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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0220  

Betreff: Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schildgen, Angelika
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Schildgen, Angelika
Beratungsfolge:
Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen Vorberatung
30.03.2009 
des Behindertenbeirates geändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Vorberatung
26.05.2009 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
10.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
16.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
17.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
18.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.06.2009 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.06.2009 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ___

Bez.:

Nr.:   ___

Bez.:

   ___

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:   ___

Bez.:

Nr.:  ___

Bez.:

   ___

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 13 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) ist die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen. Näheres bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung.

 

Die Verwaltung legt den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf vor und bittet den Rat der Stadt einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

 

Anlagen:

Anlage:

Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Entwurf_der_Satzung_ueber_die_Wahrung_der_Belange_von_Menschen_mit_Behinderung_in_der_Stadt_Herne_vom (13 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Beschlussauszug BehB_05_2009 (28 KB)