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Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2009/0335 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz -
Stadtbezirk Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Steiner teilt den weiteren Gremiengang wie folgt mit:

 

A.             Entwurfs- und Offenlage-Beschluss

 

            04.06.2009             Planungsausschuss

16.06.2009                Bezirksvertretung Wanne

            18.06.2009            Umweltausschuss

23.06.2009                Haupt- und Finanzausschuss

 

Offenlage Anfang Juli – Anfang August

Anfang August eventuell Stand nach § 33 BauGB

(Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung)

 

B.            Satzungsbeschluss

 

            25.08.2009            Planungsausschuss

            02.09.2009            Umweltausschuss

            08.09.2009            Bezirksvertretung Wanne

15.09.2009                Haupt- und Finanzausschuss

22.09.2009                Rat der Stadt

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -