Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
Gremium: Bezirksvertretung Wanne
Datum: Di, 16.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW
2009/0366  
Ö 2  
Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz
2009/0371  
Ö 3  
Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach
2009/0362  
Ö 4  
Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne - Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße
Enthält Anlagen
2009/0358  
Ö 5  
Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße
2009/0376  
Ö 6  
Anhaltende Lärm- und Schmutzbelästigung an der Unser-Fritz-Straße, Gahlenstraße und im Bereich des Wanit-Geländes - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 04.06.2009 -
2009/0419  
Ö 7  
Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0220  
Ö 8  
Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009
2009/0354  
Ö 9  
Sachstandsbericht Konjunkturpaket II    
Ö 10  
Hoher Leerstand Königsberger Straße 78, 80, 82 - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 04.06.2009 -
2009/0420  
Ö 11  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0143  
Ö 12  
Toilettenwagenvergabe auf der Cranger Kirmes - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 02.06.2009 -
2009/0418  
Ö 13  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung
2009/0267  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

   
    05.05.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Beschluss:

Der Vorsitzende Herr Schwanengel weist bezüglich der folgenden Tagesordnungspunkte 3 und 4 darauf hin, dass sich die Beratung und Abstimmung zum Abwägungs- und zum Feststellungsbeschluss auf das gesamte Plangebiet bezieht und der verfahrensbegleitende Ausschuss in seiner Sitzung am 21. April 2009 mehrheitlich eine Beschlussfassung empfohlen hat.

 

Herr Rogge vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und Bauordnung informiert anhand einer kurzen PowerPoint-Präsentation über die frühzeitige und förmliche Beteiligung und geht auf Beteiligungsergebnisse mit  räumlichem Bezug ein.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

   
    13.05.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 5 - beschlossen
    Beschluss:

Herr Rogge vom Fachbereich 51/Stadtplanung und Bauordnung gibt eine kurze Darstellung des auf der CD enthaltenen Planwerks und informiert anhand einer kurzen PowerPoint-Präsentation über die frühzeitige und förmliche Beteiligung und geht auch auf Beteiligungsergebnisse mit räumlichen Bezug ein.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

   
    10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 20 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die im Beschluss genannten Anlagen I und II sind dem Original der Niederschrift auf CD-ROM beigefügt.

   
    16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 13 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

  -

Enthaltung:

  1

 

   
    17.06.2009 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 31 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die im Beschluss genannten Anlagen I und II sind dem Original der Niederschrift auf CD-Rom beigefügt.

   
    18.06.2009 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 16 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    30.06.2009 - Rat der Stadt
    Ö 18 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

60

dagegen:

  -

Enthaltung:

  1

 

Ö 14  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss
2009/0266  
Ö 15  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0335  
Ö 16  
Programm Stadtumbau West 1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Wanne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0367  
Ö 17  
Parkpflegewerk Stadtgarten Wanne -mündlicher Bericht-
2009/0276  
Ö 18  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
N 1     Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Vergabe eines Auftrages für landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Umgestaltung des Postparkes, Teil 1, im Stadtbezirk Wanne      
N 2     Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch      
N 3     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung