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Beschluss |
Herr Telkemeier gibt folgende Mitteilung:
Der Rat der Stadt
hat bereits mehrere Grundschulverbünde beschlossen, jedoch mit Beschluss vom
23.09.2008 einen Grundschulverbund, bei dem zwei Bezirksvertretungen betroffen
sind. Es handelt sich um die GS Overberg (= Stammschule) und die
aufgelöste GS Drögenkamp (= Teilstandort des Grundschulverbundes). Damit
ergibt sich die Frage nach der Zuständigkeit der beiden betroffenen
Bezirksvertretungen, insbesondere nach der Zuständigkeit für den Teilstandort
Drögenkamp.
Im Wesentlichen
geht es um die Zuständigkeit für:
w
Planung von
Hochbaumaßnahmen über 15.000 €
w
Unterhaltung
und Ausstattung
w
Benennung /
Umbenennung von Grundschulen
Es gibt mehrere
Lösungsmöglichkeiten. Da ich der Leiter der Bezirksverwaltungsstellen gem.
§ 38 GO NRW in Herne bin, haben wir natürlich eine für die
Bezirksvertretungen „freundliche“ Lösung gefunden.
w
Die
Hauptzuständigkeit kann und muss der Stammschule eindeutig zugeordnet werden.
w
Bei
Angelegenheiten, die den Teilstandort betreffen, entscheidet die Bezirksvertretung, in deren Stadtbezirk die Stammschule
liegt,
jedoch die Bezirksvertretung, in der der Teilstandort liegt, erhält ein
„Anhörungsrecht“ und hat somit die Gelegenheit, vorab eine Empfehlung
abzugeben.
w
Bei Empfehlungsbeschlüssen für den Rat der Stadt oder für
den Schulausschuss sollten beide betroffenen Bezirksvertretungen angehört
werden.
Mit den beiden
betroffenen Bezirksvorstehern von Herne-Mitte und Wanne habe ich bereits ein
Gespräch geführt. Dabei sind wir einvernehmlich zu der zuvor beschriebenen
Lösung gekommen.
Herr Dr. Steiner teilt zur Parksituation rund um das St.
Anna-Hospital folgendes mit:
Die
Parksituation hat sich dort in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Ein
Parkraumbewirtschaftungskonzept ist in Vorbereitung. Das Anna-Hospital hatte in
der Vergangenheit auch Überlegungen angestellt, auf dem Diesterwegplatz eine
Parkpalette zu bauen. Dieses Projekt wird aus rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen zur Zeit nicht weiter verfolgt.
Zur
Vorbereitung weiterer Aktivitäten zur Regelung des Parkplatz-Problems soll nun
ausprobiert werden, ob ein zeitlich beschränktes Parken auf dem Diesterwegplatz
einen Beitrag zur Lösung des Problems im Wanner Norden rund um das
Anna-Hospital darstellen kann.
Daher
wird wird die vorhandene Beschilderung auf dem Diesterwegplatz entfernt und zur
Durchführung eines zeitlich beschränkten Versuchs für zunächst ein Jahr der
Platz mit einer Beschilderung als Parkplatz ausgestattet mit einer zeitlichen
Beschränkung von zwei Stunden für die Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr an allen Tagen.