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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
keine |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Dem Vertreter
der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg
Herne GmbH wird die Weisung erteilt,
I.
1. den Jahresabschlusses
2006 der Revierparks Gysenberg Herne GmbH mit einer Bilanzsumme von 11.736.950,84 € und einem
Jahresfehlbetrag von 1.507.082,98 €, der durch eine Entnahme aus der
Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen und zu beschließen,
dass die Zuzahlung der Gesellschafter auch ausdrücklich zum Verlustausgleich in
Nichtzweckbetrieben verwendet wird, soweit sie nicht zum Ausgleich von
Fehlbeträgen in gemeinnützigen Bereichen gebunden werden,
2. die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrates und der Geschäftsführer für das
Geschäftsjahr 2006 zu beschließen, sowie
3. die Märkische Revision GmbH zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
II. Die Geschäftsführung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorgaben des Wirtschafts- und Betriebsplanes 2007 der Gesellschaft eingehalten werden. Auf die Beschlussfassung in Vorlage Nr. 2006/0711 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der
Jahresabschluss 2006 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.736.950,84 €
(Vorjahr: 12.219.612,05 €) und einem Jahresfehlbetrag von 1.507.082,98 €
(Vorjahr: 1.564.671,03 €) ab.
Nach § 6 des
Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg GmbH beteiligen sich die
Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital, d. h. je 50 v. H.
Stadt Herne und Regionalverband Ruhr (RVR), am jährlichen Geschäfts- und
Betriebsaufwand einschließlich der linearen Abschreibungen. Laut
Wirtschaftsplan 2006 haben die Stadt Herne und der RVR jeweils
Betriebskostenbeiträge in Höhe von 276.500,00 € (= insgesamt 553.000,00 €) und
eine Erstattung der Abschreibungen aus 2004 in Höhe von 338.500,00 € (=
insgesamt 761.000,00 €) zu leisten. Insgesamt hat die Stadt Herne für 2006
einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 657.000,00 € gezahlt.
Nach der
vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung beträgt der Zuschussbedarf für die
Betriebskosten in 2006 880.451,07 € und übersteigt somit die durch die
Gesellschafter geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 553.000,00 €. Der
übersteigende Betrag von 327.451 € soll der Kapitalrücklage entnommen werden.
Zu Punkt 2:
Der
Jahresabschluss ist von der Märkischen Revision GmbH geprüft worden. Die
Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde demnach erteilt.
Aufgrund
dessen kann sowohl den Mitgliedern des Verwaltungsrates als auch der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt werden.
Seit 1994 wird
aufgrund entsprechender Beschlüsse des Verwaltungsrates in Abstimmung mit den
Gesellschaftern das Prinzip der Budgetierung praktiziert. Geschäftsführung und
Verwaltungsrat verpflichten sich demnach, bei ungünstigem Geschäftsverlauf -
abweichend vom Planansatz - alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung sowie
Einnahmeerhöhung zu nutzen. Andererseits besteht Einvernehmen darüber, dass bei
günstigerem Geschäftsverlauf, der eine Reduzierung des Zuschusses prinzipiell
ermöglichen würde, auf eine solche verzichtet wird und die für betriebliche
Zwecke zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen der
Gesellschaft genutzt werden sollte.
Zu Punkt 3:
Seitens der
Geschäftsführung wird vorgeschlagen, auch für das Geschäftsjahr 2007 die
Märkische Revision GmbH mit der Abschlussprüfung zu beauftragen.
Gem. § 10 Abs.
1 lit. d, e und f obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und
Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Verwaltungsrates und der
Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der
Gesellschafterversammlung.
Die
Verwaltungsratssitzung, zur Vorberatung der genannten Angelegenheiten gem. § 17
Absatz 2 lit. i des Gesellschaftervertrages, soll am 31.08.2007 stattfinden.
Der Termin für
die entsprechende Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung findet im
Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrates statt.
Der
Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen
im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.