|
|
Finanzielle
Auswirkungen
PSP-Element
Gesamtausgaben
ca. 302.000 €
Eigenmittel
der Stadt Herne ca.
185.000 €
Im
HH 2009 eingepl. Mittel ca.
140.000 € I5401
M 00022
(investiv) ca. 45.000 € I5402
M 00017
Einnahmen
durch Straßen.NRW ca.
117.000 €
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Wanne beschließt den Aus- und Umbau der Hüller Straße,
zwischen der Danziger Straße und der Königsberger Straße / Moßkampweg im Zuge
der Verlegung der L 639 als Ausgleichsmaßnahme A5, entsprechend den
Planunterlagen von Straßen NRW – Planungsstand 18.7.2005 sowie der dazu
gehörigen Baubeschreibung (gepl. Ausführung im Jahre 2009).
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Die
Verkehrsübergabe des letzten Bauabschnittes im Zuge der Verlegung bzw. des
Ausbaus der L 639 in Gelsenkirchen bzw. in Herne durch den Landesbetrieb
Straßenbau NRW (Niederlassung Bochum) erfolgte am 7. April 2006. Für die
Verlegung liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Bedingt
durch die neue Führung der L 639 auf Herner Stadtgebiet verlor die vorhandene L
639 (Hüller Straße) ihre regionale Verkehrsbedeutung und wurde zur
Gemeindestraße abgestuft. Träger der Baulast bleibt nach wie vor die Stadt Herne.
Im
Zusammenhang mit der Verlegung der L 639 ist die Ausgleichsmaßnahme A5
erforderlich, welche im Ergänzungsbeschluss vom 30.6.2000 zum
Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.1998 (Az. 4000/0510-6013/10/639.1/4120)
ihre Rechtsgrundlage hat.
Die
Abwicklung der Maßnahme ist über einen Durchführungsvertrag zwischen Straßen
NRW und der Stadt Herne geregelt. In § 1 des Vertrages werden Art und der
Umfang der Maßnahme wie folgt festgelegt:
„§
1, Art und Umfang der Maßnahmen
(1)
Folgende Arbeiten sind im Rahmen der gemeinschaftlichen Maßnahme durchzuführen
a)
Aufnehmen der Fahrbahn- bzw. Seitenraumfläche einschließlich Teilrekultivierung
im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5
b)
Erneuerung der Fahrbahndecke der nach der Teilrekultivierung verbleibenden
Straßenfläche und den entsprechenden Ausgleich der Straßenunterkonstruktion im
Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5 (einschließlich Wiederherstellen der
vorhandenen zwei Fahrbahnkissen)
c)
Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtung im Bereich der Ausgleichsmaßnahme
A5
d)
soweit erforderlich, Umlegen bzw. Sichern von Versorgungsleitungen
e)
Anlegen der Ausgleichsmaßnahme gemäß des landschaftspflegerischen
Ausführungsplanes im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5 (25 Baumpflanzungen,
s.u.)
f)
Änderung der Beschilderung
g)
außerhalb des Bereiches der Ausgleichsmaßnahme A5: Herstellen der 15
Baumpflanzungen (s.u.)
(2)
Die Maßnahme ist dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:500 dargestellt.“
Die
Ausgleichsmaßnahme A5 fügt sich in das Handlungskonzept der Stadtteilerneuerung
Bickern / Unser Fritz ein und soll die bereits im Stadtteil durchgeführten
verkehrsberuhigenden Maßnahmen unterstützen. Auf Grund ihrer ursprünglichen
Bedeutung als Landstraße weist die Hüller Straße überdimensionierte
Fahrbahnflächen mit sehr engen unattraktiv gestalteten Gehwegflächen auf. Die
Straße soll ihrer heutigen Bedeutung entsprechend umgestaltet werden. Auch
sollte der Beschluss des Behindertenbeirates vom 15.5.2008 zum Gehweg Hüller
Straße 1 – 11 Berücksichtigung finden.
