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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Herne
b) die Geschäftsanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne
jeweils in der als Anlage beigefügten Fassung,
c) die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2009 hat die Stadt Herne ihr Rechnungswesen vollständig nach den gesetzlichen Regelungen des NKF umgestellt. Insofern sind nun die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Herne und die Geschäftsanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne an die veränderten gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Hinzuweisen ist hier besonders auf die Änderung der Aufgabenkataloge des Fachbereiches Rechnungsprüfung in § 2 sowie die Neufassung des § 6 der Rechnungsprüfungsordnung.
Bei der Gelegenheit werden auch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Formulierungen in der GO NRW. Die Worte „der/die Leiter/in“ des Fachbereichs Rechnungsprüfung werden ersetzt durch den Begriff „die Leitung“ des Fachbereichs Rechnungsprüfung. Zur besseren Übersicht ist als Anlage je eine synoptische Darstellung der Änderungen beigefügt. Der Fachbereich Recht hat gegen die beabsichtigten Neufassungen keine rechtlichen Bedenken.
Gemäß § 92 Abs. 4 und 5 GO NRW ist die Eröffnungsbilanz der Stadt Herne durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Diese einmalige Prüfung wird dem Fachbereich Rechnungsprüfung übertragen.
Der Oberbürgermeister
Horst Schiereck
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Rechnungsprüfungsordnung (42 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Geschäftsanweisung (34 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Synopse Rechnungsprüfungsordnung (76 KB) | ![]() |
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4 | öffentlich | Synopse Rechnungsprüfungsordnung (76 KB) | ![]() |