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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 51.04 Bez.: Durchführung gebiets- bezogener Stadterneue- rungsmaßnahmen |
Nr.: 548.400 Bez.: besondere ordentliche Aufwendungen |
2009: E: 156.152 € A: 195.190 € |
Nr.: 51.04 Bez.: Durchführung gebiets- bezogener Stadterneue- rungsmaßnahmen |
Nr.: 548.400 Bez.: besondere ordentliche Aufwendungen |
Folgejahre bis 2014 zusam- men: E: 810.432 € A: 1.013.040 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Wanne beschließt die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes „Wanne-Mitte“ wie folgt zu ändern:
Die Änderungen der Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Sachverhalt:
Wie für andere Programmbereiche der Stadterneuerung gewährt das Land Nordrhein-Westfalen auch im Stadtumbau West Zuwendungsmittel für die Begrünung und Gestaltung von privaten Haus- und Hofflächen. Die Weitergabe dieser Zuwendungsmittel einschließlich der kommunalen Eigenmittel an die Grundstückseigentümer erfolgt auf der Grundlage von kommunalen Vergaberichtlinien nach den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes. Die Förderkonditionen sind durch das Land nach den geltenden Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 wie folgt vorgegeben: Die Förderung beträgt maximal 30 € je qm gestalteter Fläche und der Antragsteller beteiligt sich mit mindestens 50 % an den Gesamtkosten.
Die Stadt Herne hat mit Beschluss der Bezirksvertretung Wanne vom 13.03.2007 entsprechende Richtlinien für das Stadtumbaugebiet „Wanne-Mitte“ in den Grenzen gemäß Ratsbeschluss vom 19.09.2006 erlassen.
In seiner Sitzung vom 31.03.2009 hat der Rat der Stadt das städtebauliche Entwicklungskonzept zur Erweiterung des Stadtumbaugebietes „Wanne-Mitte“ beschlossenen und das erweiterte Stadtumbaugebiet „Wanne-Mitte“ festgelegt.
Anlass für die Gebietserweiterung war die Tatsache, dass nach Einleitung des Umbauprozesses durch die Eröffnung des Stadtumbaubüros im November 2006 und der Umsetzung erster Maßnahmen deutlich wurde, dass starke Bezüge zum westlich angrenzenden Stadtquartier vorhanden sind und auch dort eine Unterstützung der Entwicklung durch einzelne Stadtumbaumaßnahmen erforderlich ist.
Um auch im erweiterten Stadtumbaugebiet „Wanne-Mitte“ eine Förderung von privaten Maßnahmen aus dem Haus- und Hofflächenprogramm zu ermöglichen, ist eine Ausweitung des Geltungsbereichs der städtischen Richtlinien erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebiets „Wanne-Mitte“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage Beschluss - Fassung 2009 (1047 KB) | (1116 KB) |