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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu.
Sachverhalt:
1.
Ausgangslage
Seit dem Schuljahr 2002/2003
haben 19 Regionen an dem nordrhein-westfälischen Modellvorhaben „Selbstständige
Schule“ teilgenommen. Das auf sechs Jahre angelegte Projekt wurde getragen vom
Land NRW und der Bertelsmann Stiftung. Der Projektzeitraum endete am
31.07.2008.
Ziel des Modellprojektes
„Selbstständige Schule“ war es, Schulen durch stärkere Flexibilisierung in der
eigenverantwortlichen Gestaltung pädagogischer und struktureller
Entwicklungsvorhaben zu stärken. Im Rahmen des Projektes wurden zudem neue
Strukturen und Formen der Zusammenarbeit erprobt. Innerhalb der Schulen,
zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und außerschulischen Einrichtungen
wurden Kooperationen verstärkt oder aufgebaut. Im Rahmen der regionalen
Steuerung des Projektes entwickelten Schulaufsicht und Schulträger neue Formen
der Zusammenarbeit und kamen damit dem Ziel einer gemeinsamen Gestaltung
regionaler Schul- und Bildungslandschaften näher.
Am 23.06.2008 haben die am
Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ beteiligten 19 Kreise und kreisfreien
Städte eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen
abgeschlossen. Dies mit dem Ziel, in Fortsetzung der begonnenen Bemühungen alle
kommunalen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort zur Unterstützung von Schulen
zu bündeln. Alle an Bildung beteiligten Akteure sollen einbezogen werden, damit
bereits vorhandene Ressourcen optimal genutzt und miteinander vernetzt werden
können. Durch Weiterentwicklung von regionalen Bildungsnetzwerken vor Ort
sollen Plattformen der Information und Kommunikation in verlässlichen
Strukturen geschaffen werden. Aufgabe ist es, eine ganzheitliche Erziehung und
Bildung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Mit Schreiben 01.09.2008 haben
sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die kommunalen
Spitzenverbände gemeinsam an die Kreise und kreisfreien Städte im Lande gewandt
und für einen flächendeckenden Ausbau „Regionaler Bildungsnetzwerke“ geworben.
Grundlage soll ein zwischen Land NRW und Stadt / Kreis abzuschließender Kooperationsvertrag
sein, durch welchen die gemeinsame Verantwortung für das Schul- und
Bildungswesen zum Ausdruck kommt. Ein den örtlichen Gegebenheiten anzupassender
Muster-Kooperationsvertrag wurde durch die Akteure erarbeitet.
2.
Bildung braucht
Partner
In der Bildungsregion Herne gibt
es 58 Schulen; bis auf eine befinden sich diese in städtischer Trägerschaft.
Jede mit einem eigenen Profil, Schwerpunkten, Projekten und
Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Kultur, Sport etc.. Freie und
institutionelle Träger sind engagiert und innovativ in das Schulleben
eingebunden. Kommunale und staatliche Einrichtungen bringen ihre Kompetenzen
und Potenziale ein.
Die bestehenden
Kooperationsnetzwerke gilt es auf dem Weg zu einer regionalen
Bildungslandschaft zu verstärken und zu systematisieren. Erforderlich ist der
Aufbau nachhaltig wirksamer Unterstützungs- und Beratungsstrukturen.
Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“ haben in diesem
Zusammenhang gezeigt, dass eine verstärkte Zusammenarbeit von Schulen,
Schulträger und Schulaufsicht der Schulentwicklung zugute kommt.
3.
Netzwerkbildung
Ziel künftiger Anstrengungen zur
verstärkten Vernetzung muss es sein, die gemeinsame Verantwortung des Landes
Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne für das Schul- und Bildungswesen mit
allen relevanten Partnern weiter auszubauen und zu vertiefen. Hierbei gilt es
insbesondere, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
·
Koordination
zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten
Die Zuständigkeiten für die beiden
Bereiche sind formal voneinander getrennt. Für die inneren Schulangelegenheiten
(insbesondere Unterrichtsentwicklung, lehrendes Personal) zeichnet das Land NRW
verantwortlich. Die äußeren Schulangelegenheiten (Räume, Sachausstattung,
Schülerfahrkosten, nichtlehrendes Personal) liegen in der Zuständigkeit der
Stadt als Schulträger. Allerdings ist festzustellen, dass Schulen zunehmend
Gegenstand kommunalen Engagements im Sinne einer „erweiterten
Schulträgerschaft“ sind. Der Begriff bezeichnet ein neues, auf Gestaltung und
Vernetzung angelegtes Verständnis von Schulträgerschaft und wandelt sich damit
zunehmend zu einer ganzheitlichen Sichtweise von Schul- bzw. Bildungspolitik.
