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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
Gremium: Bezirksvertretung Wanne
Datum: Di, 16.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW
2009/0366  
Ö 2  
Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz
2009/0371  
Ö 3  
Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach
2009/0362  
Ö 4  
Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne - Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße
Enthält Anlagen
2009/0358  
Ö 5  
Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße
2009/0376  
Ö 6  
Anhaltende Lärm- und Schmutzbelästigung an der Unser-Fritz-Straße, Gahlenstraße und im Bereich des Wanit-Geländes - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 04.06.2009 -
2009/0419  
Ö 7  
Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0220  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“.

 

   
    30.03.2009 - Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen
    Ö 1 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Herr Peemöller erläutert kurz die Vorlage. Die vorgelegte Entwurfsfassung wurde mit verschiedenen Fachbereichen abgestimmt.

 

 

Der Vorsitzende verliest einzelne Textpassagen des Satzungsentwurfes.

 

Bezeichnung und Präambel

 

Herr Prohaszka ist der Auffassung, dass die Präambel sachlich nicht vollständig sei.

 

Der einleitende Text „Aufgrund des § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen …“ wäre zu ändern in „Aufgrund der §§ 7 Absatz 1, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen …“.

 

Außerdem sei die Formulierung „…und des § 13 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung…“ nicht korrekt. Sie sei zu ändern in „...und des Artikel 1 § 13 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung…“.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet die Verwaltung zu prüfen,

ob es rechtlich möglich ist, die Präambel zu ändern und anstelle der Textpassage „Aufgrund des § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen …“ die Textpassage „Aufgrund der §§ 7 Absatz 1, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen …“ einzusetzen

und

vor die Angabe „§ 13„ die Worte „Artikel 1“ zu stellen („...und des Artikel 1 § 13 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung…“)

und

das Ergebnis dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie mit dem Satzungsentwurf zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

§ 1            Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 1 des Satzungsentwurfes.

 

 

Herr Prohaszka schlägt vor, in § 1 Satz 1 das Wort „gewährleisten“ durch das Wort „sicherzustellen“ zu ersetzen und in § 1 Satz 2 das Wort „soll“ durch das Wort „ist“ zu ersetzen.

 

Der Vorsitzende lässt beschließen:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet die Verwaltung zu prüfen,

 

ob es rechtlich möglich ist, in § 1 Satz 1 das Wort „ gewährleisten“ durch das Wort „sicherzustellen“ und in § 1 Satz 2 das Wort „soll“ durch das Wort „ist“ zu ersetzen

und

das Ergebnis dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie mit dem Satzungsentwurf zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

Herr Schemberg vertritt die Auffassung, dass in § 1 nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt werden solle:

„Um Rat und Verwaltung der Stadt Herne bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung zu beraten, zu unterstützen und zum Wohl der Menschen mit Behinderung mitzuwirken, bedient sich der Rat der Stadt eines Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) und eines/r Behindertenkoordinators/in.“

Hierbei handelt es sich um den Text des § 2 Abs. 1 der Verwaltungsvorlage mit folgender Schlussergänzung „.....und eines/r Behindertenkoordinators/in.“

 

Es wird nach Beratung folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 1 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage, d. h. ohne eine Ergänzung um einen Satz 3, zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

4

Enthaltung:

1

 

 

 

§ 2            Beteiligung der Menschen mit Behinderung   

Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

 

Absatz 1

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 2 Abs. 1 des Satzungsentwurfes.

Herr Schemberg schlägt vor, am Ende des § 2 Abs. 1 die Worte „.....und eines/r Behindertenkoordinators/in“ einzufügen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 2 Abs. 1 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

4

Enthaltung:

1

 

 

 

Absatz 2

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 2 Abs. 2 des Satzungsentwurfes.

 

Herr Schemberg empfiehlt, am Ende des § 2 Abs. 2 den Satz „Bei anstehenden Planungen und Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, ist der Beirat rechtzeitig einzuschalten.“ anzufügen.

 

Im Anschluss einer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 2 Abs. 2 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

4

Enthaltung:

1

 

 

Absatz 3

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 2 Abs. 3 des Satzungsentwurfes.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 2 Abs. 3 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

§ 3             Informationsrecht und Befugnisse

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 3 des Satzungsentwurfes.

 

Herr Schemberg schlägt folgende Fassung des § 3 vor:

 

„Je ein/e Vertreter/in des Beirats ist berechtigt, als sachkundige/r Bürger/in an den Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und Beiräte (einschließlich Integrationsrat) sowie der Bezirksvertretungen teilzunehmen.

Sie/er ist befugt, in den vorgenannten Gremien Stellung zu den Tagesordnungspunkten  zu nehmen, die die Belange der Menschen mit Behinderung betreffen.“

 

Nach Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 3 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

9

dagegen:

3

Enthaltung:

-

 

 

§ 4       Behindertenkoordination

 

Absatz 1

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 4 Abs. 1 des Satzungsentwurfes.

 

Herr Schemberg regt folgende Fassung des Absatz 1 an:

 

„Einer Fachkraft der Verwaltung obliegt die Behindertenkoordination.“

 

 

Frau Sonnenschein schlägt vor, die Angabe „(Behindertenkoordinator/in)“ am Ende des Satzes zu streichen und durch die Worte „und die Behindertenkoordination“ zu ersetzen.

 

Nach Diskussion lässt der Vorsitzende beschließen:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie,

 

dem Rat der Stadt zu empfehlen, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt folgenden Wortlaut des § 4 Abs. 1 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“

„Einer Fachkraft der Verwaltung obliegt die Geschäftsführung des Behindertenbeirates.“

 

Außerdem bittet der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen die Verwaltung zu prüfen,

ob es rechtlich möglich ist, in § 4 Absatz 1 die Angabe „(Behindertenkoordinator/in)“ am Ende des Satzes zu streichen und durch die Worte „und die Behindertenkoordination“ zu ersetzen

und

das Ergebnis dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie mit dem Satzungsentwurf zur weiteren Beratung und Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

9

dagegen:

-

Enthaltung:

3

 

 

 

Absatz 2

 

 

Der Vorsitzende verliest zunächst den Text des § 4 Abs. 2, dann die Absätze 3 und 4 des Satzungsentwurfes.

 

Herr Schemberg schlägt vor, den § 4 nach Absatz 1 wie folgt fortzuführen:

 

„Abs. 2             Aufgaben des/der Behindertenkoordinators/in

a)      Sie/er unterstützt die Arbeit des Behindertenbeirates und seiner Arbeitskreise entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat und ist dabei zuständig für die Koordination zur zügigen Erledigung der Anfragen und Anträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen der Stadt Herne.

 

b)      Sie/er ist Ansprechpartner/in für die Belange der Menschen mit Behinderung der Stadt Herne und führt regelmäßig Sprechstunden durch.
Die Anregungen, Beschwerden und Hinweise werden in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und den zuständigen Fachbereichen einer Lösung zugeführt.

 

Abs. 3  =            wie Abs. 4 des Satzungsentwurfes der Verwaltung“

 

 

Nach Diskussion lässt der Vorsitzende beschließen:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 4 Abs. 2 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

8

dagegen:

4

Enthaltung:

-

 

 

Absatz 3

 

Nach Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 4 Abs. 3 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

11

dagegen:

  1

Enthaltung:

  -

 

 

Absatz 4

 

Nach Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 4 Abs. 4 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

§ 5             Beteiligung bei der Nahverkehrsplanung im öffentlichen Personennahverkehr und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 5 des Satzungsentwurfes.

 

Nach Diskussion erfolgt auf Vorschlag von Herrn Leichner der Beschluss:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet die Verwaltung zu prüfen,

 

ob es rechtlich möglich ist, in § 5 Satz 1 die Worte „…kann eine Stellungnahme des Behindertenbeirates bzw. seiner Arbeitskreise erfolgen“ durch die Worte „…ist der Behindertenbeirat bzw. sind seine Arbeitskreise zu beteiligen und kann bzw. können eine Stellungnahme abgeben“ zu ersetzen

und

das Ergebnis dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie mit dem Satzungsentwurf zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmig

 

 

Außerdem wird folgender Beschluss gefasst:

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 5 Satz 2 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

§ 6            Zielvereinbarungen

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 6 des Satzungsentwurfes.

 

Herr Schemberg schlägt folgende Fassung vor:

„Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) ist berechtigt, mit der Stadt Herne auf der Grundlage des § 5 BGG NRW zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen.“

 

Nach einer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 6 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

dafür:

10

dagegen:

  2

Enthaltung:

   -

 

 

§ 7            Inkrafttreten

 

Der Vorsitzende verliest den Text des § 7 des Satzungsentwurfes.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bittet den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Rat der Stadt zu empfehlen, § 7 der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    26.05.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
    Ö 12 - beschlossen
    Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt - unter Einbeziehung der in der Sitzung des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) am 30

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt - unter Einbeziehung der in der Sitzung des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) am 30.03.2009 vereinbarten Änderungsbeschlüsse sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht  - folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

21

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

   
    10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ unter Einbeziehung der vom Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) beschlossenen Änderungen sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Herne, die vom Behindertenbeirat beschlossenen Änderungen sowie die Prüfung durch den Fachbereich Recht, sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

   
    16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ unter Einbeziehung der vom Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) beschlossenen Änderungen sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    17.06.2009 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt den Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ unter Einbeziehung der vom Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) beschlossenen Änderungen sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne, die vom Behindertenbeirat beschlossenen Änderungen sowie die Prüfung durch den Fachbereich Recht, sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

   
    18.06.2009 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 2 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ unter Einbeziehung der vom Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) beschlossenen Änderungen sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht. “.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ unter Einbeziehung der vom Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) beschlossenen Änderungen sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    30.06.2009 - Rat der Stadt
    Ö 16 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne“ unter Einbeziehung der vom Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) beschlossenen Änderungen sowie deren Prüfung durch den Fachbereich Recht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

59

dagegen:

  -

Enthaltung:

  2

 

Ö 8  
Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009
2009/0354  
Ö 9  
Sachstandsbericht Konjunkturpaket II    
Ö 10  
Hoher Leerstand Königsberger Straße 78, 80, 82 - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 04.06.2009 -
2009/0420  
Ö 11  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0143  
Ö 12  
Toilettenwagenvergabe auf der Cranger Kirmes - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 02.06.2009 -
2009/0418  
Ö 13  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung
2009/0267  
Ö 14  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss
2009/0266  
Ö 15  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0335  
Ö 16  
Programm Stadtumbau West 1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Wanne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0367  
Ö 17  
Parkpflegewerk Stadtgarten Wanne -mündlicher Bericht-
2009/0276  
Ö 18  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
N 1     Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Vergabe eines Auftrages für landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Umgestaltung des Postparkes, Teil 1, im Stadtbezirk Wanne      
N 2     Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch      
N 3     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung