|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH): Jahresabschluss 2006 | 2007/0392 | |||||||||||||||
Ö 2 | Ausbau von Wegen auf dem Holthauser Friedhof | 2007/0421 | |||||||||||||||
Ö 3 | Ausbau von Wegen auf dem Holsterhauser Friedhof | 2007/0422 | |||||||||||||||
Ö 4 | Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Jahresabschluss 2006 | 2007/0390 | |||||||||||||||
Ö 5 | Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H (WHE): Jahresabschluss 2006 | 2007/0393 | |||||||||||||||
Ö 6 | Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2006 | 2007/0395 | |||||||||||||||
Ö 7 | Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC): Jahresabschluss 2006 | 2007/0398 | |||||||||||||||
Ö 8 | Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW): Jahresabschluss 2006 | 2007/0391 | |||||||||||||||
Ö 9 | TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH: Jahresabschluss 2006 | 2007/0410 | |||||||||||||||
Ö 10 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG): Jahresabschluss 2006 | 2007/0399 | |||||||||||||||
Ö 11 | Betriebsgesellschaft Akademie Mont-Cenis mbH i.L.: Jahresabschluss 2006 | 2007/0406 | |||||||||||||||
Ö 12 | Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH Jahresabschlüsse 2006 | 2007/0425 | |||||||||||||||
Ö 13 | Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA): Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates und Wahl des Wirtschaftsprüfers | 2007/0408 | |||||||||||||||
Ö 14 | Stadtmarketing Herne GmbH (SMH): 1. Abtretung eines Geschäftsanteiles/Neuaufnahme eines Gesellschafters 2. Austritt aus der Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co. KG (RTG) | 2007/0394 | |||||||||||||||
Ö 15 | Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages - Besetzung des Aufsichtsrates | 2007/0432 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, 1. den geänderten Gesellschaftsvertrag der VVH (siehe Anlage 2, Synopse) zu beschließen
und 2. folgende Mitglieder des Rates der Stadt gemäß § 9 Abs. 4, Buchstabe a, des Gesell- schaftsvertrages der VVH in den Aufsichtsrat zu wählen
Die Wahlzeit der vorgeschlagenen Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eines dieser Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder dem Amt, das zu seiner/ihrer Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes: Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte/in oder Angestellte/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr. Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit. II. Die Verwaltung wird
beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben
oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen
durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht
Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen
vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht
beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt
der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.
|
|||||||||||||||||
14.08.2007 - Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe | |||||||||||||||||
Ö 15 - beschlossen | |||||||||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, 1. den geänderten Gesellschaftsvertrag der VVH (siehe Anlage 2, Synopse) zu beschließen
und 2. folgende Mitglieder des Rates der Stadt gemäß § 9 Abs. 4, Buchstabe a, des Gesell- schaftsvertrages der VVH in den Aufsichtsrat zu wählen
Die Wahlzeit der vorgeschlagenen Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eines dieser Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder dem Amt, das zu seiner/ihrer Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes: Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte/in oder Angestellte/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr. Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit. II. Die Verwaltung wird
beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen
ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher
Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das
Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorlage wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion
zugestimmt. Zu I. 2.:
Herr Schlüter teilt mit, dass er einen Änderungsantrag zur geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrages der VVH (Anlage 1 zur Vorlage 2007/0432), hier §9 Abs. 4 im Haupt- und Finanzausschuss stellen wird. |
|||||||||||||||||
04.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||||||||
Herr Stadtverordneter Schlüter stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag: „Der § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der VVH wird geändert: ursprüngliche Regelung: Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden gewählt a) von der Gesellschafterversammlung: 7 Mitglieder des Rates der Stadt auf Vorschlag der Stadt Herne beabsichtigte neue Regelung: (…) 7 Mitglieder auf Vorschlag des Rates der Stadt Herne“ Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Antrag abstimmen: Abstimmungsergebnis:
Der Antrag ist damit abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, 1. den geänderten Gesellschaftsvertrag der VVH (siehe Anlage 2, Synopse) zu beschließen
und 2. folgende Mitglieder des Rates der Stadt gemäß § 9 Abs. 4, Buchstabe a, des Gesell- schaftsvertrages der VVH in den Aufsichtsrat zu wählen
Die Wahlzeit der vorgeschlagenen Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eines dieser Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder dem Amt, das zu seiner/ihrer Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes: Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte/in oder Angestellte/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr. Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit. II. Die Verwaltung wird
beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen
ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher
Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das
Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
18.09.2007 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt beschließt: I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, 1. den geänderten Gesellschaftsvertrag der VVH (siehe Anlage 2, Synopse) zu beschließen
und 2. folgende Mitglieder des Rates der Stadt gemäß § 9 Abs. 4, Buchstabe a, des Gesell- schaftsvertrages der VVH in den Aufsichtsrat zu wählen
Die Wahlzeit der vorgeschlagenen Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eines dieser Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder dem Amt, das zu seiner/ihrer Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes: Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte/in oder Angestellte/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr. Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit. II. Die Verwaltung wird
beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen
zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder
dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch
Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen
ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit
dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt
wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung
bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
Ö 16 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||
Ö 17 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||
N 1 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH: Verkauf/Aufgabe der Beteiligung an ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH | ||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||
N 3 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||