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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW | 2009/0366 | |||||||||
Ö 2 | Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz | 2009/0371 | |||||||||
Ö 3 | Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach | 2009/0362 | |||||||||
Ö 4 | Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne - Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße | 2009/0358 | |||||||||
Ö 5 | Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße | 2009/0376 | |||||||||
Ö 6 | Anhaltende Lärm- und Schmutzbelästigung an der Unser-Fritz-Straße, Gahlenstraße und im Bereich des Wanit-Geländes - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 04.06.2009 - | 2009/0419 | |||||||||
Ö 7 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 8 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
Ö 9 | Sachstandsbericht Konjunkturpaket II | ||||||||||
Ö 10 | Hoher Leerstand Königsberger Straße 78, 80, 82 - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 04.06.2009 - | 2009/0420 | |||||||||
Ö 11 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne | 2009/0143 | |||||||||
Ö 12 | Toilettenwagenvergabe auf der Cranger Kirmes - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 02.06.2009 - | 2009/0418 | |||||||||
Ö 13 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 15 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. |
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04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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18.06.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 21 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss
fasst folgenden geänderten Beschluss: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | Programm Stadtumbau West 1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Wanne-Mitte | 2009/0367 | |||||||||
Ö 17 | Parkpflegewerk Stadtgarten Wanne -mündlicher Bericht- | 2009/0276 | |||||||||
Ö 18 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Vergabe eines Auftrages für landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Umgestaltung des Postparkes, Teil 1, im Stadtbezirk Wanne | ||||||||||
N 2 | Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||