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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 23.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Neufassung a) der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Herne b) der Geschäftsanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0070  
Ö 2  
Verschmelzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH mit der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH
Enthält Anlagen
2009/0285  
Ö 3  
Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2008
2009/0336  
Ö 4  
Herner Sparkasse: Satzungsänderung
Enthält Anlagen
2009/0337  
Ö 5  
AöR Stadtentwässerung Herne: Satzungsänderung
Enthält Anlagen
2009/0345  
Ö 6  
Leitlinien zur Stadtentwicklung
Enthält Anlagen
2009/0255  
Ö 7  
Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009
2009/0354  
Ö 8  
Erster Regionaler Wohnungsmarktbericht der Städteregion Ruhr
Enthält Anlagen
2009/0344  
Ö 9  
Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne
Enthält Anlagen
2009/0286  
Ö 10  
Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in, Fachrichtung Betriebswirtschaft und Fachhochschulreife" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0415  
Ö 11  
Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage D 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0417  
Ö 12  
Handlungsprogramm „Kommunale Familienförderung in Herne - Zukunft für Familien in Herne“
Enthält Anlagen
2009/0346  
Ö 13  
Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2009/0220  
Ö 14  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0143  
Ö 15  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 - Uhlandstraße - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0223  
Ö 16  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung
2009/0267  
Ö 17  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss
2009/0266  
Ö 18  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 189 - Wohnen am Landschaftspark Pluto V -, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2009/0294  
Ö 19  
Beschluss zur Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0274  
Ö 20  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede)
Enthält Anlagen
2009/0275  
Ö 21  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0335  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

   
    04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 7 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 15 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    18.06.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

1

 

   
    23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 21 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz -  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1  ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500  sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L 639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 22  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung - Katharinastraße - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2009/0356  
Ö 23  
Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0370  
Ö 24  
Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus innerhalb des Stadtumbaugebietes Herne Zentrum-Nord
Enthält Anlagen
2009/0375  
Ö 25  
Prüfung der Erstattung von Kindergartenbeiträgen - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2009 -
2009/0475  
Ö 26  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 27  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 27.1  
Enthält Anlagen
Emissionsausstoß städtischer Fahrzeuge - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 12.06.2009 -
2009/0476  
N 1     Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Sozialgericht Gelsenkirchen      
N 2     Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Oberverwaltungsgericht des Landes NW in Münster      
N 3     Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen      
N 4     Beteiligung der Gelsenwasser AG an der KGE Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG: Kapitalerhöhung      
N 5     Verkauf eines Grundstücks an der Straße des Bohrhammers      
N 6     Veräußerung eines Grundstückes an der Mühlenstraße      
N 7     Veräußerung eines Grundstückes (Stratmanns Weg)      
N 8     Verkauf von Grundstücken an der Bahnhofstraße (Stadtgrenze Herne/Recklinghausen)      
N 9     Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch      
N 10     Veräußerung eines Grundstückes an der Eickeler Straße      
N 11     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 12     Anfragen der Stadtverordneten