|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Neufassung a) der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Herne b) der Geschäftsanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Herne Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne | 2009/0070 | |||||||||
Ö 2 | Verschmelzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH mit der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH | 2009/0285 | |||||||||
Ö 3 | Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2008 | 2009/0336 | |||||||||
Ö 4 | Herner Sparkasse: Satzungsänderung | 2009/0337 | |||||||||
Ö 5 | AöR Stadtentwässerung Herne: Satzungsänderung | 2009/0345 | |||||||||
Ö 6 | Leitlinien zur Stadtentwicklung | 2009/0255 | |||||||||
Ö 7 | Einzelhandel in Herne - Zentrenkonzept 2009 | 2009/0354 | |||||||||
Ö 8 | Erster Regionaler Wohnungsmarktbericht der Städteregion Ruhr | 2009/0344 | |||||||||
Ö 9 | Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Herne | 2009/0286 | |||||||||
Ö 10 | Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in, Fachrichtung Betriebswirtschaft und Fachhochschulreife" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne | 2009/0415 | |||||||||
Ö 11 | Einrichtung des Bildungsganges nach Anlage D 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13), Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre" am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne | 2009/0417 | |||||||||
Ö 12 | Handlungsprogramm „Kommunale Familienförderung in Herne - Zukunft für Familien in Herne“ | 2009/0346 | |||||||||
Ö 13 | Erlass der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne | 2009/0220 | |||||||||
Ö 14 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 - Logistikpark Schloß Grimberg/ ehemalige Schachtanlage Unser Fritz I/IV - Stadtbezirk Wanne | 2009/0143 | |||||||||
Ö 15 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 - Uhlandstraße - Stadtbezirk Sodingen | 2009/0223 | |||||||||
Ö 16 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung | 2009/0267 | |||||||||
Ö 17 | Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Feststellungsbeschluss/Aufstellungsbeschluss | 2009/0266 | |||||||||
Ö 18 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 189 - Wohnen am Landschaftspark Pluto V -, Stadtbezirk Eickel | 2009/0294 | |||||||||
Ö 19 | Beschluss zur Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost Stadtbezirk Sodingen | 2009/0274 | |||||||||
Ö 20 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede) | 2009/0275 | |||||||||
Ö 21 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne | 2009/0335 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. |
|||||||||||
04.06.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|||||||||||
16.06.2009 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
18.06.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 05.05.2009 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 05.05.2009 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
|
|||||||||||
23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 21 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss
fasst folgenden geänderten Beschluss: 1.
Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 04.05.2009
für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz
- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die als
Entwurf beschlossene Planung vom 04.05.2009
wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000,
im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500
sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 10/1
dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die östliche Begrenzung
der Stöckstraße, im Norden durch die nördliche Begrenzung der Freisenstraße
bzw. des Glückaufplatzes, im Osten durch die östliche Begrenzung der
Hauptstraße und im Süden durch die südliche Begrenzung der Berliner Straße (L
639) und deren Straßenbegleitgrünflächen begrenzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 22 | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 2. Änderung - Katharinastraße - Stadtbezirk Sodingen | 2009/0356 | |||||||||
Ö 23 | Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2009/0370 | |||||||||
Ö 24 | Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus innerhalb des Stadtumbaugebietes Herne Zentrum-Nord | 2009/0375 | |||||||||
Ö 25 | Prüfung der Erstattung von Kindergartenbeiträgen - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2009 - | 2009/0475 | |||||||||
Ö 26 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
Ö 27 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||
Ö 27.1 | Emissionsausstoß städtischer Fahrzeuge - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 12.06.2009 - | 2009/0476 | |||||||||
N 1 | Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Sozialgericht Gelsenkirchen | ||||||||||
N 2 | Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Oberverwaltungsgericht des Landes NW in Münster | ||||||||||
N 3 | Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen | ||||||||||
N 4 | Beteiligung der Gelsenwasser AG an der KGE Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG: Kapitalerhöhung | ||||||||||
N 5 | Verkauf eines Grundstücks an der Straße des Bohrhammers | ||||||||||
N 6 | Veräußerung eines Grundstückes an der Mühlenstraße | ||||||||||
N 7 | Veräußerung eines Grundstückes (Stratmanns Weg) | ||||||||||
N 8 | Verkauf von Grundstücken an der Bahnhofstraße (Stadtgrenze Herne/Recklinghausen) | ||||||||||
N 9 | Veräußerung eines Grundstücks an der Straße Im Kattenbusch | ||||||||||
N 10 | Veräußerung eines Grundstückes an der Eickeler Straße | ||||||||||
N 11 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
N 12 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||