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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 23.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Neufassung a) der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Herne b) der Geschäftsanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0070  
Ö 2  
Verschmelzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH mit der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH
Enthält Anlagen
2009/0285  
Ö 3  
Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2008
2009/0336  
Ö 4  
Herner Sparkasse: Satzungsänderung
Enthält Anlagen
2009/0337  
Ö 5  
AöR Stadtentwässerung Herne: Satzungsänderung
Enthält Anlagen
2009/0345  
Ö 6  
Leitlinien zur Stadtentwicklung
Enthält Anlagen
2009/0255  
Ö 7  
Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009
2009/0354  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.      das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.      Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

 

 

   
    04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 1 - beschlossen
    Für die SPD-Fraktion stellt Herr Lehmann diesen Änderungsantrag:

Für die SPD-Fraktion stellt Herr Lehmann diesen Änderungsantrag:

 

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag auf Streichung folgender Textpassagen im drittletzten Absatz auf Seite 32 des Zentrenkonzept-Entwurfs 2009 (Stand: 13.05.2009):

 

Dazu dürfen die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße gerichtet sein müssen. Daher sollte die in Erwägung gezogene Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle am neuen Einkaufszentrum nicht weiterverfolgt werden. Diese würde wohl dem Projekt zugute kommen, wäre für die weitere Entwicklung der Fußgängerzone jedoch kontraproduktiv. Sie würde das Entstehen von Passantenströmen beeinträchtigen und damit auch Folgeinvestitionen im südlichen Abschnitt der Hauptstraße weniger wahrscheinlich werden lassen.

 

Der Änderungsantrag wird mit 9 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen angenommen.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Textpassagenstreichung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.       Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 4 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.       das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.       Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

1

Enthaltung:

1

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Entwurf des Zentrenkonzeptes 2009 (Einzelhandel in Herne) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

   
    16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 8 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.       das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.       Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

  -

Enthaltung:

  2

 

   
    17.06.2009 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 5 - beschlossen
    Herr Riedl beantragt das Zentrenkonzept 2009 dahingehend zu ändern, dass

Herr Riedl beantragt das Zentrenkonzept 2009 dahingehend zu ändern, dass auf Seite 59 von dem letzten Satz der 2. Halbsatz

 

„um ggfs. eine Verbesserung der Versorgungssituation für die ca. 3000 Einwohner im Bereich der Horsthauser Straße zu ermöglichen.“

 

gestrichen wird.

 

Der Antrag wir mit 12 gegen 1 Stimme bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

 

Danach stellt Frau Marquardt den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.       das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

 

2.       Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

1

Enthaltung:

2

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Entwurf des Zentrenkonzeptes 2009 (Einzelhandel in Herne) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Die Sitzung wird auf Vorschlag von Frau Marquardt einvernehmlich von 18:35 -18:50 Uhr unterbrochen.

 

 

   
    18.06.2009 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 1 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Frau Majchrzak-Frensel stellt für die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag:

 

 

Auf Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der letzte Satz wie folgt zu ändern:

 

            Gegenüber der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der             Bereich des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei             ebenso mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und             Fressnapf Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des             Discounters Norma.

 

 

Auf Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu streichen:

 

            Die fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten             Geschäftslage zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen,             würde absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen             Versorgungsbereichs führen und scheidet als Handlungsoption aus.

 

 

Auf Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern:

 

            Das leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den             zentralen Versorgungsbereich mit einbezogen.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig so  beschlossen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.        das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt,        Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre        Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen     auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

 

2.        Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale        Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt zuerst über die Änderungen im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und in der Bezirksvertretung Eickel abstimmen:

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt zuerst über die Änderungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung und der Bezirksvertretung Eickel abstimmen:

 

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen Textpassagenstreichung auf Seite 32, drittletzter Abschnitt: Dazu dürfen die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße gerichtet sein müssen. Daher sollte die in Erwägung gezogene Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle am neuen Einkaufszentrum nicht weiterverfolgt werden. Diese würde wohl dem Projekt zugute kommen, wäre für die weitere Entwicklung der Fußgängerzone jedoch kontraproduktiv. Sie würde das Entstehen von Passantenströmen beeinträchtigen und damit auch Folgeinvestitionen im südlichen Abschnitt der Hauptstraße weniger wahrscheinlich werden lassen.

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.      Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

 

Bezirksvertretung Eickel

Auf Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der letzte Satz wie folgt zu ändern:

            Gegenüber der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der             Bereich des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei             ebenso mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und             Fressnapf Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des             Discounters Norma.

 

Auf Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu streichen:

            Die fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten             Geschäftslage zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen,             würde absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen             Versorgungsbereichs führen und scheidet als Handlungsoption aus.

 

Auf Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern:

            Das leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den             zentralen Versorgungsbereich mit einbezogen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.        das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt,        Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre        Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen        auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

 

2.        Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale        Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro).

 

Die Änderungen werden einstimmig beschlossen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschließlich der o. g. Änderungen zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.       das Zentrenkonzept 2009 mit den zuvor beschlossenen Änderungen als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.       Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    30.06.2009 - Rat der Stadt
    Ö 10 - geändert beschlossen
    geänderter Beschlussvorschlag:

geänderter Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.      das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept einschließlich der im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen Änderungen aus den vorberatenden Gremien (s. unten). Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

2.      Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

 

 

Änderungen:

 

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen Textpassagenstreichung auf Seite 32, drittletzter Abschnitt: Dazu dürfen die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße gerichtet sein müssen. Daher sollte die in Erwägung gezogene Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle am neuen Einkaufszentrum nicht weiterverfolgt werden. Diese würde wohl dem Projekt zugute kommen, wäre für die weitere Entwicklung der Fußgängerzone jedoch kontraproduktiv. Sie würde das Entstehen von Passantenströmen beeinträchtigen und damit auch Folgeinvestitionen im südlichen Abschnitt der Hauptstraße weniger wahrscheinlich werden lassen.

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

4.      Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro)

5.       

 

Bezirksvertretung Eickel

Auf Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der letzte Satz wie folgt zu ändern:

            Gegenüber der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der             Bereich des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei             ebenso mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und             Fressnapf Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des             Discounters Norma.

 

Auf Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu streichen:

            Die fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten             Geschäftslage zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen,             würde absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen             Versorgungsbereichs führen und scheidet als Handlungsoption aus.

 

Auf Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern:

            Das leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den             zentralen Versorgungsbereich mit einbezogen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

6.        das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt,        Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre        Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen        auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren.

 

7.        Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale        Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro).

 

Die Änderungen werden einstimmig beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

60

dagegen:

  -

Enthaltung:

  1

 

Ö 8  
Erster Regionaler Wohnungsmarktbericht der Städteregion Ruhr
Enthält Anlagen
2009/0344  
Ö 9  
Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne
Enthält Anlagen
2009/0286  
Ö 10  
Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in, Fachrichtung Betriebswirtschaft und Fachhochschulreife" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0415  
Ö 11  
Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage D 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0417  
Ö 12  
Handlungsprogramm „Kommunale Familienförderung in Herne - Zukunft für Familien in Herne“
Enthält Anlagen
2009/0346  
Ö 13  
Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0220  
Ö 14  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0143  
Ö 15  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 - Uhlandstraße - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0223  
Ö 16  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung
2009/0267  
Ö 17  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss
2009/0266  
Ö 18  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 189 - Wohnen am Landschaftspark Pluto V -, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2009/0294  
Ö 19  
Beschluss zur Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0274  
Ö 20  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede)
Enthält Anlagen
2009/0275  
Ö 21  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0335  
Ö 22  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung - Katharinastraße - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0356  
Ö 23  
Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0370  
Ö 24  
Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus innerhalb des Stadtumbaugebietes Herne Zentrum-Nord
Enthält Anlagen
2009/0375  
Ö 25  
Prüfung der Erstattung von Kindergartenbeiträgen - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2009 -
2009/0475  
Ö 26  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 27  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 27.1  
Enthält Anlagen
Emissionsausstoß städtischer Fahrzeuge - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 12.06.2009 -
2009/0476  
N 1     Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Sozialgericht Gelsenkirchen      
N 2     Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Oberverwaltungsgericht des Landes NW in Münster      
N 3     Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen      
N 4     Beteiligung der Gelsenwasser AG an der KGE Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG: Kapitalerhöhung      
N 5     Verkauf eines Grundstücks an der Straße des Bohrhammers      
N 6     Veräußerung eines Grundstückes an der Mühlenstraße      
N 7     Veräußerung eines Grundstückes (Stratmanns Weg)      
N 8     Verkauf von Grundstücken an der Bahnhofstraße (Stadtgrenze Herne/Recklinghausen)      
N 9     Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch      
N 10     Veräußerung eines Grundstückes an der Eickeler Straße      
N 11     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 12     Anfragen der Stadtverordneten