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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Neufassung a) der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Herne b) der Geschäftsanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne | 2009/0070 | |||||||||
Ö 2 | Verschmelzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH mit der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH | 2009/0285 | |||||||||
Ö 3 | Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2008 | 2009/0336 | |||||||||
Ö 4 | Herner Sparkasse: Satzungsänderung | 2009/0337 | |||||||||
Ö 5 | AöR Stadtentwässerung Herne: Satzungsänderung | 2009/0345 | |||||||||
Ö 6 | Leitlinien zur Stadtentwicklung | 2009/0255 | |||||||||
Ö 7 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro) |
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04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Für die
SPD-Fraktion stellt Herr Lehmann diesen Änderungsantrag: Die
SPD-Fraktion stellt den Antrag auf Streichung folgender Textpassagen im
drittletzten Absatz auf Seite 32 des Zentrenkonzept-Entwurfs 2009 (Stand:
13.05.2009): Dazu dürfen
die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht
nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den
bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen
Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße
gerichtet sein müssen. Der
Änderungsantrag wird mit 9 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen angenommen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Textpassagenstreichung, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt
2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Abstimmungsergebnis: einstimmig
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10.06.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro). Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der Entwurf des Zentrenkonzeptes 2009 (Einzelhandel in Herne) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Abstimmungsergebnis:
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17.06.2009 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Herr Riedl
beantragt das Zentrenkonzept 2009 dahingehend zu ändern, dass auf Seite 59 von
dem letzten Satz der 2. Halbsatz „um ggfs. eine Verbesserung der Versorgungssituation für die ca. 3000
Einwohner im Bereich der Horsthauser Straße zu ermöglichen.“ gestrichen
wird. Der Antrag
wir mit 12 gegen 1 Stimme bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt. Danach stellt
Frau Marquardt den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung. Beschluss: Die Bezirksvertretung
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro). Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der Entwurf des Zentrenkonzeptes 2009 (Einzelhandel in Herne) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Sitzung wird auf Vorschlag von Frau Marquardt einvernehmlich von 18:35 -18:50 Uhr unterbrochen. |
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18.06.2009 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||
Ö 1 - geändert beschlossen | |||||||||||
Frau Majchrzak-Frensel stellt für die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die
Grünen folgenden Änderungsantrag: Auf Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen
Versorgungsbereichs“ der letzte Satz wie folgt zu ändern: Gegenüber
der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der Bereich
des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei ebenso
mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und Fressnapf
Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des Discounters
Norma. Auf Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende
Satz zu streichen: Die
fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten Geschäftslage
zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen, würde
absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen Versorgungsbereichs
führen und scheidet als Handlungsoption aus. Auf Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern: Das
leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den zentralen
Versorgungsbereich mit einbezogen. Der
Änderungsantrag wird einstimmig so
beschlossen. Beschluss: Die
Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl.
der o. g. Änderungen zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro). Abstimmungsergebnis:
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23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Herr Oberbürgermeister
Schiereck lässt zuerst über die Änderungen des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung und der Bezirksvertretung Eickel abstimmen: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der Stadt, Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen Textpassagenstreichung auf Seite
32, drittletzter Abschnitt: Dazu dürfen
die Anstrengungen nach Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht
nachlassen. Das Augenmerk wird auf der möglichst guten Anbindung an den
bisherigen Hauptgeschäftsbereich und die Stabilisierung des nördlichen
Abschnitts der Fußgängerzone zwischen Christuskirchplatz und Wilhelmstraße
gerichtet sein müssen. folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt
2.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Bezirksvertretung Eickel Auf
Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der
letzte Satz wie folgt zu ändern: Gegenüber
der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der Bereich
des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei ebenso
mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und Fressnapf
Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des Discounters
Norma. Auf
Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu
streichen: Die
fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten Geschäftslage
zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen, würde
absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen Versorgungsbereichs
führen und scheidet als Handlungsoption aus. Auf
Seite 53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern: Das
leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den zentralen
Versorgungsbereich mit einbezogen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Eickel
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen
zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt 1.
das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen
für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung
zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf
zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche
gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro). Die Änderungen werden einstimmig beschlossen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschließlich der o. g. Änderungen zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 mit den zuvor beschlossenen Änderungen als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die
schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind
abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) Abstimmungsergebnis:
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30.06.2009 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||
geänderter Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt 1. das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept einschließlich der im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen Änderungen aus den vorberatenden Gremien (s. unten). Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 2. Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro) Änderungen: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, Unter Berücksichtigung der vom
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen
Textpassagenstreichung auf Seite 32, drittletzter Abschnitt: Dazu dürfen die Anstrengungen nach
Realisierung des Stadttor-Centers jedoch nicht nachlassen. Das Augenmerk wird
auf der möglichst guten Anbindung an den bisherigen Hauptgeschäftsbereich und
die Stabilisierung des nördlichen Abschnitts der Fußgängerzone zwischen
Christuskirchplatz und Wilhelmstraße gerichtet sein müssen. folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt
4.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW
(LEPro) 5.
Bezirksvertretung Eickel Auf
Seite 41 ist im Abschnitt „Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs“ der
letzte Satz wie folgt zu ändern: Gegenüber
der Abgrenzung aus dem Nahversorgungskonzept wird der Bereich
des ehemaligen Sud- und Treberhauses der Hülsmann-Brauerei ebenso
mit einbezogen wie das Areal, auf dem die Firmen Trinkgut und Fressnapf
Filialen unterhielten bis zur Eickeler Straße einschließlich des Discounters
Norma. Auf
Seite 43 ist im Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“ der folgende Satz zu
streichen: Die
fehlenden Entwicklungsflächen außerhalb der bereits sehr ausgedehnten Geschäftslage
zu entwickeln und mit leistungsfähigen Betrieben zu besetzen, würde
absehbar zu einer weiteren Schwächung des gewachsenen zentralen Versorgungsbereichs
führen und scheidet als Handlungsoption aus. Auf Seite
53 ist der erste Satz wie folgt zu ändern: Das
leerstehende Ladenlokal nördlich der Siemensstraße wird in den zentralen
Versorgungsbereich mit einbezogen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Eickel
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss einschl. der o. g. Änderungen
zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt 6.
das Zentrenkonzept 2009 als Handlungskonzept. Die
Verwaltung wird beauftragt, Lösungen
für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung
zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben, die schädliche Auswirkungen auf
zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen, sind abzuwehren. 7.
Die im Zentrenkonzept dargestellten Versorgungszentren
sind Zentrale Versorgungsbereiche
gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro). Die Änderungen werden
einstimmig beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Erster Regionaler Wohnungsmarktbericht der Städteregion Ruhr | 2009/0344 | |||||||||
Ö 9 | Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne | 2009/0286 | |||||||||
Ö 10 | Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in, Fachrichtung Betriebswirtschaft und Fachhochschulreife" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne | 2009/0415 | |||||||||
Ö 11 | Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage D 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne | 2009/0417 | |||||||||
Ö 12 | Handlungsprogramm „Kommunale Familienförderung in Herne - Zukunft für Familien in Herne“ | 2009/0346 | |||||||||
Ö 13 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 14 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne | 2009/0143 | |||||||||
Ö 15 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 - Uhlandstraße - Stadtbezirk Sodingen | 2009/0223 | |||||||||
Ö 16 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
Ö 17 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 18 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 189 - Wohnen am Landschaftspark Pluto V -, Stadtbezirk Eickel | 2009/0294 | |||||||||
Ö 19 | Beschluss zur Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost Stadtbezirk Sodingen | 2009/0274 | |||||||||
Ö 20 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede) | 2009/0275 | |||||||||
Ö 21 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
Ö 22 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung - Katharinastraße - Stadtbezirk Sodingen | 2009/0356 | |||||||||
Ö 23 | Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2009/0370 | |||||||||
Ö 24 | Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus innerhalb des Stadtumbaugebietes Herne Zentrum-Nord | 2009/0375 | |||||||||
Ö 25 | Prüfung der Erstattung von Kindergartenbeiträgen - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2009 - | 2009/0475 | |||||||||
Ö 26 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
Ö 27 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||
Ö 27.1 | Emissionsausstoß städtischer Fahrzeuge - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 12.06.2009 - | 2009/0476 | |||||||||
N 1 | Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Sozialgericht Gelsenkirchen | ||||||||||
N 2 | Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Oberverwaltungsgericht des Landes NW in Münster | ||||||||||
N 3 | Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen | ||||||||||
N 4 | Beteiligung der Gelsenwasser AG an der KGE Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG: Kapitalerhöhung | ||||||||||
N 5 | Verkauf eines Grundstücks an der Straße des Bohrhammers | ||||||||||
N 6 | Veräußerung eines Grundstückes an der Mühlenstraße | ||||||||||
N 7 | Veräußerung eines Grundstückes (Stratmanns Weg) | ||||||||||
N 8 | Verkauf von Grundstücken an der Bahnhofstraße (Stadtgrenze Herne/Recklinghausen) | ||||||||||
N 9 | Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch | ||||||||||
N 10 | Veräußerung eines Grundstückes an der Eickeler Straße | ||||||||||
N 11 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
N 12 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||