Der Bauabschnitt zwischen
Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg soll, vorbehaltlich der Mittelfreigabe, aus Eigenmitteln der Stadt
und den Mitteln zur Ausgleichsmaßnahme der L 639 bereits in 2009 umgestaltet
werden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die
Entwurfsplanung erstreckt sich auf der Hüller Straße zwischen der Einmündung
Danziger Straße im Westen und Königsberger Straße/Moßkampweg im Osten. Die
Ausgleichsmaßnahme A5 sieht für die Neuversiegelung der L 639 n eine
Teilentsiegelung und –rekultivierung befestigter Flächen mit Baumscheiben und
eine Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts durch das Herstellen eines
Pflanzstreifens zwischen der Danziger Straße und der Königsberger Straße vor.
Der nördliche Gehweg wird erneuert.
Der
neue Querschnitt der Entwurfsplanung baut sich wie folgt auf:
-
nördlicher Gehweg 2,25
m
-
Pflanzstreifen 3,25
m
-
Fahrbahn 5,50
m
-
Parkstreifen 2,00
m (Bestand)
-
südl. Gehweg 3,35
m (Bestand)
Die
Fahrbahn wird in Bauklasse V (gem. RSto 01) ausgebaut. Das bedeutet, dass über
eine ca. 28 cm Frostschutzschicht,
eine 15 cm Schottertragschicht, eine 8 cm Asphalttragschicht und als
Abschluss eine 4 cm starke Asphaltbetonschicht eingebaut werden.
Die
Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts zwischen der Danziger Straße und der Königsberger
Straße hat zur Folge, dass das Dachprofil asymmetrisch verschoben wird und
dadurch ein Ausgleich des Fahrbahnoberbaus und eine Anpassung der
Straßenentwässerungseinrichtungen erforderlich werden. Die höhengleiche
Anpassung der Fahrbahn erfolgt im Bereich östlich der Königsberger Straße und
des Moßkampwegs.
Die
vorhandenen Fahrbahnkissen werden erneuert.
Als
Baumbepflanzung ist die Winterlinde in der Planfeststellung vorgesehen. Wenn
keine rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, können auch Säuleneichen (Quercus
robur fastigiata) vorgesehen werden. Sie wurden auch schon in der Bickernstraße
gepflanzt.
Als
Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von 40 Bäumen vorgesehen. Davon sollen 14
auf der nördlichen Seite gepflanzt werden. Auf der südlichen Seite der Fahrbahn
befinden sich auf einem Längsparkstreifen zurzeit 28 Stellplätze. Nach der
Baumaßnahme sind noch 18 Stellplätze vorhanden, da in anzulegenden Baumscheiben
11 Bäume gepflanzt werden.
Von
den verbleibenden, notwendigen 15 Bäumen werden 5 (als Zierkirsche oder
Winterlinde) in die Grünfläche Ecke Hüller Straße/Bickernstraße gepflanzt. Die
Pflanzung der restlichen 10 Bäume (Winterlinde) erfolgt im Mittelstreifen der
Berliner Straße/Gelsenkircher Straße.
Die
Straßenbeleuchtung erfüllt gemäß einem Gutachten die jetzigen Voraussetzungen
nach DIN 13201 nicht mehr und muss erneuert werden. Zur Ausführung kommen soll
die Leuchte der Fa. Siemens SR 100 mit Leuchtmittel 150 W.
Die
Baumaßnahme ist planfestgestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die betroffenen
Anlieger umfassend informiert und beteiligt.
3. Kosten und KAG
Baukosten beitrags- Anlieger Anlieger
fähiger Anteil
(KAG) Anteil (KAG)
Aufwand In
% in
€
Straßenbau 57.000
56.000 40 22.400
Gehweg 83.000
45.000 60 27.000
Begrünung zahlt
Straßen.NRW
Beleuchtung 45.000
45.000 50 22.500
Summe 185.000 146.000 71.900
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat