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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
Ertrag/Aufwand (-) |
Zurzeit wird geklärt, ob die Ab-schreibungen beim
FB 51 oder beim FB 53 verbucht werden. |
Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
5.150 € / Jahr ab Fertigstellung (voraussichtlich 2011) |
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen |
- 8.400 € / Jahr ab Fertigstellung (voraussichtlich 2011) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme |
Kontengruppe |
Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: I 51.04 M 00006 Bez.: Stadtumbau West – Wanne-Mitte |
Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen |
257.600 € |
Nr.: 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen |
- 420.000 € |
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Nr.: I.54.01.S.00006 Bez: Sonstiges |
Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten |
64.600 € |
Nr.: I.54.02. S.00006 Bez: Sonstiges |
Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten |
3.400 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Wanne
beschließt die Umgestaltung der Gerichtsstraße zwischen der Stöckstraße und der
Hauptstraße vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der
Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung der Maßnahme gemäß den
Planunterlagen der Verwaltung - Planungsstand 04.05.2009 - sowie der
nachfolgenden Baubeschreibung.
Sachverhalt:
1.
Allgemeines
Die Gerichtsstraße liegt im Stadtteil Herne-Wanne am
südlichen Ende der Fußgängerzone. Sie verbindet die Fußgängerzone mit der
Stöckstraße und beherbergt neben verschiedenen gewerblichen Nutzungen (Bank,
Gaststätte, div. Einzelhandel) ein Gymnasium und ein Ärztehaus. Weiterhin ist
die Gerichtsstraße eine wichtige ÖPNV-Trasse, die von sieben Buslinien
durchfahren wird. Neben den starken Fußgänger- und Radverkehrsströmen wird die
Gerichtsstraße demnach durch den ÖPNV stark frequentiert. Der motorisierte
Individualverkehr beschränkt sich im Wesentlichen auf Besucher- und
Anliegerverkehr.
2.
Begründung
Die Gerichtsstraße hat für den Benutzer eine Tor-
und Eingangsfunktion zum Zentrum von Herne-Wanne. Jedoch spiegelt sich diese
Funktion nicht im Erscheinungsbild des Straßenraums wieder. Durch fehlende
Raumkanten ist eine Eingangssituation nicht erkennbar. Der Straßenbaumbestand
ist nicht kontinuierlich gesetzt, die Pflasteroberfläche ist nicht einheitlich.
Die Stellplätze sind nicht durchgängig geordnet, die Gehwege zum Teil zu
schmal. Es ist lediglich eine funktionale Beleuchtung mit unterschiedlichen
Leuchtentypen vorhandenen. Es wird deutlich, dass das Erscheinungsbild der
Gerichtsstraße nicht ihrer bedeutsamen Funktion im Zentrum von Wanne
entspricht. Zudem sind der städtebauliche Zusammenhang und die direkte
Verbindung zum Platz und der Haltestelle Am Buschmannshof zu berücksichtigen.
Dieser Bereich wird im Anschluss an die Baumaßnahme Gerichtsstraße als
zentraler Punkt in Herne-Wanne gestaltet und aufgewertet.
Im Bereich der Gerichtsstraße zwischen Hauptstraße
und Stöckstraße werden im Zuge einer Kanalbaumaßnahme der Emschergenossenschaft
zur Renaturierung des Dorneburger Mühlenbachs umfangreiche Tiefbauarbeiten
vorgenommen. Die Wiederherstellung dieses Teilabschnitts soll unter
städtebaulichen Gesichtspunkten erfolgen und eine entsprechende Umgestaltung
des Straßenraums zum Ergebnis haben. Ziel soll eine wesentliche Verbesserung
der Nebenanlagen und somit eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie eine
Attraktivitätssteigerung des gesamten Straßenraums sein. Hierzu gehört auch
eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs.
