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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
71.500 |
1.750.950.807.0 |
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt den Ausbau des Hauptweges zwischen den Abteilungen 2 und 21/25 des Holsterhauser Friedhofes sowie der beiden Anschlusswege von der Friedhofskapelle zu diesem Hauptweg.
Sachverhalt:
Die unter den Wegen verlaufenden Rohrleitungen für die Entwässerung der Friedhofskapelle und der Friedhofswege weisen gemäß einer vorliegenden TV-Kanaluntersuchung erhebliche Schäden auf und müssen erneuert werden.
Im Zuge dieser notwendigen Maßnahme ist vorgesehen, die bisher mit einer wassergebundenen Wegedecke vorgehaltenen Wege mit einem Rechteckpflasterbelag auszustatten, da die Wege durch Unterhaltungsfahrzeuge und Fahrzeuge von auf den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden stark in Anspruch genommen werden.
Wegeaufbau
- 8 cm Pflasterbelag
- 3 cm Pflasterbettung (Brechsand/Splittgemisch)
- 20 cm Schottertragschicht aus Hartkalkstein, Körnung 0/45
- 25 cm Frostschutzschicht aus Baustoffrecyclingmaterial, Körnung 0/45
Wegebegrenzungen
Zweireihige Basamentbahnen auf Betonsockel. Die jeweils tiefer angelegten inneren Bahnen dienen dabei als Flussrinne.
Im Zuge des Wegeausbaues werden auch neue Entwässerungseinläufe eingebaut und an die neue Entwässerungsleitung angeschlossen.
Die Maßnahme soll auf dem Wege einer Unternehmervergabe durchgeführt werden.
Zur Durchführung von Friedhofswegebaumaßnahmen stehen lt. Ansatz des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2007 bei der Finanzposition 750.950.807/0 – Verbesserung des Wegenetzes auf kommunalen Friedhöfen – vorbehaltlich der Mittelfreigabe 211.000 € zur Verfügung.
Weiterhin stehen bei dieser Finanzposition bereits freigegebene Haushaltsreste in Höhe von 60.486 € bereit.
Insgesamt stehen somit 271.486 € bereit. Auf diese Maßnahme entfallen davon 71.500 €.
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat