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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Aus- und Umbau der Hüller Straße zwischen Danziger Straße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Verlegung der L 639 als Aussgleichsmaßnahme entsprechend den Planunterlagen von Straßen.NRW | 2009/0366 | |||||||||
Ö 2 | Städtebauliche Umgestaltung der Hüller Straße zwischen Bickernstraße und Königsberger Straße / Moßkampweg Maßnahme im Zuge der Stadtteilerneuerung Bickern / Unser Fritz | 2009/0371 | |||||||||
Ö 3 | Stadtumbau Wanne-Mitte - Gerichtsstraße Umgestaltung der Gerichtstraße zwischen Stöckstraße und Hauptstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dorneburger Mühlenbach | 2009/0362 | |||||||||
Ö 4 | Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Herne - Gerichtsstraße / Ecke Stöckstraße | 2009/0358 | |||||||||
Ö 5 | Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße | 2009/0376 | |||||||||
Ö 6 | Anhaltende Lärm- und Schmutzbelästigung an der Unser-Fritz-Straße, Gahlenstraße und im Bereich des Wanit-Geländes - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 04.06.2009 - | 2009/0419 | |||||||||
Ö 7 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 8 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
Ö 9 | Sachstandsbericht Konjunkturpaket II | ||||||||||
Ö 10 | Hoher Leerstand Königsberger Straße 78, 80, 82 - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 04.06.2009 - | 2009/0420 | |||||||||
Ö 11 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne | 2009/0143 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
217 -Logistikpark Schloß Grimberg -ehemalige Schachtanlage Unser Fritz
I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist
im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
dargestellt. Der Gel-tungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen
der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42
(Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen
Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes
und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker
Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. |
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25.03.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 -Logistikpark Schloß Grimberg
-ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI.
S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist
im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
dargestellt. Der Gel-tungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen
der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42
(Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen
Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes
und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker
Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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13.05.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 217
-Logistikpark Schloß Grimberg -ehemalige Schachtanlage Unser Fritz
I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist im Übersichtsplan Maßstab
1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab) dargestellt. Der Gel-tungsbereich
wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, im Süden
durch die Bundesautobahn BAB 42 (Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen,
östlichen und westlichen Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes und im Westen durch die Nord-Halde der
„Gichtgasschlamm-Deponie Schalker Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute
Thyssen Guss AG) begrenzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
217 -Logistikpark Schloß Grimberg -ehemalige Schachtanlage Unser Fritz
I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist
im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen
der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42
(Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen
Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes
und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker
Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis:
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 14 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 -Logistikpark Schloß Grimberg
-ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI.
S. 3316) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist
im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen
der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42
(Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen
Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes
und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker
Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Toilettenwagenvergabe auf der Cranger Kirmes - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 02.06.2009 - | 2009/0418 | |||||||||
Ö 13 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 15 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
Ö 16 | Programm Stadtumbau West 1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes Wanne-Mitte | 2009/0367 | |||||||||
Ö 17 | Parkpflegewerk Stadtgarten Wanne -mündlicher Bericht- | 2009/0276 | |||||||||
Ö 18 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Vergabe eines Auftrages für landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Umgestaltung des Postparkes, Teil 1, im Stadtbezirk Wanne | ||||||||||
N 2 | Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||