Die Bauarbeiten der Emschergenossenschaft im Bereich
der Gerichtsstraße werden in der zweiten Jahreshälfte 2009 beginnen und
voraussichtlich Ende 2010 abgeschlossen sein. Die städtischen Umbaumaßnahmen
für die Gerichtsstraße sowie für den angrenzenden Buschmannshof können im
Anschluss durchgeführt werden.
Die geplante Kanalbaumaßnahme der
Emschergenossenschaft stellt einen wesentlichen Eingriff in den vorhandenen
Straßenkörper dar. In diesem Zusammenhang muss neben der kompletten
Fahrbahnfläche der alte Baumbestand auf der Gerichtsstraße gemäß
Planfeststellungsbeschluss vom 13.03.2009 entfernt werden. Nach Abschluss der
Maßnahme ist eine umfangreiche Wiederherstellung der betroffenen Oberflächen
erforderlich.
2.1. Beschreibung der
vorhandenen Situation
Die Gerichtsstraße ist baulich in einem schlechten
Zustand. Die Oberfläche ist sowohl durch Busverkehr sowie durch Aufwerfungen
bedingt durch das Wurzelwerk der Straßenbäume erheblich beschädigt. Die Gehwege
sind in uneinheitlicher Breite und teilweise zu schmal ausgebaut. Die Breiten
variieren von nur 1,20 m bis hin zu 2,95 m. Die Oberfläche der Gehwege weist in
weiten Teilen einen sanierungsbedürftigen unregelmäßigen Plattenbelag auf.
Die Stellplätze sind nicht durchgängig geordnet, auf
der Straßenseite vor dem Ärztehaus sind unzureichend gesicherte
Behindertenstellplätze vorhanden.
Die Straßenfläche ist in einer Breite von bis zu
8,10 m so großzügig dimensioniert, dass ein Parken in zweiter Reihe bzw.
Aufschulternd auf dem Gehweg häufig zu beobachten ist.
Die sehr groß gewachsenen Straßenbäume ragen in das
Lichtraumprofil der Straße und verdunkeln den gesamten Straßenraum.
2.2. Bürgerbeteiligung
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung hat die
Planungsgruppe „Stadtbüro“ mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung und
-information beauftragt. Während der Planungs- und Bauphase ist die
Planungsgruppe als Ansprechpartner im Stadtumbaubüro Wanne präsent.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wird sichergestellt,
dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie ansässige Gewerbetreibende in den
Planungsprozess einbezogen und umfassend informiert sind. Die folgenden
Beteiligungs- und Informationsveranstaltungen wurden bis dato durchgeführt:
§ Präsentation des
Stadtumbaubuchs, Darstellung der Planung zum Buschmannshof im Gesamtüberblick
der Stadtumbau-Maßnahmen - erstellt im Rahmen der Aktion "Ab in die
Mitte", verteilt an Bewohner, Eigentümer und Gewerbetreibende
§ Diverse
Informationsveranstaltungen über das Projekt Dorneburger Mühlenbach der EG im
Juni 2008
§ Information in der BV Wanne
über das Projekt Dorneburger Mühlenbach durch die EG am 03.02.2009
§ Informationsveranstaltung
für Anwohner, Eigentümer und Gewerbetreibende am 09.03.2009
§ Informationsstand zur
Planung Buschmannshof / Gerichtsstraße auf dem Buschmannshof am 18.03.2009
§ Ortstermin mit Anliegern der
Gerichtsstraße und der Stadtverwaltung am 23.04.2009
Während dieser Veranstaltungen und auch durch
direkte Eingaben wurden zahlreiche Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge
an die Verwaltung herangetragen. Maßgeblich dabei waren Beschwerden über eine
Beeinträchtigung der Behindertenstellplätze durch Missachten der Markierungen
vor dem Ärztehaus sowie eine insgesamt ungeordnete Parksituation mit teilweise
zweireihigem Parken. Häufig wurde der desolate Zustand der Fahrbahn beanstandet.
Ebenso gaben die Aufwerfungen durch das Wurzelwerk der alten Bäume und deren
Schattenwurf Anlass zu Kritik. Auch wurde gefordert, den Straßenquerschnitt
insgesamt nicht einzuengen, um so ein Kurzzeitparken in zweiter Reihe ohne
Behinderung des fließenden Verkehrs zu ermöglichen. Weiterhin sollte vor dem
Haus des Handwerks und vor dem Ärztehaus eine Ladezone anstatt der zurzeit
bewirtschafteten Kurzzeitstellplätze bzw. anstatt des VZ 286-50
(Eingeschränktes Halteverbot) eingerichtet werden.
Bei der neuen Planung der Gerichtsstraße wurde
diesen Einwendungen mit Ausnahme der Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts
weitestgehend Rechnung getragen (siehe 2.3. Beschreibung der Baumaßnahme).
2.3.
Beschreibung der Baumaßnahme
Um der starken Belastung durch den ÖPNV (sieben
Buslinien pro Fahrtrichtung) Rechnung zu tragen, wird die Gerichtsstraße in
Bauklasse II ausgebaut. Die Emschergenossenschaft muss nach Abschluss der
Kanalbaumaßnahme ihrer Wiederherstellungspflicht nachkommen. Im Vorfeld der
städtischen Baumaßnahme wird deshalb durch die EG die Fahrbahn in der
höherwertigen Bauklasse II bis zur Tragschicht hergestellt.
Der Straßenquerschnitt wird auf eine ausreichende
Begegnungsbreite für den ÖPNV auf 7 m eingeengt. Um eine optische Gliederung
des Straßenraums zu erreichen, wird der gesamte Straßenzug außerhalb der
Zufahrten und Stellplätze mit einem Hochbord trassiert. Diese Einengung ist als
Anpassung des Straßenraumquerschnitts an den Status quo zu begreifen, der
zurzeit durch halb auf der Fahrbahn bzw. in zweiter Reihe parkende Fahrzeuge
faktisch auf eine ungefähre Breite von 6,30 m eingeengt wird. Dieses
halbseitige Parken findet sich momentan besonders in Richtung Hauptstraße am
rechten Fahrbahnrand nach den geordneten Senkrechtstellplätzen.
Da die bisherigen Bäume während der Baumaßnahme der
Emschergenossenschaft weitestgehend entfallen müssen, werden neue Baumstandorte
torartig in regelmäßigen Abständen angeordnet und mit überfahrbaren bzw.
begehbaren Baumrosten versehen.
Die Gehwege werden verbreitert und durch ein neues,
einheitliches Betonsteinpflaster in hellgrauer Farbe im Format 20/20 gestaltet.
Im Bereich der Grundstückszufahrten werden Einfahrtschwellen angelegt, um das
Gehwegniveau im Zufahrtsbereich zu erhalten und nicht wie sonst üblich
konstruktiv abzusenken. So wird mobilitätseingeschränkten Bürgern das Passieren
erleichtert. Die Zufahrten werden mit einer Bänderung quer zum Gehweg in
dunklem Pflaster abgesetzt.
Die Stellplatzflächen vor dem Gymnasium werden
zwischen den neuen Baumstandorten angeordnet, in standardmäßiger Breite und mit
Verbundpflaster in der Farbe anthrazit ausgebildet. Die an die Stellplätze
angrenzenden Baumroste werden mit einem Hochbord ausgebildet und so auf
Gehwegniveau hergestellt. Die Behindertenstellplätze werden im Gegensatz zu den
anderen Stellplätzen zum Gehweg hin mit einem Tiefbord eingefasst und sind
durch Baumstandorte abgetrennt, so dass ein Überparken der Markierungen nicht
mehr möglich ist. Vor dem Ärztehaus wird zwischen den Behindertenstellplätzen
eine Ladezone eingerichtet. Vor dem Haus des Handwerks wird eine Ladezone
beschildert und mit einem Tiefbord versehen. Außerhalb dieser Flächen ist ein
Halten und Parken auf der Gerichtstraße nicht vorgesehen. Die Anordnung des VZ
283 (Halteverbot) ist denkbar. Diese Maßnahmen verhindern, dass zukünftig
außerhalb der Stellplatzflächen und der Ladezonen geparkt werden kann und
schaffen so eine Ordnung des ruhenden Verkehrs.
