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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Steiner teilt den weiteren Gremiengang wie folgt mit:
A. Entwurfs-
und Offenlage-Beschluss
04.06.2009 Planungsausschuss
16.06.2009 Bezirksvertretung Wanne
18.06.2009 Umweltausschuss
23.06.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Offenlage Anfang Juli – Anfang August
Anfang August eventuell Stand nach § 33 BauGB
(Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung)
B. Satzungsbeschluss
25.08.2009 Planungsausschuss
02.09.2009 Umweltausschuss
08.09.2009 Bezirksvertretung Wanne
15.09.2009 Haupt- und Finanzausschuss
22.09.2009 Rat der Stadt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt:
1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
- |
Enthaltung: |
- |