|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
-- |
-- |
-- |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe genehmigt:
1.
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2006 der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen
G.m.b.H (WHE) mit einer Bilanzsumme von € 14.358.972,05 (Vorjahr: €
15.024.080,65) und einem Bilanzverlust von € 2.853.028,99 (Vorjahr:
€ 1.470.318,23) und die Billigung des Konzernabschlusses 2006 mit einer
Bilanzsumme von € 28.260.925,11 (Vorjahr: € 30.354.537,71) und einem
Bilanzverlust von € 3.148.075,93 (Vorjahr: € 1.681.494,66),
2.
die Entlastung
des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2006 und
3.
die Wahl der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner,
Dortmund/ Wuppertal, zum Abschlussprüfer für den Einzel- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2007.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der
Jahresabschluss 2006 der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) schließt
mit einer Bilanzsumme von € 14.358.972,05 und mit einem Bilanzverlust von €
2.853.028,99 in der Gewinn- und Verlustrechnung ab.
Nach Beschluss
der Gesellschafterversammlung soll der Bilanzverlust auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Der
Konzerabschluss 2006 schließt mit einer Bilanzsumme von € 28.260.925,11 und
einem Bilanzverlust von € 3.148.075,93 ab.
Zu Punkt 2:
Der
Jahresabschluss 2006 der WHE und der Konzerabschluss 2006 sind von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner,
Dortmund/ Wuppertal geprüft worden. Es wurde beiden Jahresabschlüssen der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung
erstreckte sich gem. § 112 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die
Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Aufgrund des
Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtrates als auch der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die
Geschäftsführung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann,
Kauffmann & Partner, Dortmund/ Wuppertal, zum Abschlussprüfer für beide
vorgenannten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2007 zu bestellen.
Gem. § 12 Abs.
1 Ziffern 1, 2 und 4 obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und
Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Aufsichtrates und der
Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der
Gesellschafterversammlung. Gem. § 46 Ziffer 1b GmbH-Gesetz obliegt der
Gesellschaftersammlung die Billigung eines von den Geschäftsführern
aufgestellten Konzernabschlusses.
Der
Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2007 mit den Angelegenheiten
befasst und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse abgegeben.
Die
Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.06.2007 die entsprechenden
Beschlüsse unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Ausschuss für
Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe gefasst.
Der
Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen
im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.