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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
217 -Logistikpark Schloß Grimberg -ehemalige Schachtanlage Unser Fritz
I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist
im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen
der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42
(Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen
Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes
und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker
Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt.
2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
- |
Enthaltung: |
- |