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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW | 2009/0366 | |||||||||
Ö 2 | Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz | 2009/0371 | |||||||||
Ö 3 | Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach | 2009/0362 | |||||||||
Ö 4 | Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne - Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße | 2009/0358 | |||||||||
Ö 5 | Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße | 2009/0376 | |||||||||
Ö 6 | Anhaltende Lärm- und Schmutzbelästigung an der Unser-Fritz-Straße, Gahlenstraße und im Bereich des Wanit-Geländes - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 04.06.2009 - | 2009/0419 | |||||||||
Ö 7 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 8 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
Ö 9 | Sachstandsbericht Konjunkturpaket II | ||||||||||
Ö 10 | Hoher Leerstand Königsberger Straße 78, 80, 82 - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 04.06.2009 - | 2009/0420 | |||||||||
Ö 11 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne | 2009/0143 | |||||||||
Ö 12 | Toilettenwagenvergabe auf der Cranger Kirmes - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 02.06.2009 - | 2009/0418 | |||||||||
Ö 13 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. |
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05.05.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||
Der Vorsitzende Herr Schwanengel weist bezüglich der folgenden
Tagesordnungspunkte 3 und 4 darauf hin, dass sich die Beratung und Abstimmung
zum Abwägungs- und zum Feststellungsbeschluss auf das gesamte Plangebiet
bezieht und der verfahrensbegleitende Ausschuss in seiner Sitzung am 21. April
2009 mehrheitlich eine Beschlussfassung empfohlen hat. Herr Rogge vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und Bauordnung informiert anhand einer kurzen PowerPoint-Präsentation über die frühzeitige und förmliche Beteiligung und geht auf Beteiligungsergebnisse mit räumlichem Bezug ein. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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13.05.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Herr Rogge
vom Fachbereich 51/Stadtplanung und Bauordnung gibt eine kurze Darstellung des
auf der CD enthaltenen Planwerks und informiert anhand einer kurzen
PowerPoint-Präsentation über die frühzeitige und förmliche Beteiligung und geht
auch auf Beteiligungsergebnisse mit räumlichen Bezug ein. Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 20 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Die im Beschluss genannten Anlagen I und II sind dem Original der Niederschrift auf CD-ROM beigefügt. |
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die
Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis:
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17.06.2009 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 31 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Die im Beschluss genannten Anlagen I und II sind dem Original der Niederschrift auf CD-Rom beigefügt. |
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18.06.2009 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis:
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 16 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis:
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30.06.2009 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 18 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Herne beschließt nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind. Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 15 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
Ö 16 | Programm Stadtumbau West 1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Wanne-Mitte | 2009/0367 | |||||||||
Ö 17 | Parkpflegewerk Stadtgarten Wanne -mündlicher Bericht- | 2009/0276 | |||||||||
Ö 18 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Vergabe eines Auftrages für landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Umgestaltung des Postparkes, Teil 1, im Stadtbezirk Wanne | ||||||||||
N 2 | Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||