·
Aufbau
/ Koordination von Netzwerken in der Bildungsregion Herne
In der Bildungslandschaft haben
Schulen als Institution, die alle Kinder und Jugendliche erreichen, eine
Schlüsselposition. Sie haben vielfältige Bezüge zu ihrem Umfeld. Sei es durch
ihre Verankerung im Stadtteil, durch Vernetzung mit schulischen und außerschulischen
Partnern oder durch Kooperation mit städtischen oder staatlichen Institutionen.
Ziel regionaler Bildungsnetzwerke muss es sein, alle an Bildung beteiligten
Akteure einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen miteinander zu
vernetzen und optimal zu nutzen.
4.
Weiterentwicklung
eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne
Es ist beabsichtigt, die
Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne auf der
Grundlage eines mit dem Land NRW abzuschließenden Kooperationsvertrages
voranzutreiben. Grundlage ist beiliegender Entwurf einer Vereinbarung, welche
unter Beteiligung von Bildungsakteuren ausgestaltet wurde. Eine abschließende
Abstimmung mit dem Land NRW steht noch aus.
4.1
Laufzeit des
Kooperationsvertrages
Voraussichtlicher Beginn der
Kooperation ist der 01.09.2009. Sie ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Eine
gemeinsame Evaluation ist Bestandteil des Vertrages.
4.2
Zielsetzung der
Kooperation
Folgende grundlegende Zielsetzung
wird angestrebt:
·
Initiierung
/ Intensivierung der Vernetzung der Bildungspartner vor Ort.
·
Sicherstellung
einer bestmöglichen individuellen Förderung von Kindern / Jugendlichen.
·
Optimierung
des Einsatzes vorhandener Personal- und Sachressourcen.
·
Stärkung
/ Ausbau der Schul- und Unterrichtsentwicklung an den Schulen der Region.
·
Angebot
/ Weiterentwicklung eines angemessenen Beratungs-/ Unterstützungssystems.
4.3
Handlungsfelder /
Schwerpunkte
Die Handlungsfelder /
Schwerpunkte der Kooperation sind im Rahmen der Ausgestaltung der Vereinbarung
unter Beteiligung von Bildungsakteuren konkretisiert worden. Sie sind
grundsätzlich auf Weiterentwicklung angelegt und bedarfsorientiert anzupassen.
4.4
Organisation der
regionalen Kooperation
Die in der Mustervereinbarung
dargestellte Organisationsstruktur ist obligatorisch und versteht sich als
Plattform einer gesicherten und verlässlichen Prozesssteuerung. Sie besteht
aus:
·
der
Regionalen Bildungskonferenz è Gesamtorganisation
·
dem
Lenkungskreis è strategische Vorbereitung
·
der
Regionalen Geschäftsstelle è verwaltungsorganisatorische
Unterstützung.
Die Regionale Geschäftsstelle wird zur Unterstützung der Regionalen
Bildungskonferenz und des Lenkungskreises durch die Stadt eingerichtet. Diese
ist mit verwaltungsfachlichem und pädagogischem Personal besetzt. Das Land NRW
stellt für die Arbeit in der Regionalen
Geschäftsstelle pädagogisches Personal im Umfang von 1,0 Stelle zur
Verfügung. Die verwaltungsfachliche Unterstützung erfolgt durch das zum
01.03.2009 eingerichtete „Kommunale Bildungsbüro der Stadt Herne“. Die Stadt
stellt zudem die sächliche Ausstattung der Regionalen
Geschäftsstelle sicher.
5.
Sachstand zum Programm
„Lernen vor Ort“
Die Initiative „Lernen vor Ort“
wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem
Stiftungsverbund „Lernen vor Ort“ auf den Weg gebracht. Bislang sind 28
deutsche Stiftungen beteiligt. Gegenstand des Programms ist die Entwicklung und
Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten zum lebenslangen Lernen, bei denen somit
alle Lebensphasen der Bildungsbiographie Berücksichtigung finden. Wesentliches
Merkmal der Konzeptionen ist die Zusammenführung der für Bildung in einer
Kommune unterschiedlichen Zuständigkeiten und die Einbeziehung aller wichtigen
Bereiche unter besonderer Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtung
individueller Bildungsbiographien.
Das Programm „Lernen vor Ort“
soll damit ausgewählte Städte und Kreise bei der Entwicklung eines
stimmigen, integrierten Systems für Lebenslanges
Lernen der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Das Programm wird mit
Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der
ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 in einem Gesamtumfang von 60 Mio. Euro
gefördert.
Unter dem Titel „Herner Bildungsmodell der Zukunft – ein
Leben lang lernen“ hat sich die Stadt Herne im Januar 2009 mit einer Projektbeschreibung
um eine Beteiligung an bezeichnetem Programm beworben. Insgesamt haben sich
bundesweit 150 Standorte aus 15 Ländern an der Ausschreibung beteiligt. Von den
eingegangenen Projektideen sind zwischenzeitlich in einem ersten Auswahlschritt
durch eine Jury 59 Beiträge (33 Kreise und 26 Städte) – darunter auch das
Herner Projekt – positiv beurteilt worden. Die ausgewählten Standorte sind
nunmehr aufgefordert, ihre Projekte in einem zweiten Schritt bis Anfang Mai
2009 zu konkretisieren. Die Jury wird Anfang Juni 2009 etwa 30 Kommunen für
eine Förderung empfehlen. Der Projektstart ist für September 2009 geplant. Die
Laufzeit beträgt 3 Jahre. Besonders erfolgreiche und transferfähige Vorhaben
sollen für weitere 2 Jahre verlängert werden.
Die angestrebte Weiterentwicklung
eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne – wie eingangs dargestellt
– ist grundsätzlich unabhängig von der Bewerbung im Rahmen des Programms
„Lernen vor Ort“ zu betrachten. Gleichwohl könnte eine hieraus resultierende
Unterstützung / Förderung die Bemühungen auf dem Weg zu einer „Herner
Bildungslandschaft“ in hervorragender Weise vorantreiben. Zudem ist ein
zeitgemäßes Bildungsmanagement im Sinne eines vernetzten Gesamtsystems von
Bildung, Betreuung, Begegnung, Beratung und Erziehung ein zwingendes
Aktionsfeld des Programms „Lernen vor Ort“. Programmziel und kommunale
Bestrebungen würden sich insoweit sinnvoll ergänzen.
6.
Ausblick / Fazit
Vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels sowie der Ergebnisse international vergleichender
Studien findet gegenwärtig auf allen gesellschaftlichen Ebenen eine intensive
Diskussion über die Qualität des Schul- und Bildungswesens sowie notwendige
Konsequenzen statt. Bildung wird zunehmend als grundlegender Faktor für eine
positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Gesamtentwicklung verstanden.
Bildung und Erziehung junger
Menschen sind zentrale Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung. Kommunale
Schulträgerschaft im herkömmlichen Sinne wandelt sich spürbar zu einer
ganzheitlichen Sichtweise von Schul- und Bildungspolitik. An die Stelle
vorrangiger Sachaufwandsträgerschaft tritt zunehmend das Bestreben, auf eine
zukunftsfähige Schulentwicklung und Qualität von Schule vor Ort hinzuwirken.
Durch die Weiterentwicklung eines
Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne sollen bestehende Strukturen,
Verantwortungen und Zuständigkeiten sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Vorhandene Kooperationen und Vernetzungen sollen ausgebaut werden. Dies mit dem
Ziel, den Informationsaustausch, die Planung und Abstimmung zwischen den
Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufgaben zu intensivieren und zu
verbessern. Es bietet sich damit die Chance, eine Verantwortungsgemeinschaft
und eine breite Basis für bildungs- und schulpolitische Entscheidungen zu
schaffen.
Die flächendeckende
Implementierung dieser neuen Art
der Zusammenarbeit und Kooperation in den Bildungsregionen des Landes ist ein
mittelfristiges Ziel, welches gemeinsame Anstrengungen aller an Bildung
Beteiligten erfordert. Schulverwaltung wird sich vor diesem Hintergrund im
Sinne einer „erweiterten Schulträgerschaft“ fortentwickeln müssen, um so zum
Gelingen eines Bildungsnetzwerkes in der Region Herne beizutragen. Die
grundlegenden organisatorischen Voraussetzungen hierfür sind durch die
Einrichtung des „Kommunalen Bildungsbüros der Stadt Herne“ zum 01.03.2009
geschaffen worden, in welchem die Verantwortlichkeiten und Ressourcen der
bisherigen Elemente von Bildungsplanung sowie einer Regionalen Geschäftsstelle für das Bildungsnetzwerk gebündelt
werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen: Entwurf des Kooperationsvertrages
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Kooperationsvertrag Herne 17.04.2009 (102 KB) | ![]() |