Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages - Besetzung des Aufsichtsrates  

des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 14.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0432 Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Besetzung des Aufsichtsrates
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,

 

1. den geänderten Gesellschaftsvertrag der VVH (siehe Anlage 2, Synopse) zu beschließen

   

und

 

2. folgende Mitglieder des Rates der Stadt gemäß § 9 Abs. 4, Buchstabe a, des Gesell-

    schaftsvertrages der VVH in den Aufsichtsrat zu wählen

 

  1. __________________
  2. __________________
  3. __________________
  4. __________________
  5. __________________
  6. __________________
  7. __________________

 

 

Die Wahlzeit der vorgeschlagenen Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eines dieser Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder dem Amt, das zu seiner/ihrer Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.

 

 

Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes:

 

Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte/in oder Angestellte/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt.

Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr.

Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr  in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit.

 

 

II.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

8

dagegen:

/

Enthaltung:

6

 

Der Vorlage wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Zu I.  2.:

 

 

Herr Schlüter teilt mit, dass er einen Änderungsantrag zur geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrages der VVH (Anlage 1 zur Vorlage 2007/0432), hier §9 Abs. 4 im Haupt- und Finanzausschuss stellen wird.