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Vorlage - 2009/0294  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 189 - Wohnen am Landschaftspark Pluto V -, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Funke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
05.05.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
13.05.2009 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
18.06.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.06.2009 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                xxx                                  

Bez.:

Nr.:                 xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                 xxx

Bez.:

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 189 – Wohnen am Landschaftspark Pluto V -, Stadtbezirk Eickel, wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des „Beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Das Plangebiet liegt südöstlich angrenzend an den Landschaftspark Pluto V, nordwestlich der Wohnbebauung an der Bulmker Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 354, 355, 385, 384 teilweise, 379, 343, 342, 380 teilweise, 374, 373, 372, 340, 339, 378, 377 teilweise, Flur 57, Gemarkung Wanne-Eickel, sowie den Verlauf der Entwässerung in den Hüller Bach.

Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits am 09.06.1998 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf 189 - ehemaliges Zechengelände Pluto V - gefasst. Dieser Beschluss hatte zum damaligen Zeitpunkt zunächst prä­ventiven Charakter zur Sicherung der Bauleitplanung und damit die Möglichkeit, Bau- und Nutzungsabsichten, die nicht den Planungszie­len entsprachen, abwehren zu können.

Weitere Überlegungen machten es Ende 2000 notwendig, das Plangebiet zu vergrößern. Hier­zu fasste der Haupt- und Finanzausschuss am 13.02.2001 einen erneuten Aufstellungsbeschluss mit einem in Richtung Norden vergrößerten Geltungsbereich. Ziel war es, die Probleme zu lösen, die sich aufgrund der vorhandenen Gemengelage von Gewerbe und Wohnen ergaben, und gleichzeitig den Regionalen Grünzug D zu sichern.

 

Nachdem die gewerblichen Nutzungen inzwischen weitgehend aufgegeben wurden, besteht nun die Möglichkeit, angrenzend an den fertig gestellten Landschaftspark Pluto V in attraktiver Lage Wohnbebauung zu realisieren.

 

Durch die Änderung des Baugesetzbuchs vom 21.12.2006 besteht gegenüber dem Aufstellungsbeschluss aus 2001 nun die Möglichkeit, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Demnach kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Der Bebauungsplan Nr. 189 begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben, es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten, und die zulässige überbaute Grundfläche wird 20.000 m² nicht überschreiten. Es kann daher das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB angewendet werden

Demnach wird insbesondere von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, sowie außerdem auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Angaben, welche umweltrelevanten Informationen zur Verfügung stehen, verzichtet. Zudem gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

Anlagen:

Anlagen:

·       Übersichtsplan M 1:10.000

·       Plangrundlage mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht BP 189 Wohnen am Landschaftspark (837 KB)