Im Gehwegbereich vor dem Ärztehaus werden
Sitzgelegenheiten sowie Fahrradständer platziert um so eine Stärkung der
Aufenthaltsfunktion sowie eine Aufwertung des Straßenraums zu erreichen.
Um im Kreuzungsbereich Gerichtsstraße/Stöckstraße
ein barrierefreies Queren zu ermöglichen, werden die vorhandenen Überwege
umgebaut. Die Querungsstellen werden abgesenkt und erhalten ein taktiles
Richtungsfeld sowie einen taktilen Hinweisstreifen aus Rillenplatten.
Ein neues Beleuchtungskonzept komplettiert durch
regelmäßige und einheitliche Lichtpunkte die neue städtebauliche Qualität. Der
zum Einsatz kommende Leuchtentyp orientiert sich an den Leuchten, die bereits
am Hauptbahnhof Wanne zu finden sind und auch in der Wanner Straße und im
Postpark eingebaut werden. Insgesamt soll die Leuchtqualität verbessert und
energieeffizient ausgerichtet werden.
2.4.
Verkehrsführung
Wie bisher soll für den PKW-Verkehr von der Gerichtsstraße keine
Zufahrt in die Hauptstraße möglich sein. Die Gerichtstraße wird daher als
Sackgasse mit dem VZ 357 mit dem Zusatz „keine Wendefläche“ ausgeschildert. Im
Bereich der letzten Grundstückseinfahrten in der Gerichtsstraße vor der
Fußgängerzone (Höhe Gerichtsstraße 2) wird durch einen Wechsel des
Straßenbelags sowie der Pflasterflächen die Ausbildung der Straße an die
Ausgestaltung der Fußgängerzone angepasst und somit optisch abgehoben. Der
Übergang zwischen Gehweg und Straßenverkehrsfläche wird mit einem Rundbord
versehen. In diesem Bereich können PKW außerhalb der Stellplatzflächen im
Straßenraum der Gerichtsstraße in Höhe der Commerzbank in drei Zügen wenden.
Für den in Richtung Hauptstraße zu den dort üblichen Zeiten
zugelassenen Lieferverkehr wird im Bereich der Fußgängerzone, die als
Einbahnstraße in Nordrichtung geführt wird, das VZ 209 als Linksabbiegepfeil
angeordnet. Der ÖPNV wird mit einem Zusatzzeichen vom Abbiegegebot ausgenommen.
3.
Sonstiges (Bauzeit und
Finanzierung)
Die Bauzeit für das
Gesamtprojekt nach Abschluss der Bauarbeiten durch die Emschergenossenschaft
beträgt ca. 6 Monate.
Die städtischen Kosten der Umgestaltung der
Gerichtsstraße liegen bei ca. 420.000 € (Straßenfläche, Gehwege, Parken:
270.000 €, Beleuchtung 100.000 €, Baumpflanzungen 50.000 €). Die
Emschergenossenschaft kommt ihrer Wiederherstellungspflicht im Rahmen der
Kanalbaumaßnahme durch die Herstellung eines höherwertigen Unterbaus mit einem
Kostenrahmen von ca. 200.000 € nach. Etwaige Minderleistungen werden in Geld
ausgeglichen.
Die Maßnahme ist nach § 8
KAG beitragspflichtig. Die Beitragseinnahmen werden zur Ermittlung der
förderfähigen Kosten von den Baukosten abgezogen.
Die Maßnahme soll im Rahmen des Stadtumbaus
Wanne-Mitte mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die
Stellplatzflächen sind nicht förderfähig und werden ebenfalls bei der
Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten von den Baukosten abgezogen.
Die Maßnahme zur Umgestaltung der Gerichtsstraße
wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt sowie der
Mittelbewilligung und Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg geplant.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)