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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
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Nr.: 2105 Bez.: Berufskollegs |
Nr.: 528.120 Bez.: Lehr- und Unterrichts- |
210,00 € |
Teilfinanzplan
(investiv)
Maßnahme |
Kontengruppe |
Einzahlung/Auszahlung
(-) |
Nr.: Bez.: |
Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW, am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne zum Schuljahr 2009/2010 - 01.08.2009 - den Bildungsgang nach Anlage D 29 der APO-BK „FOS 13, Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre“ einzurichten.
Sachverhalt:
Das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne hat beantragt, zum Schuljahr 2009/2010 den Bildungsgang „Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre“ gemäß Anlage D 29 der APO-BK einzügig einzurichten.
Eingangsvoraussetzungen, Form und
Abschlüsse/Qualifikationen im Überblick
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Einjähriger Bildungsgang |
Eingangsvoraussetzungen |
Fachhochschulreife und a)
eine mindestens zweijährige erfolgreich
abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht im Bereich
Wirtschaft und Verwaltung b) eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit im Bereich Wirtschaft und Verwaltung |
Form |
Vollzeitform |
Abschlüsse /Qualifikationen |
Allgemeine Hochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife bei fehlender zweiter Fremdsprache |
Begründung:
Der Antrag wird im Wesentlichen wie folgt begründet:
1.
Der Bildungsgang „Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13),
Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler,
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre“
stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung der bereits eingerichteten
Assistentenbildungsgänge dar, da er zur allgemeinen oder zur fachgebundenen
Hochschulreife führt.
2.
Der sehr problematische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
wird durch die Einrichtung des Bildungsganges entlastet, da eine anschließende
Berufsausbildung in verkürzter Zeit durchlaufen werden kann und sich hierdurch
eine höhere Zahl an Auszubildenden im gleichen Zeitabschnitt ergibt. Sowohl
Auszubildende des dualen Systems, die nach dem Abschluss ihrer Ausbildung nicht
in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden sind als auch die Absolvent(inn)en
der Assistentenbildungsgänge erhalten die Möglichkeit zur Höherqualifizierung
und Erlangung der (uneingeschränkten) Studierfähigkeit.
Zur näheren Erläuterung der mit dem o. g. Bildungsgang verbundenen Anforderungen, Zielsetzungen und Hintergründe liegt dieser Sitzungsvorlage der Antrag des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung vom 26.05.2009 (Anlage 1) bei.
Räumliche, personelle und
sachliche Ausstattung:
1.
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume
(einschließlich Multimediaraum) sind vorhanden. Zurzeit stehen insgesamt ca.
300 PC-Arbeitsplätze zur Verfügung.
2.
Ein besonderer Aufwand an Lehr- und Unterrichtsmitteln
entsteht nicht. Es ist von dem normalen Bedarf von 4,00 € je Schüler und 90,00
€ je Klasse, die in Vollzeitform geführt wird, auszugehen.
3. Laut Angaben der Schule stehen für alle Unterrichtsfächer Lehrkräfte mit den entsprechenden Fakultäten zur Verfügung (Anlage 1, S. 4-5). Nach Auskunft des Schulleiters wird bei erfolgreicher Besetzung der drei zum Schuljahresbeginn 2009/2010 ausgeschriebenen Stellen die Ist-Stellenbesetzung der Schule dem aufgrund der Gesamtschülerzahl festgesetzten Stellenbedarf entsprechen.
Bedürfnisprüfung:
1.
Laut Auskunft der Schulleitung stellt die Einrichtung
dieses Bildungsganges ein Angebot dar, das die individuelle Interessenlage
vieler Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Eine Umfrage innerhalb der
Schülerschaft hat bestätigt, dass allein ca. 50 % der Absolvent(innen)en der
Assistentenbildungsgänge Interesse an diesem Ausbildungsgang haben. Von den
Nachbarkommunen bietet zurzeit nur die Stadt Dortmund diesen Ausbildungsgang
an, sodass die Herner Schüler(inn)en gegenwärtig pendeln müssen.
2.
Das Arbeitsamt Herne und die IHK Bochum wurden um
Stellungnahme gebeten.
Das Arbeitsamt Herne hat keine Bedenken erhoben.
Die IHK Bochum ist mit der Einrichtung des Bildungsganges einverstanden (s.
Anlage 2).
3.
Die benachbarten Schulträger (Bochum, Gelsenkirchen,
Kreis Recklinghausen) wurden gem. § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW angeschrieben.
Sie haben keine Bedenken erhoben.
Schulfachliche Beratung:
Die Bezirksregierung Arnsberg ist über den Antrag des Berufskollegs für
Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne informiert worden und hat aus
schulfachlicher Sicht die Einrichtung des beantragten Bildungsganges mit
Stellungnahme vom 02.06.2009 (Anlage 3) befürwortet. Die Einrichtung des
Bildungsganges bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung als oberer
Schulaufsichtsbehörde.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Antrag des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Bochum
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | FOS13, Allg. Hochschulreife (358 KB) | ||||
2 | öffentlich | IHK (1280 KB) | ||||
3 | öffentlich | Bezirksregierung (1126 KB) |