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Finanzielle Auswirkungen in €
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 189 – Wohnen
am Landschaftspark Pluto V -,
Stadtbezirk Eickel, wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des
„Beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.
Das
Plangebiet liegt südöstlich angrenzend an den Landschaftspark Pluto V,
nordwestlich der Wohnbebauung an der Bulmker Straße. Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 354, 355, 385, 384 teilweise, 379, 343, 342, 380
teilweise, 374, 373, 372, 340, 339, 378, 377 teilweise, Flur 57, Gemarkung
Wanne-Eickel, sowie den Verlauf der Entwässerung in den Hüller Bach.
Er
ist im Übersichtsplan dargestellt.
Sachverhalt:
Der
Haupt- und Finanzausschuss hat bereits am 09.06.1998 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplanentwurf 189 - ehemaliges Zechengelände Pluto V - gefasst.
Dieser Beschluss hatte zum damaligen Zeitpunkt zunächst präventiven Charakter
zur Sicherung der Bauleitplanung und damit die Möglichkeit, Bau- und
Nutzungsabsichten, die nicht den Planungszielen entsprachen, abwehren zu
können.
Weitere
Überlegungen machten es Ende 2000 notwendig, das Plangebiet zu vergrößern. Hierzu
fasste der Haupt- und Finanzausschuss am 13.02.2001 einen erneuten
Aufstellungsbeschluss mit einem in Richtung Norden vergrößerten
Geltungsbereich. Ziel war es, die Probleme zu lösen, die sich aufgrund der
vorhandenen Gemengelage von Gewerbe und Wohnen ergaben, und gleichzeitig den
Regionalen Grünzug D zu sichern.
Nachdem
die gewerblichen Nutzungen inzwischen weitgehend aufgegeben wurden, besteht nun
die Möglichkeit, angrenzend an den fertig gestellten Landschaftspark Pluto V in
attraktiver Lage Wohnbebauung zu realisieren.
Durch
die Änderung des Baugesetzbuchs vom 21.12.2006 besteht gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss aus 2001 nun die Möglichkeit, einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Demnach kann ein Bebauungsplan
für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere
Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden,
wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Der Bebauungsplan Nr. 189
begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben, es bestehen keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen
Vogelschutzgebieten, und die zulässige überbaute Grundfläche wird 20.000 m²
nicht überschreiten. Es kann daher das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 2
BauGB angewendet werden
Demnach
wird insbesondere von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, sowie außerdem auf die
Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Angaben, welche umweltrelevanten
Informationen zur Verfügung stehen, verzichtet. Zudem gelten Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des
§ 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
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Übersichtsplan M
1:10.000
·
Plangrundlage mit
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersicht BP 189 Wohnen am Landschaftspark (837 KB) |