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Auszug - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 16.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2009/0143 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217
- Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.  Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 -Logistikpark Schloß Grimberg -ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab) dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42 (Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes  und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt.

 

2.                              Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -