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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 -Logistikpark Schloß Grimberg
-ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV-Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI.
S. 3316)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 ist
im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf (ohne Maßstab)
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch Gleisanlagen
der Deutschen Bahn AG, im Süden durch die Bundesautobahn BAB 42
(Emscherschnellweg) sowie durch den nördlichen, östlichen und westlichen
Böschungsfuß des Umlagerungsbauwerkes
und im Westen durch die Nord-Halde der „Gichtgasschlamm-Deponie Schalker
Verein“ der Fa. Rheinstahl (heute Thyssen Guss AG) begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |