrsführung

 

Wie bisher soll für den PKW-Verkehr von der Gerichtsstraße keine Zufahrt in die Hauptstraße möglich sein. Die Gerichtstraße wird daher als Sackgasse mit dem VZ 357 mit dem Zusatz „keine Wendefläche“ ausgeschildert. Im Bereich der letzten Grundstückseinfahrten in der Gerichtsstraße vor der Fußgängerzone (Höhe Gerichtsstraße 2) wird durch einen Wechsel des Straßenbelags sowie der Pflasterflächen die Ausbildung der Straße an die Ausgestaltung der Fußgängerzone angepasst und somit optisch abgehoben. Der Übergang zwischen Gehweg und Straßenverkehrsfläche wird mit einem Rundbord versehen. In diesem Bereich können PKW außerhalb der Stellplatzflächen im Straßenraum der Gerichtsstraße in Höhe der Commerzbank in drei Zügen wenden.

 

Für den in Richtung Hauptstraße zu den dort üblichen Zeiten zugelassenen Lieferverkehr wird im Bereich der Fußgängerzone, die als Einbahnstraße in Nordrichtung geführt wird, das VZ 209 als Linksabbiegepfeil angeordnet. Der ÖPNV wird mit einem Zusatzzeichen vom Abbiegegebot ausgenommen.

 

 

3.                   Sonstiges (Bauzeit und Finanzierung)

 

Die Bauzeit für das Gesamtprojekt nach Abschluss der Bauarbeiten durch die Emschergenossenschaft beträgt ca. 6 Monate.

Die städtischen Kosten der Umgestaltung der Gerichtsstraße liegen bei ca. 420.000 € (Straßenfläche, Gehwege, Parken: 270.000 €, Beleuchtung 100.000 €, Baumpflanzungen 50.000 €). Die Emschergenossenschaft kommt ihrer Wiederherstellungspflicht im Rahmen der Kanalbaumaßnahme durch die Herstellung eines höherwertigen Unterbaus mit einem Kostenrahmen von ca. 200.000 € nach. Etwaige Minderleistungen werden in Geld ausgeglichen.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Die Beitragseinnahmen werden zur Ermittlung der förderfähigen Kosten von den Baukosten abgezogen.

 

Die Maßnahme soll im Rahmen des Stadtumbaus Wanne-Mitte mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Stellplatzflächen sind nicht förderfähig und werden ebenfalls bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten von den Baukosten abgezogen.

 

Die Maßnahme zur Umgestaltung der Gerichtsstraße wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt sowie der Mittelbewilligung und Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg geplant.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)