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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 189 – Wohnen
am Landschaftspark Pluto V -,
Stadtbezirk Eickel, wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des
„Beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.
Das
Plangebiet liegt südöstlich angrenzend an den Landschaftspark Pluto V,
nordwestlich der Wohnbebauung an der Bulmker Straße. Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 354, 355, 385, 384 teilweise, 379, 343, 342, 380
teilweise, 374, 373, 372, 340, 339, 378, 377 teilweise, Flur 57, Gemarkung
Wanne-Eickel, sowie den Verlauf der Entwässerung in den Hüller Bach.
Er
ist im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
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