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Vorlage - 2009/0366  

Betreff: Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg

Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Arfaee, Reza
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
04.06.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
16.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

                                                                                    PSP-Element

Gesamtausgaben ca. 302.000 € 

Eigenmittel der Stadt Herne                   ca. 185.000 €         

Im HH 2009 eingepl. Mittel                ca. 140.000 €            I5401 M 00022  

            (investiv)                                   ca.  45.000 €    I5402  M 00017

Einnahmen durch Straßen.NRW            ca. 117.000 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt den Aus- und Umbau der Hüller Straße, zwischen der Danziger Straße und der Königsberger Straße / Moßkampweg im Zuge der Verlegung der L 639 als Ausgleichsmaßnahme A5, entsprechend den Planunterlagen von Straßen NRW – Planungsstand 18.7.2005 sowie der dazu gehörigen Baubeschreibung (gepl. Ausführung im Jahre 2009).

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Veranlassung

 

Die Verkehrsübergabe des letzten Bauabschnittes im Zuge der Verlegung bzw. des Ausbaus der L 639 in Gelsenkirchen bzw. in Herne durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Niederlassung Bochum) erfolgte am 7. April 2006. Für die Verlegung liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Bedingt durch die neue Führung der L 639 auf Herner Stadtgebiet verlor die vorhandene L 639 (Hüller Straße) ihre regionale Verkehrsbedeutung und wurde zur Gemeindestraße abgestuft. Träger der Baulast bleibt nach wie vor die Stadt Herne.

Im Zusammenhang mit der Verlegung der L 639 ist die Ausgleichsmaßnahme A5 erforderlich, welche im Ergänzungsbeschluss vom 30.6.2000 zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.1998 (Az. 4000/0510-6013/10/639.1/4120) ihre Rechtsgrundlage hat.

Die Abwicklung der Maßnahme ist über einen Durchführungsvertrag zwischen Straßen NRW und der Stadt Herne geregelt. In § 1 des Vertrages werden Art und der Umfang der Maßnahme wie folgt festgelegt:

 

„§ 1, Art und Umfang der Maßnahmen

(1) Folgende Arbeiten sind im Rahmen der gemeinschaftlichen Maßnahme durchzuführen

a) Aufnehmen der Fahrbahn- bzw. Seitenraumfläche einschließlich Teilrekultivierung im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5

b) Erneuerung der Fahrbahndecke der nach der Teilrekultivierung verbleibenden Straßenfläche und den entsprechenden Ausgleich der Straßenunterkonstruktion im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5 (einschließlich Wiederherstellen der vorhandenen zwei Fahrbahnkissen)

c) Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtung im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5

d) soweit erforderlich, Umlegen bzw. Sichern von Versorgungsleitungen

e) Anlegen der Ausgleichsmaßnahme gemäß des landschaftspflegerischen Ausführungsplanes im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A5 (25 Baumpflanzungen, s.u.)

f) Änderung der Beschilderung

g) außerhalb des Bereiches der Ausgleichsmaßnahme A5: Herstellen der 15 Baumpflanzungen (s.u.)

(2) Die Maßnahme ist dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:500 dargestellt.“

 

Die Ausgleichsmaßnahme A5 fügt sich in das Handlungskonzept der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz ein und soll die bereits im Stadtteil durchgeführten verkehrsberuhigenden Maßnahmen unterstützen. Auf Grund ihrer ursprünglichen Bedeutung als Landstraße weist die Hüller Straße überdimensionierte Fahrbahnflächen mit sehr engen unattraktiv gestalteten Gehwegflächen auf. Die Straße soll ihrer heutigen Bedeutung entsprechend umgestaltet werden. Auch sollte der Beschluss des Behindertenbeirates vom 15.5.2008 zum Gehweg Hüller Straße 1 – 11 Berücksichtigung finden.

 

Der Bauabschnitt zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg soll, vorbehaltlich der Mittelfreigabe, aus Eigenmitteln der Stadt und den Mitteln zur Ausgleichsmaßnahme der L 639 bereits in 2009 umgestaltet werden.

 

 

2. Beschreibung der Baumaßnahme

 

Die Entwurfsplanung erstreckt sich auf der Hüller Straße zwischen der Einmündung Danziger Straße im Westen und Königsberger Straße/Moßkampweg im Osten. Die Ausgleichsmaßnahme A5 sieht für die Neuversiegelung der L 639 n eine Teilentsiegelung und –rekultivierung befestigter Flächen mit Baumscheiben und eine Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts durch das Herstellen eines Pflanzstreifens zwischen der Danziger Straße und der Königsberger Straße vor. Der nördliche Gehweg wird erneuert.

 

Der neue Querschnitt der Entwurfsplanung baut sich wie folgt auf:

 

- nördlicher Gehweg                        2,25 m

- Pflanzstreifen                           3,25 m

- Fahrbahn                                 5,50 m

- Parkstreifen                             2,00 m (Bestand)

- südl. Gehweg                          3,35 m (Bestand)

 

Die Fahrbahn wird in Bauklasse V (gem. RSto 01) ausgebaut. Das bedeutet, dass über eine ca. 28 cm Frostschutzschicht,  eine 15 cm Schottertragschicht, eine 8 cm Asphalttragschicht und als Abschluss eine 4 cm starke Asphaltbetonschicht eingebaut werden.

Die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts zwischen der Danziger Straße und der Königsberger Straße hat zur Folge, dass das Dachprofil asymmetrisch verschoben wird und dadurch ein Ausgleich des Fahrbahnoberbaus und eine Anpassung der Straßenentwässerungseinrichtungen erforderlich werden. Die höhengleiche Anpassung der Fahrbahn erfolgt im Bereich östlich der Königsberger Straße und des Moßkampwegs.

Die vorhandenen Fahrbahnkissen werden erneuert.

Als Baumbepflanzung ist die Winterlinde in der Planfeststellung vorgesehen. Wenn keine rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, können auch Säuleneichen (Quercus robur fastigiata) vorgesehen werden. Sie wurden auch schon in der Bickernstraße gepflanzt.

Als Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von 40 Bäumen vorgesehen. Davon sollen 14 auf der nördlichen Seite gepflanzt werden. Auf der südlichen Seite der Fahrbahn befinden sich auf einem Längsparkstreifen zurzeit 28 Stellplätze. Nach der Baumaßnahme sind noch 18 Stellplätze vorhanden, da in anzulegenden Baumscheiben 11 Bäume gepflanzt werden.

Von den verbleibenden, notwendigen 15 Bäumen werden 5 (als Zierkirsche oder Winterlinde) in die Grünfläche Ecke Hüller Straße/Bickernstraße gepflanzt. Die Pflanzung der restlichen 10 Bäume (Winterlinde) erfolgt im Mittelstreifen der Berliner Straße/Gelsenkircher Straße.

Die Straßenbeleuchtung erfüllt gemäß einem Gutachten die jetzigen Voraussetzungen nach DIN 13201 nicht mehr und muss erneuert werden. Zur Ausführung kommen soll die Leuchte der Fa. Siemens SR 100 mit Leuchtmittel 150 W.

Die Baumaßnahme ist planfestgestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die betroffenen Anlieger umfassend informiert und beteiligt.

 

 

3. Kosten und  KAG

 

 

                                    Baukosten            beitrags-            Anlieger            Anlieger

                                                            fähiger             Anteil (KAG)   Anteil (KAG)

                                                            Aufwand          In %                  in €

Straßenbau                   57.000              56.000             40                     22.400

Gehweg                        83.000              45.000             60                     27.000

Begrünung                     zahlt Straßen.NRW   

Beleuchtung                  45.000              45.000             50                     22.500

Summe                         185.000            146.000                         71.900

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat