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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
I.
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG) wird die Weisung erteilt, dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH gemäß Anlage 1 zuzustimmen und auf das Recht, den vorstehenden Gesellschafterbeschluss anzufechten, insbesondere gegen die Wirksamkeit Klage zu erheben, ausdrücklich zu verzichten, sowie auf einen Verschmelzungsbericht, soweit er nicht schon aufgrund des Anteilsbesitzes des übernehmenden Rechtsträgers entbehrlich ist, ausdrücklich zu verzichten (§§ 8 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 48 S. 1 Umwandlungsgesetz).
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
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